Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-28

Wortprotokoll

Ich bin froh, Herr Ständerat Germann, dass Sie darauf hingewiesen haben, auch Herr Ständerat Reichmuth und der Kommissionssprecher haben es gesagt: Ich bitte Sie, die Artikel 16 und 18 wirklich auseinanderzuhalten. Es sind zwei verschiedene Fragestellungen. In Artikel 16 geht es darum, die Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit privaten Fachorganisationen zu schaffen. Ob diese dann auch beschwerdelegitimiert sind, das entscheiden Sie bei Artikel 18. Das sind zwei verschiedene Fragestellungen.

Nun, was entscheiden Sie bei Artikel 16? Der Bundesrat schlägt Ihnen hier vor, was man im Bereich der Fuss- und Wanderwege seit fast vierzig Jahren erfolgreich macht, nämlich genau das, was Sie gesagt haben, Herr Ständerat Reichmuth: Die Verwaltung holt sich Know-how, also Fachwissen - deshalb spricht man auch von Fachorganisationen. Es tut mir leid, Herr Ständerat Germann, der Gemeindeverband hat viel Know-how und viel Wissen, aber - deshalb haben wir auch in Absatz 3 definiert, wer beitragsberechtigt ist - man muss im Bereich des Veloverkehrs gesamtschweizerisch tätig sein und gemäss Statuten usw. spezifisches Wissen haben.

Wer bekommt heute gemäss FWG unter dem Titel "Fachorganisation" - das ist in Artikel 12 geregelt - Beiträge? Dazu gehört zum Beispiel der Verein Schweizer Wanderwege. Ich lege es gleich offen: Ich bin dort seit Jahrzehnten Mitglied, weil ich bewundere, was diese Organisation mit so vielen Freiwilligen macht und wie viel Fachwissen sie gleichzeitig hat. Sie bekommt vom Bund 580[NB]000 Franken pro Jahr. Der Bund kauft sich damit - genau wie Sie das gesagt haben, Herr Reichmuth - Fachwissen ein, weil diese Organisation Dinge weiss, Grundlagen hat, die der Bund für die Beratung der Kantone sonst einkaufen oder selber erarbeiten müsste. Das kauft er sich nun ein mit 580[NB]000 Franken. Auch der Verein Fussverkehr Schweiz bekommt heute 300[NB]000 Franken. Das sind also diese Fachorganisationen.

Wenn wir das Fachwissen nicht einkaufen können, dann müssen wir es selber irgendwie aufbauen, aber dann müssten Sie uns dafür noch die Stellen geben. Ehrlich gesagt, hätte ich aber etwas Hemmungen, bei Ihnen Stellen zu beantragen, denn - darum geht es - seit fast vierzig Jahren arbeitet man im Fuss- und Wanderwegbereich erfolgreich mit diesen Fachorganisationen zusammen.

Absatz 3 sagt eben, was sie mitbringen müssen, damit sie überhaupt beitragsberechtigt sind. Wenn Sie die Absätze 2 und 3 streichen, dann haben wir keine gesetzliche Grundlage, um solche Beiträge auszurichten. Ich denke, Herr Juillard hat es absolut richtig gesagt, da müssten Sie Absatz 1 auch streichen.

Herr Ständerat Salzmann, es tut mir leid, dass ich Sie heute immer wieder nennen muss, aber Sie haben ja gewünscht, dass man eine Analogie macht zwischen dem FWG und dem Veloweggesetz. Das ist nun genau die Analogie: Was wir im FWG seit Jahren und Jahrzehnten kennen - den Beizug spezifischer Fachorganisationen mit ihrem Fachwissen, mit der entsprechenden Abgeltung -, das machen wir hier auch.

Noch einmal: Die Frage, ob diese Vereine dann auch beschwerdeberechtigt sind, können Sie bei Artikel 18 entscheiden. Ich werde mich dort nochmals dazu äussern. Hier bitte ich Sie wirklich, das zu tun, was Sie seit Jahrzehnten kennen und was sich bewährt hat.

Ein letzter Satz noch: Im FWG haben wir sogar eine Muss-Formulierung: "Bund und Kantone ziehen [...] bei." Hier steht: "Der Bund kann für folgende Aufgaben [...]." Es ist also sogar ein bisschen abgeschwächt.

Ich bitte Sie, hier die rechtliche Grundlage für diese Form der Zusammenarbeit zu belassen und die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.