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Graf Maya · Ständerat · 2021-09-29

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-09-29

Wortprotokoll

Wir beugen uns heute das zweite Mal über die parlamentarische Initiative Joder 15.451, "Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen", aus dem Jahr 2015. In der Zwischenzeit hat unser Schwesterrat die Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen mit dem Eintreten und einem Entwurf für die Schaffung einer neuen ausserordentlichen Aufsichtsdelegation zweimal bestätigt. Unser Rat dagegen hat das Eintreten nicht bestätigt. Nun hat unsere Kommission einen Kompromiss erarbeitet, den wir Ihnen heute präsentieren möchten.

Dieser Kompromiss - Herr Ständerat Daniel Fässler, der Kommissionssprecher, hat es ausgeführt - beinhaltet keine neue ausserordentliche Aufsichtsdelegation mehr. Er sieht die Möglichkeit der Einsetzung einer gemeinsamen Subkommission der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen vor. Es soll eben möglich sein, gemeinsam zu untersuchen, wenn Abklärungen sowohl zur Haushaltsführung wie auch zu anderen wichtigen Aspekten der Geschäftsprüfung getroffen werden müssen.

Die Arbeit in gemeinsamen Subkommissionen kennen wir bereits; sie wurden erwähnt. Es sind zum einen die noch laufenden Arbeiten zur Hochseeschifffahrt, zum andern die Arbeiten bezüglich des Projekts Insieme. Bei diesen Arbeitsgruppen bestand die Problematik immer darin, dass es Probleme gab, wenn es um die Bereitstellung bestimmter, für die Untersuchung relevanter Informationen, um weitreichende Informationsrechte und damit eben auch um geheime Dokumente ging. Dann standen diese nicht zur Verfügung.

Das ist für eine Geschäftsprüfungskommission, die die Oberaufsicht hat, die ihre Arbeit gut, sehr gut machen und Vertrauen in ihre Arbeit schaffen muss, eine unwürdige Situation. In diesen Situationen hat es in der Vergangenheit die Möglichkeit gegeben, über Doppelmitglieder trotzdem an die Informationen zu kommen. Das ist aus meiner Sicht aber nicht die richtige Art und Weise. Denn wenn wir zu[NB]Informationen[NB]kommen, die eine Subkommission, eine Arbeitsgruppe braucht, sollte dies auch eine rechtliche Grundlage haben.

Dies führt mich zu unserem Minderheitsantrag. Ich bin damit einverstanden, dass wir auf eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation verzichten und auf das bereits bewährte System einer gemeinsamen Subkommission - das wir, wie wir bereits beschlossen haben, auch verankern - zurückgreifen. Wenn wir unsere Geschäftsprüfungskommission in ihrer Aufsichtstätigkeit stärken wollen, sollen die Subkommissionen aber auch weitgehende Informationsrechte bekommen. Damit haben wir einen Kompromiss, mit dem wir unserem Schwesterrat entgegenkommen.

Das ist aber nicht der Hauptgrund für den Antrag. Der Hauptgrund für mich, Ihnen das zu beantragen, ist: Wir brauchen diese weitreichenden Informationsrechte für Untersuchungen, die auch in der Öffentlichkeit von grosser, elementarer Wichtigkeit sind, die nicht sehr rasch und effizient durch eine PUK aufgenommen werden können, die politisch Zeit beanspruchen und eine Legitimation brauchen. Die Arbeit daran geht meistens länger. Wir sind uns auch einig, dass viel Parteipolitik dabei ist, ob überhaupt eine PUK eingesetzt wird oder nicht. Eine solche gemeinsame Subkommission soll an die Arbeit gehen, vom ersten Tag an ihre[NB]Informationsrechte[NB]wahrnehmen und ihre Untersuchungen beginnen können.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Verfassungsmässigkeit für die mit der Minderheit Stöckli vorgeschlagenen weitreichenden Informationsrechte gegeben ist. Die Geschäftsprüfungskommission Ihres Rates hat das vom Bundesamt für Justiz abklären lassen. Das Bundesamt für Justiz räumt ein, dass es verfassungsmässig vereinbar ist, dass weitgehende Informationsrechte zur Erfüllung der Aufgaben dieser Subkommission zur Verfügung stehen, wenn sie eben erforderlich sind und andere Interessen mit Verfassungsrang wie das Kollegialitätsprinzip, der Geheimnisschutz und die Grundrechte angemessen berücksichtigt werden. Das ist genau so, wie Subkommissionen und auch die heutigen Aufsichtsdelegationen bereits arbeiten und wie wir in der Geschäftsprüfungskommission - ich denke, das dürfen wir alle feststellen - bis heute eine sehr fundierte und sehr wichtige Arbeit geleistet haben. Die Arbeit der GPK muss auch in der Öffentlichkeit und bei der Bevölkerung Vertrauen schaffen, wenn eben Missstände aufzudecken sind und Klarheit in den Fakten geschaffen werden muss.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, bei Artikel 35a Absatz 2 der Minderheit zu folgen und dieser gemeinsamen Subkommission, die ja von vier Kommissionen eingesetzt werden muss - sie wird sich nicht einfach selbst formieren können -, diese umfassenden Informationsrechte zu geben. So können wir die GPK wirklich stärken, und so können diese ihre Arbeit im Rahmen ihrer Oberaufsichtstätigkeit wahrnehmen, zu welcher sie verpflichtet sind.