Goll Christine · Nationalrat · 2002-12-11
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Wir haben mit den Begründungen der verschiedenen Anträge, die wir gehört haben, ein etwas gar grosses Paket von verschiedenen Teilthemen, die wir bei Artikel 39 behandeln. Es gibt aber eine Gemeinsamkeit bei allen Teilgebieten, zu denen Minderheitsanträge begründet wurden: Es geht auch in Artikel 39 um die Kompetenzen bzw. um die Bundeskompetenzen. Wir unterstützen grundsätzlich alle Bestrebungen, die in Richtung von mehr Bundeskompetenz gehen, weil wir mit dem heutigen Jekami, das wir im Gesundheitswesen alle Tage erleben, Mühe haben.
Ich werde mich auf den Antrag der Minderheit Baumann Stephanie beschränken, der zuerst begründet wurde, und zwar auf den Antrag zu Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe b, wo es um die Frage des Pflegepersonals geht. Ärzte, Pillen und Computertomographen allein garantieren noch nicht, dass der Gesundheitszustand der Bevölkerung oder die medizinische Versorgung gut ist. Sie allein tragen auch nicht zur Genesung von Patienten und Patientinnen bei, die im Spital oder in einem Pflegeheim liegen müssen. Wir wissen es alle, und wahrscheinlich haben es die meisten von Ihnen auch schon erlebt: Ohne Pflege geht im Gesundheitswesen nichts. Das heisst aber auch, dass das Pflegepersonal gute Lohn- und Arbeitsbedingungen braucht, um eine qualitativ hoch stehende Pflege garantieren zu können. Wir haben gerade in jüngster Zeit gesehen, dass sich Männer und Frauen, die in der Pflege beruflich tätig sind, auch auf der Strasse erfolgreich für ihre Rechte eingesetzt haben. Wenn wir also über das Gesundheitswesen sprechen, müssen wir uns immer auch bewusst sein, dass es gerade das Pflegepersonal und in diesem Sinne auch eine Wertschätzung dieser notwendigen Arbeit braucht.
Der Antrag der Minderheit Baumann Stephanie wird das Problem des Pflegenotstandes, das wir heute ja kennen, in den Kantonen nicht lösen. Aber er ist ein wichtiger Beitrag, um minimale Rahmenbedingungen zu schaffen, die auf Bundesebene gesetzlich verankert und letztlich auch schweizweit angewendet werden müssen. Sie sehen, dass mit dem Antrag verlangt wird, dass Spitäler oder andere Einrichtungen nur zugelassen sind, wenn sie über das gemäss den Bestimmungen des Bundesrates erforderliche Fachpersonal verfügen.
Der Antrag von Frau Baumann erfüllt damit drei Ziele gleichzeitig:
1. Er garantiert, dass die Pflege in stationären Einrichtungen sichergestellt wird.
2. Er garantiert die Qualität und vor allem auch die Sicherheit für die Patienten und Patientinnen.
3. Nicht zuletzt sorgt er dafür, dass ausgebildetes Fachpersonal vorhanden ist.
Das sind Rahmenbedingungen, die wir auf Bundesebene festlegen können.