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Zopfi Mathias · Ständerat · 2021-09-28

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2021-09-28

Wortprotokoll

Die Mehrheit will in diesem Artikel eine Relativierung machen und die Ersatzpflicht nur für den Fall festlegen, dass ein öffentliches Interesse ausgewiesen ist. Das ist an sich nachvollziehbar, aber es ist unnötig, weil es selbstverständlich ist. Wenn Sie schauen, wie Artikel 9 Absatz 1 aufgebaut ist, sehen Sie, dass die Ersatzpflicht dann besteht, wenn die Wege in behördenverbindlichen Plänen festgelegt sind. Damit dies der Fall ist, muss sowieso ein öffentliches Interesse gegeben sein.

Die Relativierung, die die Mehrheit hier macht, schafft eine trügerische Flexibilität, denn diese Voraussetzung, das öffentliche Interesse, muss sowieso erfüllt sein. Die Mehrheit hat aber eine unklare Formulierung gewählt, relativiert unnötig und relativiert damit vor allem auch den Netzgedanken - wir haben vorhin davon gesprochen - und die Ersatzpflicht. Also noch einmal: Es geht hier sicher nicht um den Kerngehalt dieses Gesetzes, aber es ist eine unnötige Relativierung, die wir nicht machen sollten; das öffentliche Interesse ist sowieso zwingend. Sie vermittelt irgendwie den Eindruck, dass bei den Gemeinden und Kantonen noch weitere Einschränkungen möglich sind.

Ich bitte Sie deshalb, mit der Minderheit zu stimmen und keine unnötigen Relativierungen in das Gesetz aufzunehmen.