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Engler Stefan · Ständerat · 2021-09-28

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-28

Wortprotokoll

Hier handelt es sich in der Tat auch um einen wichtigen Artikel dieser Vorlage. Ich habe meine Interessenbindung als Präsident von Schweiz Mobil bekannt gegeben. Die Stiftung Schweiz Mobil, die dem Bund und den Kantonen gehört, wäre ein solcher Ansprechpartner des Bundes, wo es um die Belange des Veloverkehrs geht.

Artikel 16 erlaubt es dem Bund, für abschliessend definierte Aufgaben private Fachorganisationen beizuziehen. Damit verbunden ist nicht - und das muss man mehrfach unterstreichen - die Abtretung hoheitlicher Befugnisse oder etwa sogar die Berechtigung, Verfügungen zu erlassen. Aufgabenübertragungen an private Fachorganisationen mittels Leistungsvereinbarungen sind gar nichts Aussergewöhnliches. Herr Kollege Dittli, Sie sind Spezialist im Bereich der Prävention im Gesundheitswesen. Im Gesundheitsbereich bestehen verschiedene solche Zusammenarbeitsformen mit privaten Fachorganisationen. Auch im Bereich der Landwirtschaft oder der Raumordnungspolitik finden Sie entsprechende Leistungsvereinbarungen mit privaten Fachorganisationen.

Es ist die Erfüllung verschiedener Voraussetzungen nötig, damit dies möglich ist: Die erste Voraussetzung ist eine gesetzliche Grundlage dafür, dass Private öffentliche Interessen wahrnehmen können. Die zweite Voraussetzung ist die Beaufsichtigung dieser Privaten durch den Bund; das Instrument der Leistungsvereinbarungen steckt den Umfang, den Inhalt und die Rapportierungspflicht ab. Drittens muss die Gewähr bestehen, dass Private, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sich an die Verfassung halten, dass also ein minimaler Rechtsschutz für die Betroffenen besteht. Es ginge also nicht an, dass eine beauftragte private Fachorganisation sich willkürlich verhalten oder das Rechtsgleichheitsgebot verletzen würde. Insofern ist das überhaupt nichts Neues und im Bereiche des Fuss- und Wanderwegrechts völlig etabliert. Die entsprechende Vereinigung wird dort aufgrund von Leistungsvereinbarungen auch die entsprechende Koordination und andere Aufgaben vornehmen. [PAGE 1000]

Worin liegt der Vorteil für den Bund, wenn er private Fachorganisationen damit beauftragen kann, im Bereich der Velowege tätig zu sein? Es ist nun mal so, dass private Fachorganisationen über viel Know-how, über Personal mit langjähriger Erfahrung und entsprechender Fachkompetenz und auch über gute Kontakte zu den kantonalen Fachstellen, weiteren Partnern und anderen Fachorganisationen verfügen. Kommt hinzu, dass das Personal dieser Fachorganisationen nicht Angestellte des Bundes sind und deshalb nur effektiv erbrachte Leistungen im Rahmen der abgemachten Leistungsvereinbarungen verrechnen können. Insofern entlastet das die Verwaltung. Müsste die Verwaltung diese Aufgaben selber wahrnehmen, so müsste sie zuerst entsprechendes Know-how aufbauen, sie müsste Leute anstellen und würde wahrscheinlich auch nicht von den privaten Erfahrungen und Netzwerken profitieren. An und für sich haben wir ja gute Erfahrungen damit gemacht, dass Aufgaben durch Private und nicht zwingend nur durch die Verwaltung erfüllt werden.

Ich möchte Sie also bitten, diese Möglichkeit zuzulassen, hier nicht den Stecker zu ziehen und damit - ich denke jetzt an das Fuss- und Wanderwegwesen - auch sehr bewährte Instrumente zu Fall zu bringen.

Ob diese beauftragten privaten Fachorganisationen auch noch beschwerdeberechtigt sein sollen, ist eine zweite Frage, die es zu beantworten gilt. Hier neige ich dazu, der Argumentation von Herrn Kollege Germann und jetzt auch von Ihnen, Herr Dittli, zu folgen, dass es schwierig zu erklären ist, wenn man Leistungsaufträge erhält, diese dann auch ausführt und gleichzeitig auch noch eine Beschwerdelegitimation hat. Beim Fuss- und Wanderwegwesen ist das so. Würde man die Legitimation dort jetzt abschaffen, wäre das ein Schritt hinter die geltende Regelung zurück. Ich glaube mich zu erinnern, dass die entsprechende Fachorganisation kaum einmal davon Gebrauch gemacht hat. Sie weiss natürlich um ihre spezielle Situation und auch um das Vertrauensverhältnis, das sie mit den Kantonen und den Gemeinden eingeht und das sie mit der ersten Beschwerde, die sie einreichen würde, aufs Spiel setzen würde.

Ich bitte Sie hier also, Artikel 16 in der Fassung des Bundesrates zu übernehmen.

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