Z'graggen Heidi · Ständerat · 2021-09-30
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-30
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen Nichteintreten auf die Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten und somit, der Minderheit zu folgen.
Warum? Es verdient Anerkennung, dass der Bundesrat die Verhandlungen zum Rahmenvertrag abgebrochen hat bzw. ihn nicht unterzeichnet hat. Der Bundesrat hat damit im Interesse der Schweizerischen Eidgenossenschaft gehandelt. Der Bundesrat hat erkannt, dass es beim institutionellen Rahmenabkommen um viel mehr gegangen wäre als um die Weiterführung des Bilateralismus, um viel mehr als um ein blosses Dach bzw. darum, einen Rahmen um die bisherigen Bilateralen Verträge zu setzen. Es ging an die Grundfesten der Eidgenossenschaft, an die Grundfesten, auf denen unser Land seit Langem fest und erfolgreich steht. Es ging um die Untergrabung der direkten Demokratie, zum Beispiel mit dem autonomen Nachvollzug von EU-Recht, um die Untergrabung der Souveränität unseres Landes mit der Streitschlichtung und der Unterstellung unter den Gerichtshof der Europäischen Union, um die Untergrabung des Föderalismus durch die Infragestellung der Staatsbeihilfen.
Folgerichtig ist: Der Bundesrat durfte diesen Vertrag nicht unterzeichnen. Die Folgen wären für unser Land zu weitreichend gewesen. Wir tun gut daran, uns als Ständerat hinter den Entscheid unseres Bundesrates zu stellen und mit Nachdruck zu bekräftigen: Wir akzeptieren diesen Entscheid nicht nur, wir begrüssen den Entscheid des Bundesrates im Interesse unseres Landes ausdrücklich.
In ein bisschen turbulenten Zeiten, auch und gerade im Verhältnis nach aussen, ist vielleicht für uns ein Blick zur Bundeshauskuppel sinnstiftend. Dort steht das politische Motto der Schweiz. Es schwebt seit Langem über unserer nationalen Politik: Einer für alle, alle für einen. Das gilt nicht nur für das Verhältnis unter den Kantonen, sondern auch für das Verhältnis zum Bundesrat.
Jeder Verhandlungspartner hat das Recht bzw. die Pflicht, Verhandlungen abzubrechen, wenn sie nicht im eigenen Interesse sind. Dies musste auch dem Verhandlungspartner EU klar sein, weil ja die Verhandlungen mehr oder weniger öffentlich geführt wurden. Die EU musste Kenntnis haben vom Widerstand der Kantone, der Sozialpartner, der Parteien, auch von Teilen der Wirtschaft usw. Von einem unerwarteten Abbruch oder Verlassen des Verhandlungstisches kann keine Rede sein.
Wo stehen wir heute? Wir haben heute die bestehenden Bilateralen Verträge. Es liegt im Interesse beider Verhandlungspartner, diese Verträge weiterzuführen, sie allenfalls anzupassen, allenfalls weitere Verträge aufzugleisen oder allenfalls neue Lösungen zu erarbeiten. Es liegt im Interesse beider Verhandlungspartner, ein gutes Verhältnis unter souveränen Staaten bzw. Gebilden zu haben.
Der Bundesrat muss dazu eine neue Strategie vorlegen. Dabei muss er die Verhandlungssituation der Schweiz bündeln, analysieren und die Verhandlungsmasse hochtreiben sowie klar und deutlich darlegen, was die Schweiz im Interesse Europas und der EU alles leistet und welche Lasten sie trägt. Es ist sehr viel, was die Schweiz leistet; wir haben es gehört. Denken wir an das Landverkehrsabkommen, an Alptransit, den Bau der Neat mit ihren gigantischen Kosten und den fehlenden Zufahrtslinien - diese Bedingung ist von der EU auch nicht erfüllt -, den Bau und die Sanierung der zweiten Gotthardtunnelröhre usw.
Wie gesagt, heute haben wir die aktuellen Bilateralen Verträge. Mit dem Bundesbeschluss vom 3. Dezember 2019 wurde der Schweizer Beitrag, die Kohäsionsmilliarde, im Grundsatz ja genehmigt, allerdings mit der Bestimmung, dass Verpflichtungen auf der Grundlage des Rahmenkredits nicht eingegangen werden, wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt.
Wir haben es gehört, wir haben immer noch diskriminierende Massnahmen, sie wurden aufgezählt: Börsenäquivalenz, Medtech-Branche, Stromhandel, Horizon usw. Zuerst gab es sie, um Druck auf die Schweiz zu machen, dass wir diesen Vertrag unterzeichnen, und danach als Reaktion, dass die Schweiz nicht unterzeichnet hat. Was ist das für ein Verhandlungspartner?
Genau das tut die EU: Sie diskriminiert uns weiterhin. Die Bedingungen, die Bestimmung des Parlamentes aus dem Jahr 2019, sind doch in keiner Art und Weise erfüllt, und so frage ich Sie: Wo ist die Glaubwürdigkeit der eidgenössischen Räte, des Ständerates? Wo ist der Stolz der Eidgenossenschaft als souveräner Staat? Wie lassen wir uns als Verhandlungspartner eigentlich behandeln? Die zweite Frage: Wo ist die Verlässlichkeit des schweizerischen Parlamentes, wenn es die Bedingungen hier einfach so fallenlässt?
Für mich kann es nur eine Antwort auf diese Fragen geben, und sie ist nicht vorauseilender Gehorsam, sie ist nicht Servilität, und sie ist nicht Selbstverleugnung. Die Antwort auf diese Fragen kann nur Verlässlichkeit, Geradlinigkeit sein, und das heisst, nicht auf dieses Geschäft einzutreten.