Bäumle Martin · Nationalrat · 2021-09-29
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-09-29
Wortprotokoll
Die Stimmbevölkerung hat das totalrevidierte CO2-Gesetz, welches auf 2022 in Kraft treten und das geltende Gesetz hätte ablösen sollen, abgelehnt. Das geltende Gesetz aus dem Jahre 2011 läuft zwar weiter, allerdings sind einige Instrumente befristet. Dazu gehören insbesondere die Verminderungsverpflichtungen, mit welchen sich Unternehmen bestimmter Branchen von der CO2-Abgabe befreien können. Auch die Kompensationspflicht für Importeure von fossilen Treibstoffen würde entfallen, wodurch viele Klimaschutzprojekte, zum Beispiel Biogasanlagen, nicht mehr ausreichend finanziert wären. Deshalb entstand in der UREK des Nationalrates die parlamentarische Initiative 21.477, der von beiden Kommissionen Folge gegeben wurde. Die Kernpunkte der Initiative sind:
1.[NB]Das Gesetz von 2011 soll so ergänzt werden, dass das Reduktionsziel des bestehenden Gesetzes bis Ende 2024 fortgeschrieben wird.
2.[NB]Die im geltenden Recht vorgesehenen Massnahmen sollen weitergeführt werden, damit keine Lücke entsteht. Insbesondere soll verhindert werden, dass die Rückerstattung der CO2-Abgabe an Betreiber mit Verpflichtung zur Verminderung von Treibhausgasemissionen ab dem 1. Januar 2022 wegfällt.
Die UREK-N hat dann also analog zu der im September 2019 vom Nationalrat beschlossenen parlamentarischen Initiative Burkart, die eine Verlängerung des Gesetzes bis Ende 2021 beinhaltete, für die Jahre 2022 bis 2024 ebenfalls ein jährliches Reduktionsziel festgelegt. Ein solches Reduktionsziel ist die Voraussetzung, um unbestrittene Massnahmen wie die Befreiung von der CO2-Abgabe für klimafreundliche Unternehmen und die Kompensationspflicht auch ab 2022 weiterzuführen.
Die Kommission hat in den Beratungen aber auf weitergehende Zielsetzungen verzichtet. Solche Massnahmen gehören in eine neue Vorlage, zum Beispiel in den Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Sie gehören in eine Vorlage, die anschliessend, auch nach einer Analyse der Ablehnung des CO2-Gesetzes, neu erarbeitet werden muss.
Die Kommission war sich einig, dass wir eine Lösung finden sollten, damit die bisherigen Instrumente nahtlos weitergeführt werden können. Um eine Lücke zu vermeiden, muss aber eine möglichst schlanke Vorlage beschlossen werden, welche möglichst ohne Referendum in Kraft treten kann. Deshalb soll das Gesetz grundsätzlich nur das weiterführen, was heute bereits gilt.
Die Kommission hat durchaus diskutiert, ob es im abgelehnten Gesetz Elemente gibt, die unbestritten genug oder für eine Übergangsbestimmung sogar förderlich sind. Wir sind aber zum Schluss gekommen, keine zusätzlichen Elemente aufzunehmen. Der Kern bleibt also erstens die Weiterführung der Zielsetzungen gemäss Artikel 3 des CO2-Gesetzes bis 2024. Zweitens soll die Kompensationspflicht bei den Treibstoffen lückenlos weitergeführt werden. Drittens soll die Verminderungsverpflichtung der Unternehmen ebenfalls weitergeführt werden können. Eine kleine neue Bestimmung ist dazugekommen, nämlich die Informations- und Dokumentationssystempflicht in Artikel 40c. Dies blieb aber in der Kommission unbestritten.
Generell kann man festhalten, dass wir keine Verschärfungen und keine Erleichterungen in diese Gesetzgebung eingebaut haben, sondern lediglich in allen Bereichen eine lineare Fortschreibung vorgenommen haben. Wir werden in der Detailberatung noch einzelne Minderheiten besprechen. Dazu werde ich am Schluss noch kurz Stellung nehmen.
Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. Eintreten war also unbestritten.