Salzmann Werner · Ständerat · 2021-09-28
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-28
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst meine Interessenbindungen offenlegen: Ich bin Präsident des Schweizerischen Verbandes für Landtechnik, und wir vertreten unter anderem auch die Interessen des landwirtschaftlichen Verkehrs auf allen Strassen.
Am 23. September 2018 haben Volk und Stände dem Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege - es handelte sich um den direkten Gegenentwurf zur Velo-Initiative - mit grosser Mehrheit zugestimmt. Gemäss dem nun geltenden Artikel 88 der Bundesverfassung kann der Bund - er "kann", muss also nicht - entsprechende Aufgaben wahrnehmen.
Aus meiner Sicht handelt es sich bei der nun zu beratenden Gesetzesvorlage um einen starken Eingriff in die Kantons- und Gemeindeautonomie. Der Bund müsste sich aus staatspolitischen Gründen auf ein Minimum und auf unterstützende Aspekte bei der Planung und Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren beschränken, was der Kommissionssprecher auch gesagt hat. Darüber hinaus darf das nun vorliegende Bundesgesetz über Velowege keinesfalls als Anspruchsgrundlage für ein verstärktes finanzielles Engagement des Bundes oder gar eine verstärkte Finanzierung durch Geldmittel aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) in diesem Bereich dienen. [PAGE 989]
Aus diesem Grund soll das Veloweggesetz keinesfalls weiter gehen als das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG), welches sich seit Jahrzehnten bewährt und den Kantonen sowie den Gemeinden zugleich die notwendigen Freiheiten lässt. Das zeigt sich beispielsweise darin, dass die Schweiz ein wunderschönes Wanderland mit einer hervorragenden Wanderinfrastruktur ist.
Aus landwirtschaftlicher Sicht ist es ein wichtiges Anliegen, dass ein Ausbau des Fahrradnetzes mit befestigten Belägen möglichst auf bestehenden Strecken erfolgt und nicht auf Kosten von landwirtschaftlichen Nutzflächen geschieht. Ausserhalb von Agglomerationen sollen möglichst bestehende Flurstrassen als Velowege dienen. Velowege in nicht städtischen Gebieten müssen auch weiterhin uneingeschränkt für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr nutzbar sein.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, meinen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat anzunehmen, mit dem Auftrag, das Gesetz dahingehend abzuändern oder zu bearbeiten, dass:
1.[NB]keine weiteren Vorschriften durch den Bund erlassen werden, die Eingriffe in die Kantons- und Gemeindeautonomie erlauben;
2.[NB]das Bundesgesetz nicht als Grundlage für einen weiteren Mittelabfluss aus dem NAF zugunsten von Velowegen dient;
3.[NB]keine Subventionierung von Fachverbänden bzw. einseitigen Informationskampagnen für Velos eingebaut wird und sich der Bund nur auf unterstützende und koordinierende Aspekte konzentriert.
Ich danke Ihnen für die Zustimmung zu meinem Rückweisungsantrag, der, und das möchte ich hier klar festhalten, nicht mit einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Veloverkehr verbunden ist.