Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2021-09-30
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-30
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, in dieser Vorlage jeweils der Mehrheit zu folgen, ausser natürlich bei Artikel 43, bei meinem Minderheitsantrag, den ich Ihnen vorhin vorgestellt habe. Ich möchte hier in der Detailberatung auf das Opting-out eingehen und mich zur Minderheit II (Funiciello) äussern, die das Gefühl hat, man müsse jetzt wegen eines Prozents missbräuchlicher Konkurse gleich eine Verschärfung des Revisionsrechts einführen.
Ich bin zugelassene Revisorin, ich habe eine Treuhandfirma, und ich bin Präsidentin des Schweizerischen Treuhänderverbandes. Von den ungefähr 480[NB]000 Unternehmen, die revisionspflichtig sind, haben heute mehr als 80 Prozent ein Opting-out beschlossen. Konkret müssten also in Zukunft mit dieser unverhältnismässigen Regelung, die der Ständerat hier gewählt hat, etwa 200[NB]000 Gesellschaften alle zwei Jahre die Erneuerung des Opting-out beim Handelsregister anmelden, und dies, obwohl der Nutzen dieser Massnahme nicht eindeutig beziffert werden kann. Wenn wir dieser Bestimmung zustimmen, dann stellen wir eigentlich rund 200[NB]000 [PAGE 2020] KMU unter Generalverdacht. Das ist einfach nicht richtig und am Ziel vorbeigeschossen. Jedes im Handelsregister eingetragene KMU ist gemäss OR buchführungspflichtig. Auch die juristischen Personen müssen Jahresrechnungen erstellen, und alle müssen als Beilage zur Steuererklärung ihre Jahresrechnung einsenden.
In der Botschaft wurde zudem explizit darauf hingewiesen, dass die Schwierigkeit für den Gesetzgeber darin besteht, zu definieren, wann ein Konkurs als missbräuchlich anzusehen ist. In der Statistik kann man dazu keine genauen Zahlen feststellen. Stellen Sie sich vor, alle zwei Jahre würden 200[NB]000 Jahresrechnungen an die Handelsregisterämter geschickt; die Ämter müssten diese materiell prüfen, um einen Entscheid fällen zu können. Das ist aber nicht ihre Aufgabe, und ich sehe auch nicht, wie sie das bewältigen könnten. Zudem müssten Kriterien erstellt werden, aufgrund derer entschieden würde, dass eine Firma kein Opting-out mehr machen kann. Wenn ich die Inhaberin einer solchen Firma wäre, möchte ich einen Entscheid des Handelsregisteramtes auch anfechten können, und ich möchte Rechtsmittel haben. Genau das ist doch die Schwierigkeit: Wie, aufgrund welcher Kriterien wird das dann beurteilt? Am Schluss würde ich dann wahrscheinlich noch mit einer saftigen Rechnung des Handelsregisteramtes beglückt.
Wir sollten bei dieser Diskussion auch nicht vergessen: Das Ziel des Gesetzgebers bei der Einführung der eingeschränkten Revision und des Opting-out war insbesondere, kleinere, einfachere Unternehmen von komplexen und zu hohen administrativen Aufwänden zu entlasten. Das muss so bestehen bleiben und darf jetzt nicht im Glauben daran verschärft werden, dass wir damit ein Prozent der missbräuchlichen Konkurse verhindern können.
Ich bitte Sie dringend, hier der Mehrheit zu folgen.