Fässler Daniel · Ständerat · 2021-09-30
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-30
Wortprotokoll
Bei diesem Geschäft stelle ich mir eine Frage: Was hat sich seit dem Bundesbeschluss vom 3. Dezember 2019 geändert, das unseren Rat dazu bewegen müsste, vom damaligen Beschluss abzuweichen? Unser Rat hatte am 29. November 2018 mit 38 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen einem Einzelantrag Noser äusserst klar zugestimmt, die Freigabe von weiteren Kohäsionsbeiträgen an die einfache und für Vertragspartner selbstverständliche Bedingung zu knüpfen, dass die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz erlässt. Nun, sind die damaligen Überlegungen heute noch gültig, oder hat sich seither etwas geändert?
Ich habe versucht, auf diese Fragen eine Antwort zu bekommen. In der Botschaft des Bundesrates vom 11. August wurde ich nicht fündig. Der Bundesrat hält im Gegenteil selber fest, dass eine Beendigung der Blockierung durch eine baldige Anerkennung der Börsenäquivalenz durch die EU derzeit nicht absehbar sei. Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft nur, mit einer Auszahlung des Beitrags werde "der Boden bereitet für einen Prozess mit der EU, der in verschiedenen zurzeit blockierten Dossiers Fortschritte zeitigen könnte" (BBl 2021 1921) - ich wiederhole: könnte. Das ist nicht mehr als Hoffnung. Das heisst, seitens der EU liegen keinerlei Zusicherungen vor, dass sie nach einer Freigabe der blockierten Beiträge von ihrem diskriminierenden Verhalten gegenüber der Schweiz abrücken würde.
Als Zweites habe ich das Amtliche Bulletin zu den Beratungen in unserem Rat von Ende November 2018 konsultiert. Dabei bin ich auf viele interessante, meines Erachtens noch heute gültige Aussagen gestossen, ich beschränke mich auf ein Zitat von Ständerat Damian Müller, dem heutigen Präsidenten der Kommission: "Die Kohäsionsmilliarde gibt es für mich nur, wenn wir endlich wieder normale Beziehungen zu unserem wichtigsten Handelspartner haben, wenn es endlich wieder möglich ist, auch über die Dossiers zu diskutieren, die jetzt blockiert sind." (AB 2018 S 869)
Nun, ist diese Voraussetzung heute erfüllt? Nein, das ist sie nicht. Die Börsenäquivalenz für den Handel mit Schweizer Aktien an den Schweizer Börsen hat faktisch zwar keine Relevanz mehr, aber der diskriminierende Beschluss der EU ist trotzdem bis heute nicht aufgehoben.
Doch damit nicht genug: Die Nadelstiche beim Marktzugang nehmen im Gegenteil weiter zu. Ich beschränke mich auf drei noch nicht erwähnte Beispiele:
1.[NB]Ein Beispiel, das die Gewährleistung der Versorgungssicherheit beim Strom gefährden könnte: Ende 2020 hat die EU-Kommission die europäischen Stromnetzbetreiber aufgefordert, Swissgrid von der sogenannten Terre-Plattform auszuschliessen, die der Optimierung der Netzstabilität dient. Hat Swissgrid keinen technischen Zugang zu diesen Terre-Daten mehr, befindet sie sich quasi im Blindflug, mit Risiken für die Netzstabilität und mit noch kaum abschätzbaren finanziellen Folgen.
2.[NB]Seit dem 1. Juli dieses Jahres anerkennt die EU beim Stromhandel keine Herkunftsnachweise aus der Schweiz mehr. Dies wird bei den Schweizer Stromunternehmen zu jährlichen Verlusten in zweistelliger Millionenhöhe führen.
3.[NB]Ende Mai hat die EU das Abkommen mit der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen nicht aktualisiert. Die Schweiz wurde trotz der Bilateralen Abkommen auf den Status eines Drittstaates zurückgestuft. Die Schweizer Medizintechnikindustrie hat deshalb ihren zuvor barrierefreien Zugang zum EU-Binnenmarkt verloren.
Nun, hoffen kann man natürlich immer. Doch die zuletzt ergriffenen Diskriminierungsmassnahmen der EU lassen mich nicht daran glauben, dass mit der Freigabe der Kohäsionsbeiträge plötzlich die Hürden für weitere Schritte abgebaut sind. Herr Kollege Jositsch hat es gesagt: Wir wissen nicht, wie es weitergeht. Kollege Würth hat gesagt: Wir haben keine Garantien.
Die Frage ist, welchen Schluss wir aus dieser Feststellung, aus dieser Unwissenheit ziehen. Ich persönlich komme jedenfalls zu einem anderen Schluss als verschiedene Vorredner: Mit einem Vertragspartner müssen gute und verlässliche Beziehungen bestehen. Eine wichtige Grundlage dafür ist Glaubwürdigkeit. Das ist in der Politik nicht anders. Bei dieser Vorlage heisst dies für mich: Wenn die Schweiz beim Europa-Dossier glaubwürdig bleiben will, dann dürfen wir nicht einseitig von einer Bedingung abweichen, die wir vor zwei Jahren mit einem Bundesbeschluss formuliert haben. Wenn wir es trotzdem tun, dann kapitulieren wir vor der Machtpolitik der EU. Dies kann ich nicht mittragen.
Ich werde daher die Minderheit Minder unterstützen und nicht auf die Vorlage eintreten.