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Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2021-09-23

Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-23

Wortprotokoll

Die beste Energie ist diejenige, die gar nicht erst gebraucht wird. Ich weiss, das ist eine Binsenweisheit, sie hat deswegen aber nichts an Richtigkeit verloren. Im Gebäudebereich liegt ein riesiges Potenzial. Hier kann der Hebel besonders effektiv und einfach angesetzt werden, um unnötige Energieverluste zu vermeiden. Nach der bedauerlichen Ablehnung des CO2-Gesetzes braucht es nun zwingend weitere Anstrengungen, um die Klimaziele des Pariser Abkommens zu erreichen.

Kantonale Energiegesetze zielen vorwiegend auf den Gebäudebereich ab. Das ist richtig, denn in den Gebäuden liegt der Schlüssel zur Energiewende, wie der Bundesrat selber im erläuternden Bericht zur Energiestrategie 2050 erklärte. Es braucht also noch mehr Anstrengungen und Anreize - auch auf Bundesebene. Der Bundesrat erklärte bereits im Jahr 2010, dass die Gebäude einen Energieverlust von 80 Prozent bzw. einen Verlust von 90 Terawattstunden pro Jahr aufweisen und dass diese Energieverluste mit dem Baustandard Minergie-P eliminiert werden könnten. Das entspricht etwa der vierfachen Stromproduktion aller Schweizer AKW zusammen und ist also enorm. Für die Stromproduktion wiederum muss viel intensiver und konsequenter auf Fotovoltaik gesetzt werden. Früher gab es das Strohdach, dann kam das Ziegeldach, und heute entspricht das Solardach dem State of the Art.

Die Zeche für die 80 Prozent Energieverlust im Gebäudebereich zahlen die Mieterinnen und Mieter mit ihren Nebenkosten. Das ist unfair und auch gar nicht nötig. Von einer Gebäudesanierung profitieren nämlich alle, also Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter. Zudem steigt die Lebensqualität in einem renovierten Gebäude enorm an. Mit meiner Motion sollen darum folgende Massnahmen ergriffen werden:

1.[NB]Die Einmalvergütung für Fotovoltaikanlagen kann im Rahmen von Geschäfts- und Wohnbausanierungen auch für Anlagen mit einer Leistung von 30 bis 200 Kilowatt, also nicht nur bis 100 Kilowatt, gesprochen werden. Die Leistungsgrenze von 200 Kilowatt kann aber überschritten werden, wenn ganzflächige Dachanlagen und, soweit nötig, auch Fassadenanlagen gebäudetechnisch möglich sind. Entscheidend ist die architektonische Integration der Anlagen als Gebäudebestandteil.

2.[NB]Mit Anreizbeiträgen von höchstens 30 Prozent der energierelevanten Bauinvestitionen können Wohn- und Geschäftsbauten gefördert werden, welche den Minergie-P- oder einen vergleichbar effizienten Baustandard erfüllen. Der Bund fördert insbesondere entsprechende kantonale Massnahmen. Während einer auf zehn Jahre befristeten Einführungsphase könnten auch Neubauten, welche diese Voraussetzungen - die Ziffern 1 und 2 - erfüllen, gefördert werden.

3.[NB]In Bau- und Landwirtschaftszonen sind gut integrierte Solaranlagen, welche ebenfalls die Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 erfüllen, in der Regel innert vier Monaten zu bewilligen. Die Bewilligungsdauer ist heute einfach viel zu lang. Es [PAGE 1860] braucht hier eine Beschleunigung. Ausgenommen von diesen beschleunigten Bewilligungsverfahren wären aber natürlich Baudenkmäler von nationaler Bedeutung.

Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat letzte Woche die Eckpunkte der zukünftigen Klimapolitik und Massnahmen skizziert. Ich hoffe, dass die Anliegen meiner Motion darin Platz finden.

Ich bitte Sie, diesen Massnahmenplan gegen Energieverluste im Gebäudebereich zu unterstützen.

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