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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-29

Wortprotokoll

Wir diskutieren heute nicht die Vorlage des Bundesrates. Wir haben die Eckwerte präsentiert, und wir werden Ihnen bereits sehr bald, Ende [PAGE 1995] Jahr, eine Vernehmlassungsvorlage präsentieren. Heute diskutieren wir die Vorlage Ihrer Kommission, die das unbestrittene Ziel hat - das haben wir vorhin gesehen -, die Lücken zu füllen, die entstehen, wenn Sie die Vorlage bis Ende Jahr nicht verabschieden.

In dieser Vorlage, die wir heute diskutieren, ist der zentrale Punkt das Verminderungsziel in Artikel 3. Ihre Kommission schreibt damit die geltende Übergangsregelung für das Jahr 2021 fort. Diese Übergangsregelung war damals ja nötig, weil sich die Beratungen zur Totalrevision verzögert hatten. Ihre Kommissionsmehrheit möchte die Emissionen bis 2024 jährlich - wie man das bisher gehabt hat, sie möchte eigentlich in genau diesem Rhythmus weitergehen - um 1,5 Prozent gegenüber 1990 vermindern. Damit orientiert sie sich am Machbaren. Ein ambitiöseres Verminderungsziel wäre sicher wünschenswert, aber die Absenkung um 1,5 Prozent entspricht dem Potenzial, das sich mit den Massnahmen auch kurzfristig erschliessen lässt - darum geht es ja jetzt in dieser Vorlage.

Ihre Kommissionsmehrheit will mindestens 75 Prozent der Verminderungen im Inland erreichen, das entspricht Artikel 3 Absatz 1ter. Im Umfang von maximal 25 Prozent sind Massnahmen im Ausland möglich. Der Bundesrat begrüsst diese Öffnung, sie ist vor allem für die Gaststaaten positiv. Sie wissen, dass wir in den letzten zwei Jahren mehrere Verträge mit Peru, mit Ghana, mit Senegal abgeschlossen haben, um solche Verminderungen, also Kompensationen, auch im Ausland vorzunehmen. Es sind Verträge, die weltweit neu einen Standard setzen, der sehr hoch ist. Der Standard verhindert nämlich, dass Doppelzählungen vorkommen können. Er schreibt explizit auch die Umweltintegrität und die Einhaltung der Menschenrechte in die Verträge.

Es sind Verträge, die sowohl der Schweiz etwas bringen, weil wir so kompensieren können, als auch den entsprechenden Staaten. Ich bin ja diesen Sommer nach Ghana und nach Senegal gereist. Ich habe dort mit den entsprechenden Ministern gesprochen. Sie sind offen und bereit, solche Projekte zu lancieren. Aber machen Sie sich keine Illusionen: Das ist ziemlich aufwendig, das wird auch nicht gratis sein, wie das Auslandkompensationen vielleicht vor zehn, zwanzig Jahren waren. Heute sind sie nicht mehr so günstig, wie man sich das manchmal vorstellt. Mit der Öffnung geben Sie jetzt ein wichtiges Signal, weil es im Hinblick auf die Ziele für 2030 - das kann ich Ihnen jetzt schon sagen - nötig sein wird, in einem grösseren Umfang auf Verminderungen im Ausland zurückzugreifen. Projekte im Ausland sind, wie gesagt, anspruchsvoll; sie brauchen eine grössere Vorlaufzeit, weil es eben auch länderspezifische Gegebenheiten gibt, die man berücksichtigen muss.

Die Minderheit Jauslin schlägt Ihnen vor, das Reduktionsziel beziehungsweise den Absenkpfad bis 2024 abzuschwächen. Ich muss Ihnen aber sagen, die Schweiz hat sich verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Parlament hat diesem Reduktionsziel zugestimmt. Mit dem Antrag der Minderheit Jauslin wird es noch viel schwieriger werden, dieses Ziel zu erreichen. Wenn Sie jetzt nicht vorwärtsmachen, müssen Sie in immer kürzerer Zeit noch mehr reduzieren. Das wird Druck erzeugen, das wird kosten. Es kostet mehr, wenn Sie der Industrie, der Wirtschaft und der Bevölkerung jetzt nicht ganz klare Signale geben.

Ich muss Ihnen sagen, es gibt ganz viele Firmen in der Schweiz, die klimapolitisch sehr ambitioniert unterwegs sind; sie haben sich ambitionierte Ziele gesetzt. Umso merkwürdiger wäre es, wenn jetzt ausgerechnet aus der Politik ein Signal kommt im Sinne von: Nein, uns pressiert es nicht wirklich, wir lassen uns Zeit, wir schwächen die Ziele ab, wir geben da noch einmal etwas nach bis 2024; irgendwie kommt das dann schon. Im Jahr 2024 muss man der Wirtschaft dann sagen, man habe jetzt Zeit verloren, jetzt müsse man noch schneller Treibhausgase reduzieren, jetzt werde es noch teurer. Ich denke, das wäre auch in Bezug auf die Investitionssicherheit ein schlechtes Signal an die Wirtschaft. Wir brauchen hier klare Aussagen, klare Signale, wie wir nicht[NB]nur[NB]in[NB]den[NB]nächsten Jahren, sondern bis 2030 vorgehen wollen.

Es kommt noch etwas hinzu: Bei der Minderheit Jauslin gibt es keine Verminderungsleistungen im Inland, die verpflichtend vorgegeben werden. Dazu steht eigentlich gar nichts drin. Es wäre dann auch möglich, dass die Stiftung Klik ihre Kompensationen vollumfänglich im Ausland tätigt, weil sie die Verminderungen für kostengünstiger hält. Diese Variante ist eher unwahrscheinlich, aber sie ist mit der Formulierung der Minderheit einfach möglich. Umgekehrt kann der Bundesrat die Stiftung Klik nicht verpflichten, einen gewissen Anteil im Inland zu kompensieren und zu finanzieren. Diese Finanzierungslücke könnte für Projektbetreiber dann ein Problem werden. Insgesamt ist das ein problematischer Antrag, weil er die falschen Signale gibt und weil er beim Verhältnis Inland-Ausland nicht die Klarheit schafft, die wir brauchen.

Herr Nationalrat Jauslin hat in seinem Votum für die Minderheit allerdings gesagt, dass dieser Punkt im Zweitrat noch einmal angeschaut werden müsse. Ich bin froh, dass das gesagt wurde, weil da vielleicht auch etwas untergegangen ist. Aber so, wie der Antrag der Minderheit jetzt formuliert ist, ist es wirklich ein schlechtes Signal. Man will hier bei den Ambitionen zurückbuchstabieren, ohne zu klären, wie das mit dem Inland und dem Ausland ist. Man will keine klaren Vorgaben machen, obwohl das sicherlich das wäre, was die Wirtschaft jetzt brauchen könnte.

Ich bitte Sie bei Artikel 3 Absatz 1quater, die Minderheit Nussbaumer abzulehnen. Es ist sicher richtig, dass man sich überlegt, wie es nachher weitergehen kann. Aber nachdem der Bundesrat in Aussicht gestellt hat, dass er bereits Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten will, die unter anderem auch auf finanzielle Anreize und auf eine gezielte Förderung setzt, sind wir der Meinung, dass Sie das schon sehr bald im Rahmen des CO2-Folgegesetzes regeln können. Sie müssen das nicht jetzt in dieser Übergangsgesetzgebung tun.

Ich bitte Sie auch, den Antrag der Minderheit Egger Kurt zu Artikel 49b abzulehnen. Auch hier: Der Bundesrat kommt mit einer Vorlage. Wir sind also schneller, als Sie gedacht haben, Herr Egger. Sie geben uns Zeit bis Ende 2022, aber der Bundesrat will früher kommen. Ich denke, das können wir so einfacher regeln. Sie wollen in diesem Gesetz ja wirklich nur regeln, was jetzt unbedingt nötig ist, um diese Lücke zu schliessen.

Ich komme zur Minderheit Rösti bei Artikel 26 Absatz 3. Ich bitte Sie, beim geltenden CO2-Gesetz Artikel 26 Absatz 3 zu lesen: "Der zulässige Kompensations-Aufschlag auf Treibstoffe beträgt maximal 5 Rappen pro Liter." Das ist geltendes Recht. Im ganzen Abstimmungskampf zum CO2-Gesetz habe ich von niemandem gehört, dass sie oder er hinter das geltende Recht zurückgehen möchte. Das war überhaupt kein Thema. Man hatte verschiedene Gründe, die Totalrevision abzulehnen, aber niemand hat gesagt, dass wir hinter das geltende Gesetz zurückgehen sollten. Das war wirklich kein Thema. Sie müssten den Leuten erklären, warum Sie die Totalrevision des CO2-Gesetzes abgelehnt haben und als Schlussfolgerung jetzt noch der Meinung sind, das Parlament solle hinter das geltende Recht zurückgehen. Das wäre wirklich schwer verständlich.

Übrigens habe ich nach der Abstimmung mit verschiedenen Branchen Gespräche geführt. Ich muss Ihnen sagen, ich habe von den Branchen gehört, dass sie mit dem Artikel, wie er im geltenden Gesetz ist, leben können. Es gibt keinen Grund, hier hinter das geltende Gesetz zurückzugehen. Ich bitte Sie deshalb, auch den Antrag der Minderheit Rösti abzulehnen.

Ich komme zum Einzelantrag Regazzi, den wir auch gleich jetzt besprechen. Herr Regazzi möchte mit seinem Einzelantrag das öffentliche Beschaffungsrecht aushebeln. Ja, das können Sie tun, aber es ist etwas speziell. Mir fällt einfach auf, dass alle gerne von Wettbewerb sprechen. Alle sind für Wettbewerb. Wenn es sie dann aber selber trifft, dann kommt das grosse Aber. Das scheint hier auch ein bisschen der Fall zu sein.

Herr Regazzi, ich gebe Ihnen gerne noch eine Information, die für Sie vielleicht interessant ist. Es ist nämlich so, dass wir eine Übergangslösung planen. Gemäss dieser Übergangslösung wird die Zusammenarbeit mit den bestehenden Agenturen für die Verminderungsverpflichtung und die dazugehörige [PAGE 1996] Zielvereinbarung bis Ende 2023 mit einer Verlängerungsoption bis 2025 weitergeführt. Die entsprechenden Unterlagen wurden in den letzten Wochen erarbeitet. Beide Agenturen wurden informell über das Vorgehen informiert. Heute informiere ich Sie hier noch offiziell, weil Sie das wissen müssen. Die Unterlagen werden heute noch an die beiden bestehenden Agenturen verschickt. Deshalb bin ich der Meinung, dass es keinen Bedarf gibt, das noch auf Gesetzesstufe zu regeln. Ich sage Ihnen das, weil Sie das nicht wissen konnten. Aber es war mir wichtig, dass Sie Ihre Position in Kenntnis dieser Information jetzt allenfalls nochmals überdenken können.

Der Bundesrat unterstützt bei dieser Vorlage bei allen Minderheitsanträgen Ihre Kommissionsmehrheit. Die Gesetzesrevision soll sich auf die Weiterführung unbestrittener und essenzieller Instrumente des geltenden Rechts beschränken. Hinter das geltende Recht will der Bundesrat nicht zurückgehen; es gibt auch keinen Anlass dazu. Im Sinne einer Nachfolgeregelung sind wir der Meinung, dass Sie sich hier auf diese wesentlichen Punkte beschränken sollten.

Wir bitten Sie, bei allen Anträgen Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.