Lexipedia

Wicki Hans · Ständerat · 2021-09-30

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-30

Wortprotokoll

Die Haltung des Bundesrates in dieser Thematik lässt einen bei der Lektüre schon etwas konsterniert zurück. Er ist sich eigentlich selbst bewusst, dass gewisse Wettbewerbsverzerrungen weiterhin bestehen bleiben, trotz aller bereits getroffenen Governance-Richtlinien und rechtlichen Massnahmen. Diese Verzerrungen seien allerdings untrennbar mit staatlicher Unternehmenstätigkeit verbunden. Mit anderen Worten: Das Problem wird eigentlich erkannt, aber ohne Weiteres hingenommen. Diese Haltung ist schlicht unverständlich, vor allem vor dem Hintergrund unserer Gesetzgebung der letzten drei Jahrzehnte.

Die Haltung des Bundesrates scheint noch dem tiefsten 20.[NB]Jahrhundert entsprungen zu sein, als die Schweizer Wirtschaft noch sehr stark korporatistisch geprägt war, was übrigens von der Politik und von der Justiz aktiv gefördert wurde. Das hat sich aber seit 1992 massiv verändert. In den letzten dreissig Jahren war eine marktwirtschaftliche Erneuerung angesagt: Ziel war die Intensivierung des Wettbewerbs durch den Abbau von Marktzutrittsschranken, Mengenbegrenzungen, Preisvorschriften usw. Eindrücklich formulierte dies der Bundesrat 1999 in seinem Finanzleitbild mit Blick auf das anbrechende neue Jahrtausend. Darin sah er etwa vor, dass die bundesnahen Betriebe mit Blick auf die Privatisierung nicht mehr nach den Gesetzen der Politik, sondern nach den Gesetzen des Marktes geführt werden sollen. Dies bedinge eine Marktliberalisierung, ausserdem "vermeidet der Bund Interessenkonflikte, indem er seine Funktionen als Regulator von Märkten und als Eigentümer von Marktteilnehmern eindeutig voneinander trennt".

Zeuge dieser damaligen Entwicklung ist das verschärfte Kartellgesetz, welches kürzlich sein 25-jähriges Bestehen feiern konnte. Staat und Wirtschaft sollten sich gemäss dieser Entwicklung vom korporatistischen Ansatz zunehmend befreien, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Das ist schlussendlich auch das Ziel des freien Wettbewerbs. Allerdings sind wir in gewissen Bereichen auf halbem Weg stehengeblieben. Dies betrifft insbesondere die Problematik der sogenannten Staatsunternehmen, um die es auch in dieser parlamentarischen Initiative geht. Hier leisten wir uns faktische Wettbewerbsverzerrungen; achselzuckend gehen wir darüber hinweg, während wir ansonsten gesamtwirtschaftlich strenge Anforderungen stellen. Stattdessen werden sogar Argumente für diese lethargische Haltung formuliert, die teilweise mehr als nur hinken.

So wird zunächst die Thematik des bürokratischen Aufwands eingebracht. Ich wäre vermutlich der Allerletzte hier im Saal, der nicht Verständnis für dieses Argument aufbringen würde. Doch, ehrlich gesagt, hat es den Anschein, dass auch hier mit sehr ungleichen Ellen gemessen wird. Mehrfach wurden hier in den letzten Jahren Gesetze verabschiedet, mit welchen der gesamten Wirtschaft enorme administrative Mehraufwendungen zugemutet wurden. Trotz entsprechender Mahnungen hier im Saal wurde dies jeweils schlicht in Kauf genommen, da es offenbar um höhere Ziele ging. Und nun, da es um Staatsbetriebe geht, sollen diese dann plötzlich unter einem bürokratischen Schutzglas stehen. Hier wirkt das Argument unglaubwürdig, umso mehr, als diese Unternehmen gerade offensichtliche Vorteile aus den Beteiligungen oder den faktischen Monopolstellungen ziehen können. Da wäre es das Mindeste, einen Beitrag zu leisten, um diesen Vorteil wenigstens überprüfen zu lassen. Zudem ist es ein sogenanntes Strohmann-Argument: Die parlamentarische Initiative selber fordert nur, gesetzliche Grundlagen zu erlassen, um den Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken. Wie dies geschehen soll, kann in der zweiten Phase noch diskutiert werden.

Das ist zudem auch der wesentliche Unterschied zu der bereits zitierten parlamentarischen Initiative Fournier 17.517, "Wettbewerb mit gleich langen Spiessen". Während dort ausdrücklich eine Anpassung des Binnenmarktgesetzes gefordert wurde, wird eine solche hier als möglicher Lösungsansatz formuliert - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Entsprechend muss zwischen diesen beiden Initiativen differenziert werden.

Die gleiche Antwort kann auch dem Argument des Föderalismus entgegengehalten werden. Hinzu kommt, dass diese Argumentation auf sehr wackligen Beinen steht. Es gibt häufig gute Gründe, an den Föderalismus zu appellieren, hier steht dieses Argument jedoch etwas quer im Raum. Denn ein freier Markt und der Föderalismus stehen nun einmal in einem Spannungsverhältnis zueinander. Dabei gehört die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums über die ganze Schweiz hinweg zu unserer DNA. Es war bei der Gründung des Bundesstaates 1848 eines der vornehmsten Ziele. Kommunale und kantonale Privilegien von Korporationen, Zünften usw., sogar die kantonalen Zollgrenzen wurden aufgehoben, um dies zu erreichen. Nun lassen wir weiterhin Verzerrungen zu - damit erweisen wir uns nicht gerade als würdige Erben unserer Verfassunggeber.

Vielmehr geht es um die Grundsatzfrage: Wollen wir die freie Marktwirtschaft oder nicht? Es kann doch nicht angehen, dass wir eine eigentliche Rosinenpickerei betreiben, indem wir in einigen Bereichen gleichsam wegschauen, in anderen dagegen hart gegen Verzerrungen vorgehen. Ich sage nicht, dass es keine Betriebe geben darf, die eng mit Kantonen und Gemeinden verbunden sind. Wir müssen ja nicht gleich in eine neue Privatisierungswelle verfallen. Es gibt sicherlich berechtigte Gründe, weshalb die staatliche Sphäre an Unternehmen beteiligt ist. Doch gerade weil dies eine[NB]Ausnahme[NB]darstellt, muss es besonders sorgfältig ausgeübt werden. [PAGE 1074]

Dieser Aspekt wurde sogar vom Bundesrat selber in seinem Bericht "Staat und Wettbewerb. Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte" thematisiert, den er vor knapp vier Jahren veröffentlichte. Auch wenn der Bericht im Gegensatz zur Initiative primär die Bundesstufe behandelte, ist der Grundsatz in jedem Fall vergleichbar, denn es geht um die Möglichkeit, solche Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Das ist es, was die parlamentarische Initiative schlussendlich will. Ob der vorgeschlagene Lösungsweg im Detail in allen Punkten ideal ist, kann im Rahmen der zweiten Phase noch detailliert beurteilt werden. Wichtig ist aber, den Grundsatz zu bejahen. Wollen wir endlich die Kernproblematik, nämlich die Wettbewerbsverzerrung in diesem Bereich, angehen oder nicht? Dies gilt es in erster Linie zu beantworten, der Handlungsbedarf dürfte eigentlich unbestritten sein.

Ich appelliere daher namens der Minderheit an Sie, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen, der parlamentarischen Initiative zuzustimmen und dadurch der nationalrätlichen[NB]Kommission die Möglichkeit zur Gesetzesarbeit zu geben.