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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-23

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-23

Wortprotokoll

Ich habe Ihnen vorhin bei der Motion Seiler Graf 19.4227 einen Rekord bei den Gebäudesanierungen respektive bei den Mitteln, die im letzten Jahr von den Kantonen beim Bund abgeholt worden sind, vermeldet. Ich kann Ihnen einen weiteren Rekord verkünden: Im letzten Jahr wurde so viel Fotovoltaik zugebaut wie noch nie. Es gibt hier also eine sehr grosse Dynamik. Wir rechnen damit, dass der Zubau von Fotovoltaik in diesem Jahr bei über 600 Megawatt liegen wird. Es gibt hier also wirklich eine sehr erfreuliche, gute Dynamik.

Herr Nationalrat Bourgeois möchte hier noch mehr Schub hineinbringen. Er möchte, dass bei Neubauten automatisch Fotovoltaikanlagen installiert werden. Ich muss Ihnen einfach sagen: Für die Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind gemäss Bundesverfassung die Kantone zuständig. Die Kantone nehmen diese Kompetenz mit Blick auf den vermehrten Einsatz der Fotovoltaik auch wahr. Sie machen in ihren kantonalen Energiegesetzen entsprechende Vorgaben. In einigen Kantonen müssen neue Bauten heute schon einen Teil der von ihnen benötigten Elektrizität selber erzeugen. Es gibt Kantone, die hier fortschrittlich sind und entsprechende Regeln aufgestellt haben. Der Bundesrat wird die Kantone selbstverständlich im Rahmen seiner Kompetenz unterstützen, etwa durch Förderung, [PAGE 1861] Information, Beratung, Aus- und Weiterbildung, damit zukünftige Gebäude, namentlich auch gewerbliche Flachdachbauten, vermehrt ihr Fotovoltaikpotenzial ausschöpfen.

Mit der Motion möchte Herr Bourgeois jetzt, dass die geeignete Seite der Dächer aller Neubauten mit Sonnenpaneelen gedeckt wird. Für die Produktion von Fotovoltaik zählt aber natürlich nicht nur die geeignete Orientierung der Dachflächen. Es gibt noch weitere Kriterien. Ich nenne Ihnen jetzt mal die Verschattung, die Grösse der Dachfläche oder das Vorhandensein eines geeigneten Netzanschlusses. Diese Aspekte muss man natürlich auch beachten, wenn es um die Frage der Wirtschaftlichkeit geht.

Herr Bourgeois möchte mit seiner Motion ausserdem mit Bezug auf Artikel 9 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden eine steuerliche Privilegierung von Investitionen in Fotovoltaikanlagen bei Neubauten einführen. Das müssten wir einfach sehr genau anschauen. Der Bundesrat hat grössten Respekt davor, in die Steuerharmonisierungsgesetzgebung einzugreifen, weil das bei den Kantonen ein sehr sensibles Thema ist. Wir müssten auch aufpassen, dass wir nicht eine rechtsungleiche Behandlung gegenüber anderen Energiespar- oder Umweltschutzmassnahmen haben, wenn nur bei der Fotovoltaik gewisse steuerliche Erleichterungen vorgesehen werden.

Der Bundesrat beantragt Ihnen aus diesen Gründen - und nicht, weil er die Fotovoltaik nicht ebenfalls, so wie das Herr Bourgeois will, massiv ausbauen will -, die Motion abzulehnen. Wie Herr Bourgeois erwähnt hat: Falls dieser Rat die Motion annimmt, dann wird der Bundesrat dem Ständerat beantragen, den Text der Motion so anzupassen, dass der Bundesrat im Rahmen seiner Kompetenzen die Ausstattung aller geeigneten Dächer an die Hand nimmt. Das wäre dann der Antrag des Bundesrates an den Ständerat, falls Sie diese Motion heute annehmen würden.