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Goll Christine · Nationalrat · 2002-12-11

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Wir sind zwar immer noch bei Artikel 25; unser Minderheitsantrag betrifft aber ein ganz anderes Thema, und zwar das Thema Medikamentenpreise. Es ist für Sie alle kein Geheimnis, dass wir im Bereich der Medikamente in der sozialen Grundversicherung in den letzten Jahren das höchste Ausgabenwachstum hatten. Von daher ist es klar, dass im Bereich der Medikamentenpreise ein grosses Sparpotenzial vorhanden ist. Ich habe in der Eintretensdebatte von allen Seiten gehört, dass wir uns auch um die Kostenlenkung im Gesundheitswesen kümmern müssen. Es ist klar, dass wir mit einer Lösung, wie wir sie bei Artikel 25 vorschlagen, grosse Einsparungen erreichen könnten bzw. dass wir verhindern könnten, dass die Ausgaben im [PAGE 2078] Bereich der Medikamente weiterhin so anwachsen wie in den letzten Jahren.

Sie wissen vielleicht auch, dass die Schweiz im europäischen Vergleich den geringsten Anteil von Generika auf dem Medikamentenmarkt aufweist. So beträgt z. B. am Zürcher Universitätsspital der Generikaanteil weniger als 1 Prozent. Gesamthaft liegt der Marktanteil der Generika in der Schweiz bei rund 3 Prozent.

Was beantragen wir nun bei Artikel 25? In diesem Artikel wird definiert, für welche Leistungen die Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden sollen. In Absatz 2, um den es hier geht, werden diese Leistungen aufgezählt. In unserem Minderheitsantrag haben wir in Buchstabe b die Arzneimittel gestrichen; dafür haben wir die neuen Buchstaben bbis und h formuliert. Damit wollen wir zwei Dinge erreichen: In Zukunft soll von Ärzten und Ärztinnen nur noch die Substanz verschrieben werden; das ist in Buchstabe bbis formuliert, wo es klar heisst, dass die Kosten von Arzneimitteln übernommen werden, welche Apotheken abgeben, und zwar bezogen auf die Wirkstoffe, die von Ärzten oder Ärztinnen unter den vom Bundesrat bestimmten Voraussetzungen verschrieben werden. Zusätzlich formulieren wir in diesem Buchstaben, dass bei gleicher Eignung - das ist der wichtige Zusatz - das kostengünstigste Arzneimittel abgegeben werden muss.

Wir erreichen mit diesem Antrag also zwei Dinge: Erstens sollen in Zukunft nur noch die Wirkstoffe verschrieben werden, und zweitens soll auf alle Fälle bei gleicher Eignung das preisgünstigste Medikament abgegeben und natürlich auch bezahlt werden. Wir erreichen damit, dass Ärzte und Ärztinnen weniger in Abhängigkeit geraten, das heisst sich weniger dem Diktat der Pharmalobby beugen müssen. Wir erreichen auch, dass Patientinnen und Patienten weiterhin das für sie geeignetste Medikament verschrieben erhalten, ohne Qualitätseinbussen, ohne Kostenfolgen für die Patientinnen und Patienten und ohne Einschränkung bei der Therapie durch Medikamente.

Unbestritten ist sicher bei uns allen, dass im Bereich der Arzneimitteltherapie hohe Wirtschaftlichkeitsreserven liegen, und ich möchte betonen, dass mit diesem Antrag die Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte in keiner Weise beeinträchtigt wird. Das hat sicher auch dazu geführt, dass die Santésuisse mittlerweile unseren Minderheitsantrag unterstützt. Sie haben alle zu Beginn dieser Woche die Vorschläge von Santésuisse erhalten. Santésuisse empfiehlt Ihnen, diesem Antrag zuzustimmen, und begründet das folgendermassen: "Der Vorschlag der Minderheit ist geeignet, den Einfluss der Pharmaindustrie auf die Verschreibung der Ärzte zu mindern und die Generikaabgabe zu fördern."

Ich möchte zum Schluss betonen, dass wir in der Schweiz mit einer solchen Praxis nicht alleine dastehen würden. Sämtliche europäischen Länder kennen bereits diese Praxis. Eine Gesetzesänderung hat z. B. kürzlich in Deutschland dazu geführt, dass durch ein solches Begrenzungsgesetz im Bereich der Arzneimittel Einsparungen von 1,3 Milliarden Euro erreicht werden konnten.