Wyss Sarah · Nationalrat · 2021-09-22
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-22
Wortprotokoll
Ihre Finanzkommission hat den Nachtrag IIa des Bundesrates beraten und empfiehlt Ihnen, die neuen Nachtragskredite mit einem Ausgabenvolumen von 411,3 Millionen Franken sowie die Wertberichtigung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds in der Höhe von 233,1 Millionen Franken zu genehmigen. Investitionsbeiträge werden sofort wertberichtigt und sind daher jetzt nicht finanzierungswirksam. Mein Kommissionskollege hat hierzu schon Ausführungen auf Französisch gemacht.
Erlauben Sie mir, zu Beginn einige Vorbemerkungen zum Staatshaushalt zu machen.
Mit den Nachtragskrediten Ia und I bewilligten wir im ordentlichen Haushalt unterjährig netto 0,8 Milliarden Franken. Mit den heute zur Debatte stehenden 411,3 Millionen Franken kommen wir im ordentlichen Haushalt also auf Mehrausgaben von 1,2 Milliarden Franken. Daneben wurden aber mit den ersten beiden Nachtragskrediten Ia und I ausserordentliche Ausgaben von knapp 17 Milliarden Franken bewilligt. Der Bundesrat hielt jedoch auch fest, dass wohl nicht alle bereits bewilligten Kredite ausgeschöpft werden und dass die Nachtragskredite also auch im Sinne der Transparenz zu verstehen sind.
Aus der Hochrechnung vom Juni 2021 geht hervor, dass die wirtschaftliche Lage besser ist, als bei der Budgetierung noch zu erwarten war. Inklusive des vorliegenden Nachtrags betragen die bewilligten Corona-Ausgaben 24,4 Milliarden Franken. Gemäss Hochrechnungen werden davon, mit einer gewissen Unsicherheit, rund 18,7 Milliarden Franken wirklich ausgegeben. Davon sind 16,4 Milliarden Franken eben ausserordentliche Ausgaben. Damit ist auf dem Amortisationskonto per Ende Jahr mit einem negativen Saldo von etwa 25 Milliarden Franken zu rechnen.
Die Finanzkommission hat sich in Bezug auf die gesamte finanzielle Lage des Bundes und den Umgang mit Corona-Schulden ausgetauscht. Ein Vorschlag für den Umgang mit den Corona-Schulden ist derzeit in Vernehmlassung, das wissen Sie. Das Thema wird die Kommission sicherlich noch weiter beschäftigen.
Nun aber zurück zum Voranschlag. Konkret beantragt der Bundesrat nebst der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds folgende Nachträge: zusätzliche 37,4 Millionen Franken im Funktionsaufwand für das BAG, dies ist eine Notwendigkeit für die Bekämpfung der Corona-Pandemie; weitere knapp 5 Millionen Franken als Beitrag an den Gesundheitsschutz und die Prävention, diese Mittel werden unter anderem für die Überwachung des Virus benötigt.
Eine Minderheit beantragt, dass beide Beiträge im EDI kompensiert werden sollen. Die grosse Mehrheit anerkennt die Notwendigkeit dieser Mittel und erachtet eine Kompensation als wenig zielführend.
Des Weiteren liess sich die Mehrheit versichern, dass die Headcount-Aufstockungen, also die Personalkosten, temporärer Natur sind und auch wieder abgebaut werden. Zwar können wir heute leider nicht sagen, wann, d. h. in welchem Jahr, das sein wird, aber hoffentlich wird dies bald erfolgen.
Die Mehrheit der Finanzkommission unterstützt zudem den Zusatzbeitrag für das Bundesamt für Statistik in der Höhe von 7,15 Millionen Franken. Eine Minderheit möchte auch hier, erneut beim EDI, eine interne Kompensation. Dies ist, so die Mehrheit der Kommission, wenig sinnvoll. Hinzu kommt, dass es intransparent wäre.
Für die Bundesasylzentren werden 12 Millionen Franken zusätzlich beantragt. Auf Rückfrage der Kommission kann festgehalten werden, dass wohl per Ende Jahr auch mit dem Nachtrag keine unterjährigen Mehrausgaben entstehen werden, dies aufgrund der noch vorhandenen Kreditreste von 100 Millionen Franken. De facto gibt es also eine interne Kompensation durch die Kreditreste.
Aufgrund des geringen Finanzbedarfs des Bundes, der tiefer war, als mit dem Voranschlag zu erwarten war, fallen weniger Negativzinseinnahmen an. Zudem haben sich die Zinssätze [PAGE 1800] generell leicht erhöht, sodass 85 Millionen Franken für höhere Passivzinsen beantragt werden.
5,8 Millionen Franken sollen für die Vergleichszahlung zwecks Vertragsauflösung mit der Flugplatz Dübendorf AG eingesetzt werden.
Aufgrund der Ablehnung des Jagdgesetzes sind weitere 800[NB]000 Franken notwendig, weil sich der Bundesbeitrag für planerische Massnahmen der Kantone erhöht hat.
25 Millionen Franken sind für die Umsetzung des parlamentarischen Willens, d. h. für die Umsetzung der Motion Fässler Daniel 20.3745, "Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes", beantragt worden.
Für eine etwas längere Diskussion in der Kommission hat der Transfer von überschüssigen Sanitätsmaterialien vom VBS ins EDA zugunsten der humanitären Hilfe - es gab also eine Zweckänderung - gesorgt. Schlussendlich kam die Kommission zum Schluss, dass diese vom Bundesrat vorgeschlagene Verschiebung, es betrifft die Artikel 4 und 5 des Bundesbeschlusses I, sinnvoll ist.
Zusammengefasst bitte ich Sie im Namen der Finanzkommission, dem Bundesbeschluss I, den die Kommission mit 18 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen hat, zuzustimmen. Der Bundesbeschluss II wurde von der Kommission einstimmig, d. h. mit 24 zu 0 Stimmen, genehmigt.