Baumann Stephanie · Nationalrat · 2002-12-11
Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Entschuldigung, aber es wird jetzt hier im Saal wohl allen so gehen, dass wir uns ein bisschen organisieren müssen, weil in einem Artikel so viele Themen zusammengenommen werden und so viele Anträge in einem Block diskutiert werden müssen. Es stellt einige Anforderungen, den Überblick behalten zu können.
Wir sind bei der Planung: Überkapazitäten verursachen unnötige Kosten. Deshalb müssten wir alle das grösste Interesse haben, solche Überkapazitäten zu vermeiden. Das können wir nur, wenn die öffentliche Hand, also Bund und Kantone das Angebot bedarfsgerecht und restriktiv planen können, und dafür müssen die notwendigen Instrumente bereitstehen. Ich weiss: Es gibt immer noch Leute, die behaupten, der Wettbewerb könne das Angebot regeln. Das ist ein Irrglaube, denn die Erfahrung hat gezeigt, dass überall, wo die Kantone bisher nicht eingreifen wollten oder konnten, die privaten Leistungserbringer wie Pilze aus dem Boden geschossen sind, dass bei den finanziell lukrativen Leistungen ein Überangebot besteht und damit auch eine Mengenausweitung stattfindet. Bisher ging das vor allem auf Kosten der Privatversicherten.
In dieser Revision werden Sie aber - zwar gegen meinen Willen, aber Sie werden es vermutlich doch tun - in Artikel 49 leider beschliessen, dass auch private Institutionen vom Kanton mitfinanziert werden müssen. Die Kantone werden daher grösseres Interesse daran haben, eine bedarfsgerechte Spitalplanung zu erstellen. Dass sie dies auch tun können, möchte ich hier sicherstellen. Es ist im Gesetz jetzt schon mal klarer geregelt, dass die Kantone nur Beiträge an Leistungen bezahlen müssen, für die ein Leistungsauftrag besteht. So weit, so gut! Nun existieren aber zurzeit in verschiedenen Kantonen noch Spitallisten, auf welchen Privatspitäler ohne Leistungsauftrag aufgeführt sind. Diese Privatspitäler wollen sicher alle auf der Spitalliste bleiben und werden sich logischerweise um einen Leistungsauftrag bemühen. Auch alle privaten Institutionen, die bisher nicht auf der Spitalliste waren, werden einen Leistungsauftrag und auch einen Listenplatz haben wollen, um damit die Subventionen ergattern zu können.
Wie kann ein Kanton nun ein Privatspital von der Liste streichen oder einem neuen Privatspital die Aufnahme verweigern? Die Sanitätsdirektorenkonferenz hat verlangt, explizit zu sagen, dass an die Erteilung von Leistungsaufträgen Bedingungen geknüpft werden können. Die Kantone wollen damit sicherstellen, dass sie wirklich bedarfsgerecht planen können und nicht Leistungsaufträge erteilen und Leistungen bezahlen müssen, die für eine gute Versorgung gar nicht notwendig wären. In der Kommission wurde uns zu diesem Punkt gesagt, das sei ja eine Selbstverständlichkeit, an Aufträge könne man immer Bedingungen knüpfen. Also gehen wir davon aus, dem sei so; einverstanden. Aber was passiert, wenn ein Privatspital keinen Leistungsauftrag erhält, Schadenersatzforderungen stellt und Beschwerde beim Bundesrat führt? Wird der Bundesrat die bedarfsgerechte Planung der Kantone stützen? Die Entscheide, welche der Bundesrat bisher bei ähnlichen Fragestellungen gefällt hat, geben mir zu keinen Hoffnungen Anlass.
Ich beantrage hier deshalb, dass der Bundesrat die Bedingungen auflistet, die an Leistungsaufträge geknüpft werden können, damit er sich später im Beschwerdefall nicht mehr rückwärts aus der Sache herausziehen kann. Solche Bedingungen und Kriterien können bei den Kantonen erfragt werden; sie betreffen z. B. Notfall, Weiterbildung, Aufnahmepflicht für Grundversicherte usw. Entweder erstellt der Bundesrat selber eine Liste mit solchen möglichen Bedingungen, oder er erklärt hier ausdrücklich, dass er die Bedingungen der Kantone anerkennt und dann im Beschwerdefall auch stützt. Dies wäre der Inhalt meines Antrages.
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