Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2021-09-22
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-22
Wortprotokoll
Der Ständerat hat die Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten" sowie den dazugehörigen indirekten Gegenvorschlag am Montag, 20. September, beraten und dem Gesetz in der Gesamtabstimmung mit 31 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Ihre Kommission hat sich heute Morgen mit den wenigen verbleibenden Differenzen auseinandergesetzt und diese, wie vom Nationalratspräsidenten gesagt worden ist, ausgeräumt.
Ich sage ganz kurz etwas zu diesen wenigen Punkten. Die erste Frage betraf die Person des Vertrauens. Wir haben in Artikel 8 Absatz 3bis geregelt, dass die Person des Vertrauens, wenn sie bezeichnet worden ist, an die Stelle der Angehörigen tritt. Das ist der eigentliche Grundsatzartikel. Nun hat sich der Ständerat aber dazu entschieden, die Person des Vertrauens auch noch in Absatz 5 des gleichen Artikels einzufügen. Dort geht es um die Vorrangfrage. Das heisst, dass der Wille der verstorbenen Person immer Vorrang vor dem Willen der Angehörigen hat. Hier wurde aber eben noch der Zusatz eingefügt, dass der Wille der verstorbenen Person auch Vorrang vor jenem der Person des Vertrauens habe. Das ist eigentlich eine redaktionelle Änderung. Die explizite Nennung ist in Absatz 5 jetzt eingefügt worden, und Ihre Kommission hat sich diesem Zusatz einstimmig angeschlossen.
Dann haben wir im Rahmen des Transplantationsgesetzes auch diskutiert, wer dieses Organspenderegister führen soll. Wir haben uns für die Lösung entschieden - und da ist der Ständerat unserem Rat gefolgt -, dass die nationale Zuteilungsstelle, die es heute schon gibt und die das Organ zuteilt, gleichzeitig auch das Register führen soll. Diese Frage ist nicht mehr offen. Weil aber das Gesetz zur elektronischen Identität an der Urne abgelehnt wurde, musste jetzt in Artikel 10a Absatz 5 Buchstabe c ein Zusatz eingefügt werden, um dem Bundesrat bei den Vorgaben an das Register einen Spielraum zu geben, damit die Person identifiziert werden kann. Auch diesem Zusatz in Buchstabe c ist Ihre Kommission einstimmig gefolgt.
Zum Schluss sage ich noch etwas zu den Koordinationsbestimmungen in Ziffer Ia. Das ist auch eine rein formelle Anpassung, weil nämlich das AHV-Gesetz in der Zwischenzeit geändert wurde. Es ist so, dass für die Identifikation der Person die AHV-Nummer verwendet werden kann. Auch in vielen Spitälern wird die AHV-Nummer bereits im Patientenverwaltungssystem verwendet. Damit das auch für die Registerführung eingeführt werden kann, wurde das ins Gesetz aufgenommen. In den Koordinationsbestimmungen haben wir den Hinweis auf die Änderung des AHV-Gesetzes. Auch dieser Anpassung ist Ihre Kommission einstimmig gefolgt.
Schliesslich zur vielleicht wichtigsten Frage, der Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative: Der Nationalrat hat in der ersten Runde die Volksinitiative zur Annahme empfohlen. Hier gab es eine Differenz zum Ständerat und zum Bundesrat. Beide lehnen die Initiative ab. Ich möchte anfügen, dass diese Abstimmungsempfehlung in der Diskussion sehr früh gefasst wurde. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht abschliessend klar, in welche Richtung es beim Transplantationsgesetz gehen wird, welcher Inhalt schlussendlich auf dem Tisch liegen wird.
Nun hat Ihre Kommission heute Morgen diese Frage noch einmal aufgenommen. Sie ist der Meinung, dass wir mit dem indirekten Gegenentwurf eine gute Lösung haben, auch gegenüber der Initiative, die ja eine strikte Anwendung der Widerspruchslösung vorsieht. Mit dem Transplantationsgesetz liegt nun die Umsetzung einer sogenannten erweiterten Widerspruchslösung auf dem Tisch, die eben auch den Angehörigen die entsprechende Rolle zumisst. Aufgrund dieses Ergebnisses, des indirekten Gegenvorschlages, hat Ihre Kommission die Abstimmungsempfehlung heute Morgen noch einmal aufgenommen. Sie ist mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zum Schluss gekommen, sich dem Ständerat und dem Bundesrat anzuschliessen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Zum Schluss noch ein letzter Hinweis: Wir beschlossen ursprünglich die Fristverlängerung, weil wir nicht wussten, wie schnell wir in der Diskussion mit der Differenzbereinigung vorankommen. Ich kann Ihnen jetzt mitteilen, dass auf diese Fristverlängerung verzichtet werden kann, weil die Differenzen wie erwähnt ausgeräumt worden sind.