Lexipedia

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2021-09-29

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-29

Wortprotokoll

Als Vizepräsidentin des Hauseigentümerverbandes Schweiz muss ich hier ausführen, dass die Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer ihre Verantwortung seit langer Zeit wahrnehmen. Jährlich investieren sie rund 20 Milliarden Franken in den Gebäudepark Schweiz. Dabei fliesst ein grosser Teil der Mittel in energetische Sanierungen, die den Ausstoss von Treibhausgasen beträchtlich vermindern. Diese energetischen Verbesserungsmassnahmen des Gebäudebestandes geschehen ohne massenhafte Leerkündigungen.

Wie dies ökologisch und ökonomisch zweckmässig ist, führt der Eigentümer bzw. die Eigentümerin die energetische Sanierung einer Mietbaute auch im bewohnten Zustand durch. Dies ist jedoch nicht immer möglich und auch nicht immer sinnvoll. Es gibt eben Situationen, in denen ein Ersatzneubau den besten Weg darstellt, gibt es doch bei der Gebäudeerneuerung nicht nur energetische Vorgaben zu berücksichtigen. Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin muss auch öffentlichen Geboten der Raumplanung wie - sehr aktuell - der inneren Verdichtung Rechnung tragen, ebenso aber auch den veränderten Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter zwecks Sicherstellung der langfristigen Vermietbarkeit der Liegenschaft.

So dienen Ersatzneubauten etwa der Nutzung grosser Ausnützungsreserven auf dem Grundstück, die mit der gegebenen Gebäudeform nicht ausgenützt werden könnten. In einem Altbau mit ungünstiger Raumaufteilung, die nicht den heutigen Bedürfnissen entspricht, müssen zur Verbesserung statische Veränderungen vorgenommen werden, sodass eine Sanierung in bewohntem Zustand manchmal eben unrealistisch ist.

Eine starre Verknüpfung von Sanierungsvorschriften und Mieterschutz ist aus meiner Sicht kontraproduktiv. Dies zeigt auch ein Blick auf die Situation in Genf, wo kantonale Vorschriften im Sinne des Motionärs bestehen und somit notwendige Investitionen in den Mietwohnungsbau ausbleiben. Eigentümer und Planer brauchen Planungsfreiheit, um die bestmögliche Erneuerungsstrategie wählen zu können. Neue Mietrechtsvorschriften, welche zweckmässige energetische Sanierungen sowie die Verwirklichung anderer Ziele wie die Innenverdichtung und die zeitgemässe Raumgestaltung behindern und die Gebäudeerneuerung noch aufwendiger machen, als dies ohnehin bereits der Fall ist, sind zu verhindern. Eine Überregulierung führt zum Stillstand statt zu innovativen Lösungen. Anstelle von Verboten und einengenden Vorschriften sollten wir auf eine Anreizstrategie setzen und so viele Eigentümerinnen und Eigentümer für die wichtigen Sanierungen gewinnen.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, die Motion, wie es der Bundesrat beantragt, abzulehnen.