Aebi Andreas · Nationalrat · 2021-09-29
Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-29
Wortprotokoll
Art.[NB]49c [GZ]
Antrag Regazzi [GZ]
Die Umsetzung der Zielvereinbarungen ist bis mindestens 2024 mit den bestehenden Organisationen unverändert fortzuführen.
Schriftliche Begründung [GZ]
Der politische Wille ist von allen Seiten gross, das aktuelle Zielvereinbarungssystem weiterzuführen. Das haben die Beratungen von UREK-N und UREK-S im Sommer 2021 zweifelsfrei gezeigt. Bisher stellten erfolgreiche Public-Private-Partnerships sicher, dass die Wirtschaft die Umweltziele erreicht. Diese Zusammenarbeit war erfolgreich, und die Anliegen der Unternehmen konnten im partnerschaftlichen Dialog mit dem Bund berücksichtigt werden. Wirtschaftliche Anreize und Freiwilligkeit lösten Dynamik bei den Unternehmen aus, in die CO2-Reduktion im Inland zu investieren und mehr zu tun als das gesetzlich Vorgegebene. Das Parlament wird sich in den kommenden Jahren nochmals mit der Revision des CO2-Gesetzes befassen. Parallel zu diesem politischen Prozess treibt nun aber der Bund die im Herbst 2019 lancierte WTO-Ausschreibung Zielvereinbarungen post 2020 voran, obwohl die künftigen politischen Rahmenbedingungen nach einer allfälligen Übergangsregelung ab 2025 weitgehend ungeklärt sind. Mit dieser Frage hat sich das Bundesverwaltungsgericht in den letzten Monaten vertieft auseinandergesetzt. In einem Ende August veröffentlichten Urteil stützt das Gericht nicht nur vergaberechtliche Rügen, sondern insbesondere auch die Befürchtung, wonach für das ausgeschriebene Zielvereinbarungssystem post 2020 nicht die maximale Umweltwirkung im Zentrum steht. Damit ist die Fortsetzung des bisherigen Erfolgsmodells, mit welchem die Wirtschaft die gesetzten Klimaziele bisher stets übertroffen hat, infrage gestellt. Eine Verlängerung der Mandate der beiden Agenturen bei gleichzeitiger Sistierung der laufenden WTO-Beschaffung ermöglicht es, die bei den Unternehmen bestehende Dynamik weiterzuführen und ungebremst auf das Ziel der Dekarbonisierung hinzuarbeiten. Gleichzeitig würde die Planungsunsicherheit für die Unternehmen in dieser Übergangsphase erheblich reduziert.
[VS]
Art.[NB]49c [GZ]
Proposition Regazzi [GZ]
La mise en oeuvre des conventions d'objectifs est prolongée de manière inchangée avec les organisations existantes jusqu'à 2024 au moins.