Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-23
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-23
Wortprotokoll
Der Schutz der Geldtransporte war zuletzt in der Sommersession ein Thema, dies im Zusammenhang mit den brutalen Überfällen auf Geldtransporter im Kanton Waadt. Dazu haben Sie die Motion Feller 19.3425, "Ausnahme vom Nachtfahrverbot für Geldtransporter über 3,5 Tonnen", beraten.
Nun geht es um die Forderung einer schweizweiten Regelung für diese Transportbranche zum Schutz der Personen, die, wie gesagt, von diesen brutalen Überfällen betroffen sind. Ich muss Ihnen sagen, der Schutz des Personals von Werttransporten ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen die Ablehnung dieser Motion nicht darum, weil er sich nicht um diese Menschen kümmern möchte, sondern es geht hier um eine Kompetenzfrage.
In der Schweiz sind die Kantone für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf ihrem Territorium zuständig. Der Bund kann Gesetze erlassen, wenn es sich um Sicherheitsbelange handelt, die eine Koordination auf Bundesebene erfordern. Dann kann der Bund eingreifen, und sonst haben wir hier eine ganz klare Kompetenzzuteilung an die Kantone. Sie sehen das ja auch beim Kanton Waadt, der Motionär hat es erwähnt: Der Kanton Waadt hat drastische Massnahmen ergriffen, weil es eben auch seine Aufgabe ist, die öffentliche Sicherheit auf seinem Territorium sicherzustellen. Bis jetzt hat sich das Parlament immer gegen eine schweizweit einheitliche Regelung für die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungen ausgesprochen, und darum ginge es ja hier, wenn wir im Sinne der Motion handeln würden.
Ich möchte Ihnen nochmals kurz die Geschichte in Erinnerung rufen. Es gab zu diesem Thema nämlich zwei Motionen, die Motion Seiler Graf 16.3723 und die Motion Rechsteiner Paul 17.4101. Sie haben beide verlangt, dass man die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungen schweizweit einheitlich regeln soll. Dies sollte einfach auch deshalb geschehen, weil auch wir uns bewusst sind, dass der Umfang dieser privaten Sicherheitsdienstleistungen immer mehr zunimmt. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) wollte eine rechtliche Harmonisierung auf dem Weg des Konkordats herbeiführen. Der Weg einer kantonalen Regelung geht natürlich auch aus Sicht des Bundesrates vor. Wir hätten es also vorgezogen, wenn die Kantone auf kantonaler Ebene im Rahmen eines Konkordats eine Lösung gefunden hätten. Das war im Jahr 2017. Ich war damals noch Vorsteherin des EJPD. Die KKJPD beschloss dann aber, das Konkordat für private Sicherheitsdienstleistungen vorläufig nicht in Kraft zu setzen.
Nachdem diese kantonalen Bemühungen also nicht erfolgreich waren, hielt der Bundesrat den Zeitpunkt für gekommen, bundesrechtliche Mindestvorschriften zu erlassen. Er empfahl die Motion Rechsteiner Paul 17.4101, "Mindeststandards für Sicherheitsfirmen national regeln", zur Annahme. Diese Motion wurde dann aber zurückgezogen, und die Motion Seiler Graf 16.3723, "Private Sicherheitsdienstleistungen endlich schweizweit regeln", haben Sie im Jahr 2019 abgelehnt. Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat jetzt nicht für angezeigt, wieder über schweizweite Regelungen zu Werttransporten nachzudenken. Diese Haltung haben Sie übrigens in der vergangenen Sommersession mit der Ablehnung der Motion Feller 19.3425, "Ausnahme vom Nachtfahrverbot für Geldtransporter über 3,5 Tonnen", unterstützt.
Deshalb bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen. Noch einmal: Es geht hier um die Frage der Kompetenzregelung. Sie haben jetzt in den letzten Jahren doch mehrfach bestätigt, und auch die Kantone haben das so gesehen, dass es eine kantonale Regelung gibt. Sie sagten auch, dass die Kompetenz dann bei den jeweiligen Kantonen bleiben soll, wenn keine Regelung im Rahmen eines Konkordats zustande kommt. Das drücken Sie aus, indem Sie diese Motion ablehnen.