Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-09-30
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-30
Wortprotokoll
Wenn man Kollege Caroni eines nicht vorwerfen kann, so ist es mangelnde Hartnäckigkeit. Er hat mit dem Thema ja schon als Nationalrat begonnen, Berichte ausgelöst und Vorstösse eingereicht. Er steht jetzt seit vielen Jahren gewissermassen im Kampf gegen die öffentlichen Unternehmen, denen er Wettbewerbsverzerrungen vorwirft. Erleidet er eine Niederlage, wie es bis jetzt immer der Fall gewesen ist, dann kommt er flugs ein Jahr später mit dem genau Gleichen wieder.
Der Ständerat, und das hat der Kommissionssprecher jetzt am Schluss noch gesagt, hat in seiner bisherigen Praxis alle diese Vorstösse abgelehnt. Jetzt wird einfach der letzte Vorstoss von 2019 zusammen mit Kollege Rieder wieder eingereicht. Diesmal empfiehlt die Kommissionsmehrheit Annahme der Motion, wie wir vom Kommissionssprecher gehört haben, obschon sich der Sachverhalt, die Ausgangslage überhaupt nicht geändert hat. Der Bundesrat ist bei einer unveränderten Ausgangslage bei seiner Position geblieben. Dass die Kommissionsmehrheit jetzt einen anderen Kurs einschlagen möchte, ist schwer nachvollziehbar.
Ganz zu schweigen von der parlamentarischen Initiative von Herrn Schilliger, der mit der Gesetzgebung ja gerade selber beginnen möchte! Dazu der Hinweis, ich möchte das gegenüber vorhin noch unterstreichen: Das genau gleiche Anliegen, das identische Anliegen von Kollege Fournier, dem damaligen geschätzten Ratspräsidenten, wurde hier mit grosser Mehrheit verworfen. Ich meine, der Ständerat würde sich hier unglaubwürdig machen, wenn er jetzt hinginge und im Gegensatz zum damals klar getroffenen Entscheid gegen den Vorstoss eines geschätzten Ratsmitglieds plötzlich einem gleichlautenden Vorstoss des Nationalrates mit dem brachialen Mittel der parlamentarischen Initiative zustimmen würde.
Aber hier ist die Kommissionsmehrheit ja auch der Auffassung, dass das nicht adäquat sei. Ich möchte deshalb dazu keine weiteren Worte verlieren, sondern mich jetzt auf die Motionen konzentrieren, die die öffentlichen Unternehmen neuen Regeln, neuen Fesseln und neuen Hürden unterwerfen möchten, und dies, obschon die öffentlichen Unternehmen dort, wo sie irgendwie im Bereich der Wirtschaft tätig sind - und es ist ja so, dass die öffentlichen Unternehmen im weiten Sinne wirtschaftlich tätig sind, Infrastruktur ist auch Wirtschaft -, sich auch heute nicht im rechtsfreien Raum bewegen. Auch die öffentlichen Unternehmen, die Unternehmen des Staates, müssen die Wirtschaftsfreiheit und den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität beachten. Das Bundesgericht hatte die Gelegenheit, im seinerzeitigen Leitentscheid zur Glarner Gebäudeversicherungsanstalt alle diese Grundsätze darzulegen: Die öffentlichen Unternehmen brauchen eine formell-gesetzliche Grundlage, sie müssen im öffentlichen Interesse liegen und auch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit respektieren. Was will man mehr?
Wer über diese Grundsätze hinaus jetzt für die öffentlichen Unternehmen zusätzliche Fesseln, Hürden und Hindernisse will, dem passt einfach die Dynamik, die Tätigkeit der öffentlichen Unternehmen nicht, oder für den ist - das ist dann eher ein ideologisches Argument - "privat" immer besser als "öffentlich", geniesst "privat" Priorität. Selbst wenn "öffentlich" effizienter, kostengünstiger usw. ist, ist "privat" einfach besser. Es gibt ja immer Gründe, oder es muss immer Gründe dafür geben, gute Gründe, dass eine bestimmte Aufgabe effizient durch ein öffentliches Unternehmen erbracht wird und dies im allgemeinen Interesse liegt.
Nun das Zentrale: Jedem öffentlichen Unternehmen liegen demokratisch legitimierte politische Entscheide zugrunde. Das ist ja dann das Thema des öffentlichen Interesses, des allgemeinen Interesses. Das muss in einer Demokratie genügen. Es muss doch zulässig und richtig sein, bestimmte Funktionen, beispielsweise im Bereich der Infrastruktur, durch öffentliche Unternehmen zu erledigen, wenn das im allgemeinen Interesse liegt. Dafür braucht es nicht neue behördliche Bewilligungen.
Auf der Ebene des Bundes - der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen - sind letztlich wir selber, das Parlament, die demokratisch legitimierte Instanz, die über die SBB, die Swisscom, die Post und die Skyguide entscheidet. So will es die Bundesverfassung. Die zentralen Entscheide werden bei den öffentlichen Unternehmen politisch gefällt, im Rahmen der Gesetzgebung und bei der Umsetzung der Entscheide im Rahmen der Eignerstrategie. Dort liegt es einerseits am Bundesrat und an den beauftragten Departementen, das Nötige vorzukehren, aber andererseits kooperativ auch am Parlament, an den Kommissionen des Parlamentes, die ja hier mitwirken.
Hier gibt es bei der politischen Steuerung der Bundesunternehmen - das ist einzuräumen - durchaus gewisse Verbesserungsmöglichkeiten, oder es ist sogar nötig, gewisse Verbesserungen vorzunehmen, wie eine Bilanz der zuständigen Kommission Ihres Rates zwanzig Jahre nach der Ausgliederung der Bundesunternehmen aus der Bundesverwaltung ergeben hat. Wir sind in der Kommission zum Schluss gekommen, dass die Ausgliederung selber richtig war, aber dass sich jetzt in der Steuerung gewisse Optimierungsnotwendigkeiten ergeben. Das war der Grund dafür, dass die Kommission, die KVF Ihres Rates, die dafür zuständig ist, eine Motion (20.4328) vorgelegt hat, die unser Rat inzwischen angenommen hat.
Das ist der Weg, den wir bei den Bundesunternehmen gehen müssen: nicht neue bürokratische Regeln wie das Binnenmarkt- oder das Kartellgesetz, sondern die Optimierung unter den Gesichtspunkten des Service public.
Die Wettbewerbskommission ist nicht der Vormund des Gesetzgebers; der Gesetzgeber steht über der Wettbewerbskommission. Wir, der Gesetzgeber, definieren die Voraussetzungen und Vorgaben für die öffentlichen Unternehmen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grundsätze selber.
Zumindest in den Medien ist nun der Fall "Post" in den Vordergrund gerückt worden. Auch da ist es so, dass der Bundesgesetzgeber, der Eigner, steuert. Zudem ist auch hier zu sagen: Selbst wenn die Motion angenommen würde, ist es doch die Gesetzgebung, die letztlich entscheidend ist und sich durchsetzt. In dem Sinne ist eine Motion bezüglich der Bundesunternehmen ein Schuss in den Ofen.
Es ist so, dass die Motion hier nichts erreichen kann, wenn wir, also der Gesetzgeber, bezüglich der Bundesunternehmen selber Entscheide treffen, denn dann sind diese massgebend und demokratisch legitimiert. Wenn also der letzte Entscheid über die Bundesunternehmen, ihre Funktionen und die Reichweite ihrer Tätigkeiten beim Gesetzgeber und damit bei uns selbst liegt, so richten sich die Motionen Caroni und Rieder im Ergebnis gegen die öffentlichen Unternehmen auf Kantons- und Gemeindeebene. Aber auch hier gilt: Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung entscheiden die Kantone selber, ob sie Dienstleistungen, wie z. B. die Gebäudeversicherung, effizienter und kostengünstiger durch eine Institution des öffentlichen Rechts erbringen, statt diesen Versicherungszweig privaten Versicherungen zu überlassen, oder ob sie eine Kantonalbank führen. Das Bundesgericht hat dies ein- und ausdrücklich bestätigt.
Das Gleiche gilt für das Recht der Gemeinden, im Bereich der Ver- und Entsorgung durch öffentliche Unternehmen zu wirken. Das gehört zur Infrastruktur einer Gemeinde im Dienste von Bevölkerung und Wirtschaft.
Es gibt keinen Grund, hier der öffentlichen Hand, also uns selbst, auf der Ebene der Gemeinden, der Kantone, des Bundes Fesseln anzulegen. Man könnte es auch noch etwas härter ausdrücken: Ein leistungsfähiger Staat, leistungsfähige Bundesunternehmen, eine gute Infrastruktur auf Stufe der Gemeinden und Kantone - kurz, ein leistungsfähiger Service public - gehören zu dem, was die Schweiz im Positiven auszeichnet, gehören zum Besten der Schweiz. Die Motionen Caroni und Rieder wollen diese demokratisch legitimierte Tätigkeit nun auch der Aufsicht der Wettbewerbsbehörden unterwerfen. Das geht in eine vollkommen falsche Richtung, dies nicht nur unter Berücksichtigung des Rechts der Kantone und der Gemeinden und ihrer verfassungsmässigen Rechte, sondern auch aus Respekt vor demokratisch gefällten Entscheiden. Wir brauchen im Ergebnis mehr und nicht weniger Service public.
Wir haben ja bereits ein paar Debatten zu diesem Thema geführt. Bereits der Kommissionssprecher hat auf ein eindrückliches Votum unseres Vizepräsidenten verwiesen, der [PAGE 1073] im Zusammenhang mit den Technischen Betrieben Glarus Süd gesagt hat, wie wichtig es ist, dass hier die Entscheide der demokratisch legitimierten Behörden oder die demokratischen Entscheide auf Gemeindeebene am Schluss massgebend sind. Er hat auch den folgenden Hinweis gemacht - und ich bitte, diesen auch zu beherzigen, weil es doch wichtig ist, daran zu erinnern -: Es gibt auch eine verfassungsmässige Problematik. Das WBF selber hat damals im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Fournier 17.517 eine Notiz vorgelegt. Das WBF hat darauf aufmerksam gemacht, dass es verfassungsrechtlich problematisch wäre, wenn der Bundesgesetzgeber mit Wirtschaftsrecht in die Kompetenzen der Gemeinden und der Kantone eingreifen würde. Das produziert eine verfassungsrechtliche Problematik im Verhältnis Bund-Kantone. Wir sind ja hier doch der Ständerat, die Kammer der Kantone, die gerade die Prärogative der Kantone und Gemeinden respektieren muss.
Ich möchte mit dem Hinweis auf ein Paradox oder sogar zwei Paradoxe schliessen. Es ist so, dass wir die Corona-Krise bis jetzt nicht überwunden haben. Man muss aber Folgendes sagen: Wenn die Schweiz im Zusammenhang mit dieser Krise über alles gesehen gut abschneidet - vielleicht nicht beim Impfen, aber sonst -, ist dies nicht zuletzt einem gut funktionierenden Staat zu verdanken, der eingesprungen ist. Die Staatstätigkeit hat hier sehr vieles bewirkt. Es ist schon etwas paradox, ausgerechnet in einem solchen Moment zu kommen und zu sagen, entgegen unseren früheren Entscheiden im Ständerat, man werde der öffentlichen Hand für die Zukunft Fesseln anlegen müssen. Das ist das eine Paradox.
Das zweite Paradox: Wir haben jetzt gerade die Debatte zum Verhältnis der Schweiz zur EU, wenn auch nur im Zusammenhang mit den Kohäsionsbeiträgen, hinter uns. Ich erinnere daran, dass gerade der Punkt der Staatsbeihilfen, also der wirtschaftlichen Tätigkeit auch der Kantone und der Gemeinden, im Rahmen der Diskussionen um ein institutionelles Abkommen ein wichtiges Thema war. Und die Prärogative der Kantone, Unternehmen wie Kantonalbanken oder Gebäudeversicherungen betreiben zu können, sofern sie das für richtig halten, waren der Ausgangspunkt für einen entsprechenden Vorbehalt. Das wurde durchaus kontrovers diskutiert, aber das war die Position der Schweiz. In dem Moment, wo wir sagen, das gelte, das sei abgeschlossen, auf der Ebene der Innenpolitik hinzugehen und genau das zu machen, was wir im Zusammenhang mit dem Rahmenabkommen mit guten Gründen eben nicht wollten, das ist doch leicht absurd.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, hier konservativ und bei unseren gut begründeten Entscheiden zu bleiben, die wir anlässlich der Behandlung der Vorstösse in der Vergangenheit getroffen haben, damit dem Bundesrat zu folgen und diese Vorstösse abzulehnen.