Heberlein Trix · Nationalrat · 2002-12-12
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-12
Wortprotokoll
Wir haben hier gegenüber dem Beschluss des Ständerates eine Änderung vorgenommen, denn die Streichung des Begriffes "teilstationär" und die Neudefinition der stationären Behandlung haben Konsequenzen. Wir ändern die heutige 24-Stunden-Aufenthaltsregelung ab - so, wie es auch der Ständerat getan hat. Der Ständerat hat einen nächtlichen Aufenthalt als stationären Aufenthalt definiert. Wir haben einen Aufenthalt, der eine Spitalinfrastruktur erfordert, als stationäre Behandlung definiert. Damit fällt auch die Tageschirurgie unter diese Definition; sie wird nicht mehr wie eine teilstationäre Leistung zu 100 Prozent abgegolten, sondern zu 50 Prozent von den Kassen und vom Staat. Das heisst, es wird sich hier eine Verlagerung zulasten des Staates ergeben. Damit ergibt sich auch bei der Statistik eine Änderung, und es kommt zu Änderungen innerhalb der Krankenpflege-Leistungsverordnung, die bereits auf den 1. Januar in Kraft gesetzt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass es hier gewisse Anwendungsschwierigkeiten geben wird. Wir haben aber eine klarere Definition als der Ständerat. Das ist zumindest die Meinung der Kommission.