Graf Maya · Ständerat · 2021-09-29
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-09-29
Wortprotokoll
In meiner Interpellation habe ich den Bundesrat einerseits gebeten, zeitnah über die Auswirkungen zu informieren, die sich speziell für die Grenzregionen aus dem Abbruch der Verhandlungen über das Rahmenabkommen ergeben. Andererseits bat ich den Bundesrat darzulegen, wie er zeitlich und inhaltlich vorgehen will, damit sowohl der Ist-Zustand als auch der Ausbau des Marktzugangs zum europäischen Binnenmarkt gesichert werden können. Ich wollte auch wissen, wie die betroffenen Regionen dabei einbezogen werden.
Leider fällt die Antwort des Bundesrates unbefriedigend aus. Er beruft sich zunächst auf die Existenz eines seit 2012 existierenden Europadialogs, womit er wohl auch die Anhörungen meint, die vor seinem Abbruch der Verhandlungen stattgefunden haben. Kantone und insbesondere Grenzkantone sind auf klare und gesicherte Beziehungen zu ihren Nachbarländern angewiesen, und sie haben dies im Laufe der Verhandlungen klar mitgeteilt. Der Abbruch der Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU hat Konsternation in der Nordwestschweiz, aber auch in anderen Grenzregionen hervorgerufen. Die Kantone unterhalten im föderalen System eigenständige Aussenbeziehungen, welche sie pflegen und auch ständig weiterentwickeln. Zwei Drittel unserer Kantone sind mit den europäischen Staaten um uns herum täglich verflochten. Das grenzüberschreitende Miteinander prägt alle Sektoralpolitiken in diesen Regionen, von der Raumplanung über den Klimaschutz, den Verkehr und die Energiepolitik bis hin zum täglichen Warenaustausch und den Menschen, die die Grenzen überqueren.
Daher wäre die Beantwortung meiner Frage nach einer Folgenabschätzung wichtig. Sie, Herr Bundespräsident, schreiben, das Ziel des Bundesrates sei unverändert, gute Rahmenbedingungen für die gesamte Schweiz, einschliesslich der Grenzregionen, zu gewährleisten. Welche Strategien hat der Bundesrat zusammen mit den Kantonen entwickelt, um die Folgen des Abbruchs der Verhandlungen über das institutionelle Abkommen aufzufangen? Können Sie uns sagen, welchen Prozess der Bundesrat hier genau vorgesehen hat?
Wir brauchen auch eine Analyse der kurz-, mittel- und längerfristigen Folgen des Scheiterns der Verhandlungen, um darauf eine Strategie der Schadensbegrenzungen aufbauen zu können, denn diese Schäden sind bereits sicht- und spürbar. Da mutet es, Herr Bundespräsident, ehrlich gesagt fast ein bisschen provokativ an, wenn der Bundesrat darauf verweist, dass die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU auch ohne institutionelles Rahmenabkommen grundsätzlich weiterhin Bestand hätten. Das ist auch so, wenn Sie den Bericht zitieren, worin Sie sagen, die Grenzregionen könnten aufgrund ihrer ausgeprägten Vernetzung mit den Wirtschaftsräumen der Nachbarstaaten stärker von gewissen Nachteilen betroffen sein.
Aber Sie sind ehrlich: Im Bericht vom 26. Mai 2021 beschreibt der Bundesrat die Lage angemessen. Er beschönigt nichts, und er zählt beispielsweise die Verluste auf, die Branchen jährlich durch den Abbruch der Verhandlungen zu erwarten haben könnten. So muss zum Beispiel die Medtech-Branche insgesamt mit Mehrkosten von ungefähr 115 Millionen Franken plus jährlich wiederkehrenden Kosten von 70 Millionen Franken rechnen, um die Drittstaatanforderungen der EU zu erfüllen.
Weiter erwähnt der Bundesrat ein Thema, welches in diesem Rat und in der Öffentlichkeit im Moment auch sehr stark diskutiert wird, nämlich dass die volle Teilnahme am Horizon-Europe-Programm und am Erasmus-Programm der EU eben nicht mehr möglich ist. Da muss zeitnah eine Lösung gefunden werden. Sie haben mitgeteilt, dass dies passieren wird. Es wird hier nicht reichen, wenn die direkten finanziellen Folgen eines Ausschlusses der Schweiz von Horizon Europe mit einem nationalen Ersatzprogramm abgefedert werden können. Die integrale Beteiligung der Schweiz an Horizon Europe ist für die Schweizer Hochschulen und Firmen sowohl in ihrer nationalen als auch in ihrer internationalen Zusammenarbeit von eminenter strategischer Bedeutung. Die Hochschulen - Forschungs- und Technologieunternehmen dazugerechnet - müssen sich in einem europaweiten Wettbewerb beweisen können, und sie tun das heute mit sehr grossem Erfolg und zum Wohl unseres Landes.
Ich möchte Ihnen gerne zum Abschluss noch die folgenden Fragen in Bezug auf Horizon Europe stellen: Welche konsequente Abstimmung und Kommunikation bezüglich der geplanten Massnahmen, die der Bundesrat in den letzten Wochen eingeleitet hat, und bezüglich der nächsten Schritte wird der Bundesrat mit den Schweizer Hochschulen und mit den betroffenen Kantonen vornehmen? Welche Strategie erarbeitet der Bundesrat, um das Ziel der Vollassoziierung an Horizon Europe zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erreichen?