Lexipedia

Studer Lilian · Nationalrat · 2021-09-23

Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-23

Wortprotokoll

Um was geht es bei dieser Vorlage? Das ist uns allen bekannt, da hier drin nicht das erste Mal darüber diskutiert wird. Es wurde schon dreimal darüber diskutiert, und zudem hat es, wie wir auch alle wissen, eine Volksabstimmung gegeben. Es geht um die Verlängerung des Gentech-Moratoriums. Die Forschung, und dies ist wichtig, soll weiterhin explizit vom Moratorium ausgenommen werden. Zudem beinhaltet das Moratorium auch das Verbot von neuen gentechnischen Verfahren oder, um es anders zu erklären: Verboten bleiben auch Eingriffe ins Genom, die unter natürlichen Bedingungen, durch Kreuzen oder durch natürliche Rekombinationen, nicht vorkommen.

Zwei wegweisende Vorstösse wurden schon vom Parlament unterstützt. Diese müssen wir uns vor Augen halten:

1.[NB]Einen wegweisenden Entscheid hat der Nationalrat schon mit der Annahme der Motion Aebi Andreas 19.4225, "Verlängerung des Gentech-Moratoriums", gefällt, dies mit 144 zu 35 Stimmen.

2.[NB]Das Postulat Chevalley 20.4211, "Gentechnikgesetz. Welcher Geltungsbereich?", wurde im Dezember 2020 angenommen. Dieses Postulat verlangt eine Auslegeordnung für die neuen gentechnischen Verfahren, um Fragen zu klären, die im Moment noch offen sind. Eine Frage ist z. B.: Welche Kriterien und Daten müssen vorliegen, damit ein gentechnisches Verfahren die Anforderungen für die Ausnahmeregelung erfüllt? So kann es dann vom Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes ausgenommen werden, damit die Risiken für Umwelt, Gesundheit und Wahlfreiheit der Konsumenten und der Produzenten evaluiert werden können.

Der wegweisende Vorstoss Aebi Andreas, den ich genannt habe, bringt schon klar zum Ausdruck, was heute wahrscheinlich in der Abstimmung resultieren wird. Zudem haben sich auch 80 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden für die Weiterführung des Moratoriums ausgesprochen, übrigens auch die Mitte sowie die EVP, für deren Mitte-Fraktion ich gerade spreche.

Bezüglich fehlender Akzeptanz in der Bevölkerung gibt es auch klare Hinweise. Da gebe ich meinem Vorredner eben nicht ganz recht. Eine Statistik von 2019 zeigt auf, dass 75 Prozent der Befragten die Gentechnik zur Herstellung von Lebensmitteln immer noch als Gefahr erachten. Ob dem so ist oder nicht: Es ist einfach so, dass die Bevölkerung das noch denkt. Auch zeigt die Statistik, dass die Skepsis der Bevölkerung gegenüber der Gentechnik nicht abnimmt, sondern nach wie vor wächst; 2011 waren es mit rund 72 Prozent noch etwas weniger, jetzt ist die Zahl der skeptischen Befragten gewachsen.

Neben dem Kundenbedürfnis bedeutet GVO-frei übrigens auch eine Qualitätsstrategie, dies ist heute noch so. Die gentechnikfreie Produktion in der Schweizer Landwirtschaft steht für hochwertige Lebensmittel und für Glaubwürdigkeit. Sie entspricht einem breiten Konsumentenbedürfnis. Falls es irgendeinmal eine Anpassung geben sollte, müssten Aufklärungsarbeit und vertrauensbildende Massnahmen geleistet werden. An diesem Punkt stehen wir heute noch nicht.

Auch für uns als Mitte-Fraktion ist somit klar, dass wir der Vorlage, wie sie der Bundesrat uns vorschlägt, zustimmen.

Der zweite wegweisende Vorstoss, das Postulat Chevalley, das auch schon angenommen wurde, ist heute genauso zentral. Es kann bei der Genom-Editierung, wie wir in der heutigen Debatte auch schon gehört haben, positive Aspekte geben, die prüfenswert sind. Heute besteht noch ein Mangel an Wissen und bezüglich der Risikobeurteilung und somit auch der Folgenabschätzung, auch wenn das Verfahren der Genom-Editierung als präzises Verfahren definiert wird. Aber momentan besteht nur ein Laborwissen und noch kein Umwelt- oder Gesundheitswissen. Man kennt also nur die Teile, die eingebaut werden sollen. Die Auswirkungen im Gesamtkontext kennt man nicht. Somit wird die Umsetzung, also die Auslegeordnung, wie sie im Postulat Chevalley verlangt wird, sehr aufschlussreich sein.

Bevor man also einen möglichen Antrag, die neuen gentechnischen Verfahren aus dem Moratorium auszuschliessen, wie es der Minderheitsantrag Wasserfallen Christian formuliert, überhaupt in Erwägung zieht oder den Einzelantrag Bäumle unterstützt, braucht es eine Handhabung der Risikobeurteilung. Wir lehnen beide Anträge ab. Alles andere wäre fahrlässig und fände beim Volk auch keine Unterstützung.

Einen Wunsch hat die Mitte-Fraktion zum Schluss aber noch: Für die kommende Debatte in vier Jahren soll es eine gesetzliche Klarheit geben, also je nach Situation eine Anpassung oder eine Verstetigung dieses Gesetzes.