Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-23
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-23
Wortprotokoll
Der Motionär möchte, dass der Bund Schäden, die von geschützten Wildtieren wie Wolf, Luchs und Biber verursacht werden, vollumfänglich vergütet, und er verlangt, dass hierzu die Jagdverordnung angepasst wird.
Ich argumentiere jetzt einmal rechtlich, denn dieser Aspekt ist die Crux bei dieser Motion. Wie Sie, Herr Nationalrat Regazzi, bestimmt wissen, übernimmt die öffentliche Hand gemäss dem geltenden Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel die Kosten für Schäden, die Wildtiere wie Wolf und Biber verursachen. Das Jagdgesetz des Bundes sieht dabei ausdrücklich vor, dass sich sowohl der Bund als auch die Kantone an den Vergütungen beteiligen. Das ist heute geltendes Jagdgesetz. Der maximale Anteil, mit dem sich der Bund an einer solchen Verbundaufgabe beteiligen kann, ist dabei 80 Prozent. Dieser Grundsatz wurde auch in der Revision des Jagdgesetzes, die Sie 2019 vorgenommen haben, noch einmal bestätigt. Sie haben in der Revision des Jagdgesetzes an dieser Verteilung nichts geändert. Sie haben gesagt, dass Bund und Kantone für die Schäden zuständig sind. Sie haben an dieser 80-Prozent-Regel nichts geändert. Wenn Sie diesen Grundsatz anpassen, dann müssen Sie das Gesetz ändern. Der Bundesrat kann nicht auf der Basis eines Gesetzes, das etwas anderes vorsieht, eine davon abweichende Verordnung erlassen.
Wenn Sie das ändern wollen - das ist Ihr gutes Recht -, dann bitte ich Sie, eine Motion einzureichen, um die gesetzlichen Grundlagen bzw. das Jagdgesetz zu ändern. Dann haben Sie das. Der Bundesrat kann nicht gegen das heute bestehende und von Ihnen damals auch bestätigte Jagdgesetz verstossen, indem er die Verordnung so ändert, dass sie von den gesetzlichen Grundlagen abweicht.
Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen diese Motion zur Ablehnung empfiehlt.