Wicki Hans · Ständerat · 2021-09-28
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-28
Wortprotokoll
Hier besteht wieder eine inhaltliche Differenz. Es geht um eine Frage, die wir bereits anlässlich unserer letzten Beratung vertieft diskutiert haben. Der Bundesrat sah die allgemeine Formel vor, wonach bei den vorbereitenden Handlungen unterirdische Veränderungen sichtbar zu machen seien. Unsererseits war der Passus ergänzt worden, wonach diese unterirdischen Veränderungen "auf einem Plan" erkennbar zu machen seien. Grund dafür ist die Rechtssicherheit. Denn der allgemeine Passus lässt einen sehr breiten Interpretationsspielraum zu, [PAGE 1007] theoretisch bis zu dem Punkt, an dem für unterirdische Anlagen plötzlich auch oberirdische Sichtbarmachungen erfolgen müssen. Dies wäre aufwendig und unverhältnismässig.
Allerdings folgte der Nationalrat dem Bundesrat und lehnte unsere Ergänzung als zu einschränkend ab. In Anbetracht dessen, dass die konkrete Handhabung dieser Bestimmung der Verwaltung obliegen wird, schlagen wir seitens unserer Kommission folgende Vorgehensweise vor: Auf die von uns eingebrachte Ergänzung kann verzichtet werden, wenn Sie, Frau Bundesrätin, zuhanden des Amtlichen Bulletins explizit erklären können, was unter Erkennbarmachung verstanden wird und ob man auf eine Sichtbarmachung im Gelände verzichten würde. Im Rahmen der ersten Beratung haben Sie darauf hingewiesen, dass der Bundesrat diese Einschränkung nicht wünscht, da der Passus technikneutral formuliert sein soll. Dabei setzen Sie offenbar den Begriff "Plan" mit "Papier" gleich, was in der Auslegung allerdings zu einschränkend ist. Denn es ist natürlich nicht in unserem Sinne, die Anwendung von neuen Technologien zu verhindern. Aber es muss sichergestellt werden, dass keine unverhältnismässigen Massnahmen im Gelände darunter subsumiert werden. Deshalb bräuchte es eine entsprechende Erklärung.