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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-29

Wortprotokoll

Die Stimmbevölkerung hat die Totalrevision des CO2-Gesetzes am 13. Juni 2021 abgelehnt. Nicht abgelehnt hat die Stimmbevölkerung das geltende CO2-Gesetz. Das hätte sie erstens auch gar nicht tun können. Zweitens wurde von den Gegnern des totalrevidierten CO2-Gesetzes auch immer wieder das geltende CO2-Gesetz positiv erwähnt, und zwar als ein Gesetz, das die richtigen Instrumente habe und das richtig funktioniere. Ich denke, es ist wichtig, das im Auge zu behalten, weil wir heute über das geltende CO2-Gesetz und über die möglichen Verlängerungsmassnahmen sprechen. Es sollen keine Lücken entstehen.

Das Nein des Stimmvolks am 13. Juni zur Totalrevision ist kein Nein zum Klimaschutz. Das ist für den Bundesrat klar, und deshalb will er auch am Halbierungsziel für 2030 und am Netto-null-Ziel für 2050 festhalten. Tatsache ist, dass das Nein der Stimmbevölkerung unmittelbare Folgen für die Wirtschaft hat, und zwar ganz konkret für die Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind. Diese werden ohne Revision des Gesetzes ab nächstem Jahr abgabepflichtig.

Sie müssen wissen, wie hoch die CO2-Abgabe wäre: Das sind rund 200 Millionen Franken. Wenn Sie diese Lücke also nicht schliessen oder wenn Sie sich Gedanken machen über ein Referendum gegen diese Vorlage, die Sie heute beschliessen, dann wären das 200 Millionen Franken zusätzlich zulasten der Wirtschaft, also zulasten derjenigen Unternehmen, die sich seit Jahren bemüht haben, für die Abgabebefreiung Zielvereinbarungen einzugehen und ihren Beitrag an den Klimaschutz zu leisten.

Nicht nur diese Firmen hätten einen finanziellen Nachteil, sondern auch die Klimaschutzprojekte in der Schweiz, die mehrheitlich bereits aufgegleist und gut unterwegs sind. Weil die CO2-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure ohne Revision entfallen würde, könnten die Projektführenden auch die erzielten CO2-Verminderungen nicht mehr verkaufen. Dieses Geld fehlt dann bei der Finanzierung von wichtigen, sinnvollen und auch völlig unbestrittenen Klimaschutzprojekten in unserem Land. Dass diese Lücke geschlossen werden muss, war allen klar. Das ist auch unbestritten.

Auch der Bundesrat begrüsst es, dass Ihre Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie jetzt den schnellstmöglichen Weg gewählt hat, um diese beiden Instrumente ab 2022 nahtlos zu verlängern. Ich denke, das ist ein wichtiges Signal. [PAGE 1987] Es gibt vor allem denjenigen Rechtssicherheit, die bereits in den Klimaschutz investiert haben.

Die Fortschreibung des Verminderungsziels bis 2024 allein reicht aber nicht aus, um unsere internationalen Verpflichtungen, die wir gemäss dem Übereinkommen von Paris eingegangen sind, einzuhalten. Aus diesem Grund wird der Bundesrat bis Ende Jahr eine Vernehmlassung über ein Nachfolgegesetz eröffnen, das eben diese Vorlage ablöst. Das ist übrigens auch eine Verpflichtung gemäss dem heute geltenden Gesetz. Dieses verpflichtet den Bundesrat, rechtzeitig eine Vorlage zu bringen, die aufzeigt, wie, mit welchen Zielen und auch mit welchen Massnahmen es weitergeht. Der Bundesrat hat die Eckwerte hierzu bereits am 17. September festgelegt. An der gleichen Sitzung hat der Bundesrat zum vorliegenden Gesetzentwurf Ihrer Kommission Stellung genommen. Er unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen im Sinne einer raschen Übergangslösung ausdrücklich. Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten.

Ich möchte noch kurz auf das Votum von Herrn Nationalrat Jauslin zurückkommen, denn er hat zu Recht die wichtige Verbindung zwischen dem Klimaschutz und der Energiepolitik hergestellt. Ich denke, es ist wichtig, dass wir wirklich beides ganz intensiv auf dem Radar haben. Was in Bezug auf die Klimapolitik jetzt kommen wird, habe ich Ihnen gegenüber soeben erwähnt. Ich denke, wir müssen die Klima- und die Energiepolitik immer zusammen bedenken. Wir brauchen mehr Strom in unserem Land. Das soll selbstverständlich Strom aus erneuerbaren Energien sein, und zwar brauchen wir eine massiv grössere Stromproduktion in unserem Land. Deshalb ist es gut, dass Sie das Energiegesetz aus dem Mantelerlass des Bundesrates bereits beraten haben. Es kommt ja bereits jetzt in dieser Session in die Schlussabstimmung. Das begrüsst der Bundesrat. Damit haben Sie den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 geregelt. Sie haben Rechtssicherheit und Investitionssicherheit geschaffen. Das, glaube ich, ist ganz wichtig. Es ist aber auch wichtig, dass der Ständerat den Mantelerlass des Bundesrates jetzt rasch berät, denn in diesem Mantelerlass gibt es noch zusätzliche wichtige Elemente für die Versorgungssicherheit. Ich spreche hier vom Winterzuschlag, und ich spreche von der strategischen Energiereserve.

Es ist auch richtig, dass ich den runden Tisch zur Wasserkraft einberufen habe. Ich erwarte von allen, die dort dabei sind, dass sie sich bewegen, dass sie jetzt gemeinsam Projekte definieren und dass sie aufzeigen, wie wir bei der Erweiterung und Erneuerung der Wasserkraft vorwärtskommen können. Auch das brauchen wir für die Versorgungssicherheit.

Auch die Kantone und Gemeinden sind gefordert. Zum einen sind sie als Bewilligungsbehörden für die Projekte gefordert. Hier spreche ich jetzt nicht nur von Wasserkraft, sondern auch von Sonnen- und Windkraft. Hier brauchen wir die Behörden, die helfen vorwärtszumachen. Zum andern sind die Kantone und Gemeinden auch als Eigner der Stromunternehmen gefordert, indem sie nämlich dafür sorgen, dass auch tatsächlich investiert wird, und zwar in der Schweiz und nicht mehr länger nur oder vorwiegend im Ausland.

Last, but not least ist auch die Stromwirtschaft gefordert. Ich sehe eine gewisse Bereitschaft, jetzt zu investieren. Allerdings ist diese Bereitschaft sehr unterschiedlich verteilt. Es gibt Firmen, die jetzt wirklich vorwärtsmachen, die Projekte haben, die investieren, die die Instrumente, die Sie - die Politik - ihnen zur Verfügung stellen, nutzen. Es gibt aber auch andere Firmen, die das noch nicht ganz begriffen haben und immer noch lieber im Ausland investieren. Für die Versorgungssicherheit bringt uns das aber einfach wenig oder zum Teil auch zu wenig. Denn wir haben gesehen, dass unsere Nachbarstaaten ihren Strom vermehrt auch selber nutzen, weil ja auch sie aufgrund der Dekarbonisierung einen vermehrten Stromverbrauch haben.

Ich denke aber, dass das Bewusstsein für die Bedeutung der Versorgungssicherheit deutlich gestiegen ist. Das gilt auch für das Bewusstsein, dass man diesem Thema in den letzten zehn Jahren viel zu wenig Beachtung geschenkt hat. Wir bezahlen jetzt ein bisschen den Preis dafür, weil der Druck gestiegen ist. Aber ich bin überzeugt, dass wir, wenn alle mitziehen - alle müssen mitziehen -, innert der nötigen Frist viel zustande bringen können. Aber wir müssen Tempo machen. Deshalb gehe ich mit Ihnen, Herr Jauslin, einig: Wir müssen Energie- und Klimapolitik gemeinsam denken, denn die Dekarbonisierung kann nur gelingen, wenn auch die Versorgungssicherheit entsprechend gewährleistet ist.