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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-30

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-30

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat im Rahmen seines Entwurfes zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses die Abschaffung des sogenannten rückwirkenden Opting-out vorgeschlagen. Künftig soll das Opting-out von der Pflicht zur eingeschränkten Prüfung durch eine Revisionsstelle erst für das nachfolgende Geschäftsjahr gelten.

Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen - Sie haben es gehört - hat diese punktuelle Anpassung des Revisionsrechts angenommen, es bestehen jedoch Minderheitsanträge auf Verschärfung dieser Regelung.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Antrag der Minderheit I zurückgezogen wurde. Die Minderheit II beantragt, dass ein Opting-out erst nach Abschluss der ersten zwei Geschäftsjahre beschlossen werden kann. Auch dieser Vorschlag war nicht in der Vernehmlassung. Für die ersten beiden Geschäftsjahre würden sich mit dieser Regelung Revisionskosten ergeben, die sich bei einer eingeschränkten Revision jährlich auf 2000 bis 3000 Franken belaufen würden. Das ist Geld, auf das die Start-ups in der heiklen Phase des Beginns ihrer Geschäftstätigkeit wahrscheinlich angewiesen sind. Die Minderheit III will, wie gesagt wurde, wiederum am geltenden Recht festhalten und keine Änderung der geltenden Regelung.

Der Bundesrat hat über die Abschaffung des rückwirkenden Opting-out hinaus im vorliegenden Entwurf keine weiteren Änderungen unterstützt; ich bitte Sie, hier der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Bei Artikel 43 hat der Bundesrat in der Vernehmlassung vorgeschlagen, die Ausnahmeregelung für die besonderen Forderungen zu streichen. Damit wären in Zukunft alle Forderungen gegen die betreffenden Schuldner auf dem Weg der Konkursbetreibung fortzusetzen. Insbesondere vonseiten der Gemeinden wurde dieser Vorschlag kritisiert, weil die vom Gläubiger zu leistenden Vorschüsse bei der Konkursbetreibung höher als bei der Betreibung auf Pfändung sind. Die Gemeinden erwarteten aufgrund der neuen Regelung Mehrkosten, die sie nicht zu übernehmen bereit waren. Der Bundesrat hat diese Kritik aufgenommen und ist - das muss ich klar sagen - vor allem aus Rücksichtnahme auf die Gemeinden von seinem ursprünglichen Vorschlag abgerückt. Der Bundesrat hat einen Kompromiss gesucht, die soeben ausgeführte Kritik an den bestehenden Regelungen finden Sie allerdings nach wie vor in der Botschaft.

Der Ständerat hat auf Antrag seiner Kommission mit 39 zu 5 Stimmen entschieden, wieder zur ursprünglichen Lösung zurückzukommen, die Einwände weniger stark zu gewichten und die einheitliche Behandlung dieser Forderungen vorzuschlagen. In Abweichung dazu beantragt Ihre Kommission eine Rückkehr zum Kompromissvorschlag des Bundesrates. Damit wäre ein Gläubiger, der die höheren Kosten nicht übernehmen will, nicht gezwungen, auf Konkurs zu betreiben. Wenn er dies aber wollte, könnte er dies anders als nach geltendem Recht machen. Das würde, wie gesagt, das Problem zwar nicht lösen, es ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich bitte Sie, hier Ihrer Kommission zu folgen.