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preparatory:AB 288578

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-22

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist in dieser Frage sozusagen zwischen Hammer und Amboss, wobei ich nicht weiss, welches Lager den Amboss darstellt und welches den Hammer. Aber wir haben diese Ausgangslage.

Ich erinnere Sie daran, Sie haben am 18. Dezember 2019 unsere Vorlage zur Familienbesteuerung mit dem Auftrag zurückgewiesen, alternative Modelle der Ehepaarbesteuerung vorzulegen, insbesondere das Familienquotientensystem des Kantons Waadt, die Individualbesteuerung oder allenfalls weitere Modelle. Das war der Auftrag im Zusammenhang mit dieser Vorlage, die Sie zurückgewiesen haben. Sie haben uns dann in der Herbstsession 2020 im Rahmen der Legislaturplanung den festen Auftrag erteilt, in dieser Legislatur eine Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung vorzulegen. Das sind also die Aufträge: verschiedene Modelle und eine Botschaft zur Individualbesteuerung vorlegen.

Wo stehen wir im Moment? Der Bundesrat wird an einer der nächsten Sitzungen, also schon sehr bald, verschiedene Modelle der Individualbesteuerung diskutieren. Für die Umsetzung der Individualbesteuerung gibt es ja nicht nur ein Modell, sondern es gibt verschiedene. Der Bundesrat wird dann das von ihm vorgezogene Modell mit den Kantonen diskutieren, denn die Kantone müssen das dann nachvollziehen. Aufgrund dieser Diskussion mit den Kantonen wird der Bundesrat dann eine Botschaft zur Individualbesteuerung vorlegen. Ich nehme an, das wird im ersten Halbjahr 2022 der Fall sein. Mit dieser Botschaft werden wir Ihnen die Vergleichsmöglichkeiten vorlegen, die ja auch gefordert sind; ein gleichlautendes Postulat wurde schon im Ständerat angenommen, wir haben den Auftrag also schon erhalten.

Ich glaube, grundsätzlich macht es Sinn, dass Sie noch einmal eine Auslegeordnung haben, wenn Sie diese Botschaft zur Individualbesteuerung erhalten. Dann können Sie das mit anderen Modellen vergleichen. Ich glaube, wir kommen nicht darum herum, denn wir haben ja mehr oder weniger eine Pattsituation. Wenn Sie das Postulat annehmen, erteilen Sie uns also keinen zusätzlichen Auftrag, da wir schon daran arbeiten. Wir diskutieren mit den Kantonen. Es gibt dann eine Vernehmlassung, und damit haben Sie eine Gesamtbetrachtung. Aber der Auftrag für die Botschaft zur Individualbesteuerung ist fix; er wurde uns erteilt. Daran arbeiten wir, wir sind relativ weit vorangekommen. Ob sich das dann realisieren lässt, ist eine andere Frage.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, das Postulat anzunehmen, damit er diese Auslegeordnung machen kann, damit Sie dann den Vergleich haben. Dann können Sie aufgrund der Botschaft entscheiden, was Sie machen wollen und was nicht.

Ich glaube, wir sollten hier relativ sachlich an die Frage herangehen. Es ist eine steuerliche Frage, und ich glaube nicht, dass es primär eine gesellschafts- oder familienpolitische Frage ist. Wir suchen eine Lösung, die praktisch zu vollziehen ist und die der Steuergerechtigkeit am nächsten kommt. Darüber werden Sie noch in dieser Legislatur zumindest Vorentscheide fällen können.

Aus unserer Sicht können Sie das Postulat gerne annehmen, denn wir haben das eigentlich schon vom Ständerat als Auftrag erhalten.