Badran Jacqueline · Nationalrat · 2021-09-28
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-28
Wortprotokoll
Schon bezüglich der Rückweisung habe ich erwähnt, dass es sich bei dieser Vorlage um eine lange Reihe von Bestellungen seitens der Kapitaleigentümer handle. In diesem Block hat es nun sozusagen eine Unterbestellung in unser Gesetz geschafft. Die Kollektivanlagen, sprich die Fondsbetreiber, haben bestellt, dass auch sie von der Verrechnungssteuer befreit werden sollen, was man dann auch ins Gesetz aufgenommen hat - ohne Vernehmlassung, ohne anständige Kostenfolgenabschätzung, ohne Wirkungsanalyse!
Herr Ritter läuft jetzt gerade den Gang hinunter. Bei anderen Gesetzen beruft er sich jeweils darauf, dass etwas nicht vernehmlasst wurde, auch wenn es vernehmlasst wurde. Wenn aber das Kapital, wie im vorliegenden Fall, bestellt, kann man das, ohne irgendwie eine Ahnung davon zu haben, was man eigentlich tut, gerne auch mal ins Gesetz schreiben, und dies - das finde ich doch schon bemerkenswert -, obwohl Steuerehrliche null und nichts von einer Verrechnungssteuerbefreiung haben; vielmehr werden nur potenzielle Steuerhinterzieher oder -betrüger begünstigt.
Wieso in aller Welt sollten wir das hier tun, zumal es sowohl für die Steuerverwaltung als auch für die Fonds selber eine gigantische Bürokratie bedeuten würde? Fonds müssten die Kapitalgewinne und Zinsen nämlich separat ausweisen, die Ausschüttung würde über einen neu zu schaffenden separaten Coupon erfolgen, die gemischten Fonds müssten Aktien- und Obligationenerträge separat ausweisen, der Fonds bzw. die Depotbank müsste im Falle ausländischer Anleger - nicht aber bei inländischen Anlegern - eine Meldung im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs erstatten. Was für eine Bürokratie und Separierung, was für eine drastische Ungleichbehandlung in- und ausländischer Anleger, und das mit dem einzigen Grund, mit dem allereinzigen Grund, Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug zu ermöglichen! Ansonsten gibt es keinen Grund, dies zu tun.
Zum Antrag der Minderheit Birrer-Heimo: Leo Müller hat ausgeführt, dass die Regelung gemäss Mehrheit eigentlich schon bestehe; das sei in einer der 22 Revisionen des Verrechnungssteuergesetzes eigentlich bereits geregelt worden, und zwar im Jahre 2019. Ich lese vor: "Der [PAGE 1949] Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer verwirkt trotz fehlender Deklaration der Einkünfte oder Vermögen in der Steuererklärung dann nicht, wenn die Nichtdeklaration fahrlässig war und die Nachdeklaration oder die Aufrechnung durch die Steuerbehörde vor Eintritt der Rechtskraft eines Veranlagungs-, Revisions- oder Nachsteuerverfahrens erfolgt." Also, ich weiss eigentlich nicht, wo hier Handlungsbedarf besteht. Denkt man, dass man das einmal nachmeldet, weil man es vielleicht doch entdecken könnte, worauf man dann trotzdem noch verrechnungssteuerfrei sein will? Dabei sollte man doch einfach bedenken, dass Steuerehrliche überhaupt kein Problem haben. Es ist somit völlig unnötig, diese Regelung noch hinzuzupacken.
Den Einzelantrag Gredig wird die SP-Fraktion im Sinne einer Schadensbegrenzung unterstützen.