Lexipedia

AB 288606

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-22

Wortprotokoll

Zur Situation: Es ist so, wie Herr Molina gesagt hat, nämlich, dass die Schweiz ein wichtiges Land in der Goldverarbeitung ist. Grosse Teile des Goldhandels oder der Verarbeitung von Gold erfolgen in der Schweiz.

Wir bewegen uns bei den Deklarationen aber auch in einem internationalen Umfeld. Die jetzt gültige Definition des Ursprungslands, die wir in der schweizerischen Aussenhandelsstatistik abbilden, entspricht dem methodischen Standard der Vereinten Nationen. Wir deklarieren das Gold also so, wie es die UNO tut. Das ist bei all diesen Deklarationen in der Zollstatistik der Fall; es gibt dort diese internationalen Standards. Wenn wir eine andere Definition nehmen würden, würden wir diese internationalen Standards verletzen, und die schweizerische Aussenhandelsstatistik wäre, wenn Sie so wollen, nicht mehr mit jenen der übrigen Welt vergleichbar. Wir sind uns aber durchaus bewusst, dass die Bedeutung einer transparenten und zuverlässigen Rückverfolgbarkeit im Goldhandel für die Schweiz wichtig ist; sie ist ein Qualitätsmerkmal.

Wir haben bereits im Bericht in Erfüllung des Postulates 15.3877 darauf hingewiesen, dass die Raffinerien bereits heute über präzise Informationen zum Ursprung des Minengoldes verfügen. Sie müssen dies jedoch in der Zollanmeldung, wie ich das eben ausgeführt habe, nicht angeben, weil wir diese internationalen Standards haben. Nun hat die Eidgenössische Zollverwaltung am 1. Januar 2021 zusätzliche Gliederungen in die aussenhandelsstatistische Warennomenklatur aufgenommen, damit eine bessere und transparentere Unterscheidung des gehandelten Goldes vorgenommen werden kann. Seit dem 1. Januar nehmen wir also eine erweiterte Deklaration vor, die dann entsprechende Rückschlüsse möglich macht. Gleichzeitig hat die Schweiz im September 2020 bei der Weltzollorganisation einen Vorschlag und Antrag zur Anpassung der internationalen zolltarifarischen Klassifizierung von Gold eingebracht.

Wir haben also eigentlich beide Wege beschritten: Wir haben international gefordert, dass man das weltweit besser machen muss - dieser Antrag wird dort im Moment behandelt -, und wir haben aus eigenem Antrieb seit dem 1. Januar eine bessere Klassifizierung, die entsprechend Aufschluss geben kann. Eine zusätzliche Deklarationspflicht für die Herkunft werden wir weiter prüfen. Wir sind auch daran, mit den entsprechenden Unternehmen die administrative Belastung abzuklären.

Damit sind wir eigentlich auf dem Weg, den Herr Molina mit seiner Motion fordert. Wir haben grundsätzlich die gleichen Interessen, vielleicht sind wir nicht gleich weit. Transparenz ist ein wesentliches Merkmal dieser Bereiche. Wenn Sie noch einmal einen Vorstoss mit einer relativ engen Auslegung annehmen, so bewirken Sie eine Doppelspurigkeit hinsichtlich des Wegs, den wir jetzt im Moment beschreiten. Ich würde Ihnen vorschlagen, in einem Jahr oder in zwei Jahren zu [PAGE 1823] beurteilen, was unsere Deklaration und die Verbesserung, die wir intern seit dem 1. Januar vornehmen, bringen und wo wir international stehen.

Aus dieser Optik empfehle ich Ihnen, die Motion nicht anzunehmen, weil sie keine Verbesserung bringt, sondern zu Doppelspurigkeiten führt und damit Unsicherheiten birgt. Wir stehen in engem Kontakt mit den entsprechenden Unternehmen, auch den internationalen, und wir haben jetzt den Weg eingeschlagen, der in früheren Vorstössen gefordert wurde.