Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2021-09-27
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-27
Wortprotokoll
In dieser Motion geht es darum, dass der Bundesrat zwangsweise Rückführungen von abgewiesenen Asylgesuchstellern nach Algerien vollzieht und dafür drei weitere Massnahmen umsetzen soll, nämlich eine technische Vereinbarung mit Algerien für eine Rückführung über den Seeweg, eine Bewilligung eines Transitlandes und die Entsendung eines Immigration Liaison Officer nach Algier.
Seit Jahren führt Algerien die nationale Liste der hängigen Ausschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern an. Aktuell sind es per 31. August 2021 insgesamt 683 Fälle; die Zahl hat sich somit innerhalb eines Jahres um weitere 20 Prozent erhöht. Bei keinem anderen Herkunftsland ist der Pendenzenberg höher.
Algerische Asylbewerber haben praktisch keine Chancen, legal in der Schweiz zu bleiben, meist gelten sie als Wirtschaftsflüchtlinge. Dennoch hat die Anzahl der Asylgesuche von Algeriern zugenommen. Für Algerier ist die Schweiz immer noch ein attraktives Auswanderungsziel. Umso wichtiger ist es, dass wir weitere Lösungen für die Rückführungen der Menschen aus diesem Land finden - nicht zuletzt deshalb, weil Algerier zu den Asylsuchenden gehören, die auffällig oder leider eben oft auch straffällig werden. So erlebte beispielsweise Neuenburg im Sommer 2020 eine Welle an Kriminalität. Die Polizei verzeichnete damals deutlich mehr Diebstähle, Raubdelikte und Einbrüche. Die grosse Mehrheit der Täter oder Verdächtigen seien Algerier gewesen, sagt der zuständige kantonale Sicherheitsdirektor.
Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat sich im Ständerat dahingehend geäussert, dass sie das Anliegen, nämlich den konsequenten Vollzug von Rückführungen nach Algerien, grundsätzlich unterstütze. Aus diesem Grund habe der Ausbau der Zusammenarbeit mit Algerien hohe Priorität.
Diese Aussage hat die SPK-N wohlwollend zur Kenntnis genommen. Tatsache ist, dass die Schweiz 2006 neben Deutschland, Spanien und Grossbritannien eines der wenigen Länder war, die mit Algerien ein Rückübernahmeabkommen abschliessen konnten. Uns wurde in der Kommission auch dargelegt, dass zwangsweise Rückführungen in normalen Zeiten möglich sind und effektiv durchgeführt werden.
Leider sind gemäss diesem Abkommen aber Rückführungen nur mit ordentlichen Linienflügen möglich; Rückführungen mit Sonderflügen werden von Algerien nicht toleriert. Deshalb können die algerischen Staatsangehörigen einfach eine Rückführung nach Algerien verweigern. Sie bleiben dann für eine unbestimmte Zeit hier in der Schweiz in der Nothilfe. 2020 gab es lediglich eine freiwillige Rückkehr und nur sieben zwangsweise Rückführungen nach Algerien.
In einem jüngst veröffentlichten Bericht kommt der Europäische Rechnungshof in Bezug auf die europäische Asylpolitik zum Schluss, dass das Rückführungssystem in hohem Masse ineffizient sei und daher nicht abschrecke; im Gegenteil, es leiste illegaler Migration Vorschub, so der Rechnungshof. Es habe sich herumgesprochen, dass derjenige, der nach Europa gelange, kaum damit rechnen müsse, zurückgeschafft zu werden.
In den Augen des Bundesrates funktioniert jedoch der schweizerische Wegweisungsvollzug "grundsätzlich gut". Im Jahr 2019 betrug die europäische Vollzugsquote gesamthaft 29 Prozent, jene der Schweiz immerhin 51 Prozent.
Teilweise bedingt durch die Covid-19-Einschränkungen im Luftverkehr, hat sich die Situation bei Algerien im Vollzugsbereich keineswegs verbessert. Der Pendenzenberg ist in der jüngsten Vergangenheit deutlich angestiegen.
Die SPK-N ist der Meinung, dass ein glaubwürdiges Asylsystem nur gewährleistet ist, wenn Rückführungen von abgewiesenen Asylbewerbern vollzogen werden können. Daher sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, so auch die Rückführung auf dem Seeweg.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen deshalb bei einem Stimmenverhältnis von 10 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion aus dem Ständerat anzunehmen, und möchte damit die laufenden Bestrebungen des Bundesrates in dieser Sache unterstützen.
Die Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen, da einerseits der Bundesrat im Dialog mit Algerien stehe und bereits bestrebt sei, die Situation bei den Rückführungen zu verbessern, und andererseits der in der Motion vorgeschlagene Weg nicht zielführend sei.