Rutz Gregor · Nationalrat · 2021-09-28
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-28
Wortprotokoll
Besten Dank, Herr Präsident, ich spreche gerne an Pult Nummer zwei, auch wenn mir bis heute kein einziger Fall bekannt geworden ist, in dem sich jemand an einem Mikrofon angesteckt hätte.
Wir sind einmal mehr in der Debatte über ein dringliches Bundesgesetz, und ich sage Ihnen ehrlich: Ich habe ein ungutes Gefühl. Dieses ungute Gefühl teilt auch meine Fraktion.
Ich habe erstens ein ungutes Gefühl, weil solche Gesetze, die wir unter Zeitdruck beraten, selten wirklich gut herauskommen. Das ist ja genau das Gefährliche an Krisensituationen, dass man zu Flüchtigkeitsfehlern neigt. Man neigt vor allem auch dazu, in einer operativen Hektik Gesetze zu verabschieden, die an sich gar nicht nötig wären. Wenn in der Diskussion heute viele sagen werden, man solle die Minderheitsanträge ablehnen, weil es darum gehe, möglichst keine Differenzen mehr zu schaffen, dann spricht das Bände. Diskussionen zu vermeiden, ist in fast keinem Fall ein gescheiter Weg zum Ziel.
Zweitens habe ich ein ungutes Gefühl, weil die Motivation für die vorliegende Gesetzesrevision die falsche ist. Vielerorts ist die Rede, man lese in den Medien, dass Parlamentarier hier Privilegien geniessen würden, und man müsse darum unbedingt über die Bücher gehen. Es ist völlig falsch, aufgrund von Medienberichten hier gesetzgeberisch tätig zu werden. Wir müssen dann etwas machen, wenn es nötig ist. Denken Sie zurück an die unsägliche Diskussion über das Verbot von gewissen Hunderassen vor fünfzehn Jahren: auch das eine Debatte, die von den Medien angestossen worden war - heraus kam nichts Gescheites.
Wir müssen aber durchaus ein schlechtes Gewissen haben, und zwar, weil staatspolitisch tatsächlich einiges im Argen liegt. Der Fehler liegt aber nicht darin, dass wir hier Plexiglas haben - das ist vielleicht auch ein Fehler -, sondern der Hauptfehler liegt darin, dass wir immer noch in einer besonderen Lage sind, dass der Bund Kompetenzen hat, die eigentlich den Kantonen zustehen würden, und dass die Voraussetzungen für die besondere Lage nicht mehr gegeben sind.
Ich sage es hier noch einmal - ich habe es auch in der Kommission gesagt und damals auch einen Nichteintretensantrag gestellt -, dass uns dieser Punkt plagen müsste. Eine besondere Lage liegt vor, "wenn die ordentlichen Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen"; und das ist nicht mehr der Fall! Damit sage ich nichts darüber, welche Massnahmen weiterbestehen und welche aufgehoben werden können, sondern es geht schlicht um die Frage der Zuständigkeiten. Die ordentlichen Vollzugsorgane sind meines Erachtens nach heutigem Kenntnisstand sehr wohl in der Lage, die Situation zu bewältigen.
Drittens müssen wir den Sachverhalt richtig einordnen. Damit komme ich zu den Rechtfertigungen, die allerorts zu hören sind. Wir sind hier kein Freizeitbetrieb, wir stehen hier aber auch nicht in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis. Wir sind in einem Parlament. Wir sind Mitglieder der obersten Behörde der Eidgenossenschaft und sind durch das Parlamentsrecht und die Bundesverfassung verpflichtet, an Sitzungen der Räte und der Kommissionen teilzunehmen. Es gibt im Parlamentsgesetz sogar eine Sessionsteilnahmegarantie. Hier haben wir also einen ganz anderen Sachverhalt.
Darum habe ich auch etwas über den Bericht gestaunt, der uns zu dieser Vorlage zugestellt worden ist und in dem gesagt wird, dass im Parlament eine 3G-Zone geschaffen und nicht mehr zwischen Besuchern, Mitarbeitern und Parlamentariern unterschieden werde. Damit geraten wir wahrlich auf dünnes Eis: Selbstverständlich ist es etwas völlig anderes, ob ein Parlamentarier ins Parlamentsgebäude hereinkommt oder ob dies ein Besucher oder ein Mitarbeiter tut, der in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis steht; das kann man so nicht miteinander vergleichen.
Damit komme ich zum Antrag der Minderheit Binder. Wir bitten Sie dringend, diesen abzulehnen. Es darf nämlich nicht sein, dass ein Parlamentarier, der sich nicht testen lassen möchte und nicht impfen lassen will - was ich persönlich zwar nicht nachvollziehen kann, was aber absolut eine Einstellung aus ehrenwerten Motiven sein kann -, einfach vor verschlossenen Türen draussen stehengelassen wird. Es hat jeder Parlamentarier das Recht, an der Session teilzunehmen. Daher bin ich dankbar, dass der Ständerat diese juristische Schwachstelle behoben hat.
Ich sage das auch an die Adresse der sozialdemokratischen Fraktion: Schauen Sie einmal in die Geschichtsbücher. 1932 hat die bürgerliche Mehrheit in diesem Saal eine Änderung des Geschäftsreglementes beschlossen, die, in einem ersten Schritt, den Ausschluss eines sozialdemokratischen Genfer Nationalrates für zwei Sessionen erlaubt und dann, während der Zeit des Weltkriegs, die Abgeordneten der kommunistischen Fraktion dauerhaft vom Parlament ausgeschlossen hat. Ich werte das nicht; das war eine andere Zeit. Aber ich zeige Ihnen auf, in was wir hier hineingeraten. Genau dies würde mit der Annahme des Minderheitsantrages Binder passieren: Sie würden faktisch Parlamentarier - wenn es denn solche gäbe, die sich nicht impfen und nicht testen lassen wollen - von der Teilnahme an der Session ausschliessen. Das ist verfassungsrechtlich höchst fragwürdig, und es ist vor allem auch nicht verhältnismässig. Die jetzt vorgeschlagene Massnahme, wonach solche Parlamentarier teilnehmen können, aber eine Maske tragen müssen, ist verhältnismässig. Darum stehen wir hier auch dahinter.
Wichtig ist aus unserer Sicht aber - und damit komme ich zu meinem Minderheitsantrag -, dass wir diese Situation regelmässig überprüfen. Ich sage es Ihnen ehrlich: Mich stören diese Masken und Plexiglasverschläge auch, und ich glaube, es würde unsere Arbeit erheblich erleichtern, wenn wir Letztere abbauen könnten. Das spricht für diese Vorlage. Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass dies auch gegen diese Vorlage spricht. Denn diese Plexiglasverschläge sind für uns täglich und jeden Morgen eine Erinnerung daran, dass es draussen in der Realität ganz viele Leute gibt, die unter diesen Massnahmen leiden - in ihrem Leben und in ihrer Arbeitstätigkeit. Diese Erinnerung finde ich da und dort auch ganz wertvoll: Wir sollten immer wieder sehen, dass wir nicht in einer normalen Situation sind und regelmässig über die Bücher müssen. Darum fänden wir es richtig, wenn die Verwaltungsdelegation mit diesem Gesetz verpflichtet würde, die Situation alle acht Wochen neu zu analysieren und zu prüfen, ob die Voraussetzungen wirklich noch gegeben sind.
Die Mehrheit unserer Fraktion wird sich der Stimme enthalten, aus den genannten Gründen. Es gibt durchaus Argumente für diese Vorlage. Die Arbeit für uns hier im Parlamentsgebäude würde erleichtert. Aber der Ansatzpunkt, das schleckt keine Geiss weg, ist der falsche. An sich wäre es richtig, die besondere Lage zu beenden, und an sich, auch wenn der Bundesrat, wie er gestern auf die Frage von Kollege [PAGE 1960] Schwander ausgeführt hat, sich weigert, ein Impfziel bekannt zu geben, müssen wir doch sagen: Bei einer Impfquote von geschätzten 90 Prozent im Parlament fragt es sich wirklich, welche Massnahmen hier noch nötig und berechtigt sind.