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Müller Damian · Ständerat · 2021-09-30

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-30

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für die konzise Auslegeordnung, die er auf meine Interpellation hin gemacht hat. Sie gibt einen guten Überblick über den Stand seiner Überlegungen. Allerdings sind viele Antworten sehr allgemein gehalten und beziehen sich mehr auf Prinzipien und Normen als auf die spezifischen Herausforderungen, die im Cyberraum bestehen oder am Entstehen sind.

Die Antworten beziehen sich in erster Linie auf das Neutralitätsrecht. Alle Staaten können bei einzelnen Konflikten neutral bleiben, auch die USA, China oder Russland. Deshalb gibt es eine internationale Diskussion über das Neutralitätsrecht. Das bekannteste Beispiel ist das sogenannte Tallinn Manual der Nato-Staaten, das die gängigen Rechtsauffassungen zum Völkerrecht und zum Neutralitätsrecht im Cyberbereich umfasst.

Für die Schweiz stellen sich die Fragen aber anders. Die Schweiz entscheidet sich nicht nur fallweise für die Anwendung des Neutralitätsrechts, die Schweiz ist dauernd neutral, also nicht nur in Bezug auf einen bestimmten Konflikt. Genau dieser Status führt bekanntlich zu entsprechenden Vorwirkungen, auch im Cyberbereich. Diese Vorwirkungen machen zusammen mit der dauernden Beachtung des Neutralitätsrechts die Neutralitätspolitik unseres Landes aus und sind besonders wichtig, weil sie die Neutralität glaubwürdig machen. Zu Recht weist der Bundesrat auf die klassische Vorwirkung hin, nämlich auf die Unvereinbarkeit eines Beitritts zu einem militärischen Bündnis, wie es eben auch die Nato ist, mit der Neutralität.

Die Bündnisfreiheit ist allerdings nicht die einzige Vorwirkung der Neutralität. Im Zusammenhang mit dem Cyberspace und der Cyberkriegsführung besteht umfangreicher Klärungsbedarf, und dieser verlangt nach politischen Entscheidungen. Die Lösung kann nicht einfach von internationalen Beratungen erwartet werden. Dazu finde ich in den Antworten des Bundesrates leider sehr wenig. Dabei stellen sich Fragen wie: Welche Absprachen mit anderen Staaten sind neutralitätspolitisch zulässig? Ist die Hilfeleistung zugunsten eines im Cyberspace angegriffenen Staats zulässig, wie es z. B. auch die UNO verlangt? Oder ist sie unzulässig, wie es das herkömmliche Neutralitätsrecht verlangt? Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die schweizerische Infrastruktur nicht für Cyberangriffe genutzt wird, und wie reagiert er? Wie befasst sich der Bundesrat mit Unternehmen, die offensive Cybertechnologie bzw. militärisch verwendbare "dual use technology" herstellen oder verbreiten?

Ich bin mir bewusst, dass der Cyberspace, die weltweite Verknüpfung von ICT-Infrastruktur, eine neuartige und sich rasch verändernde Sphäre ist. Deshalb erwarte ich nicht, dass bereits alle Fragen abschliessend beantwortet werden. Aber es ist wichtig, sich früh und vertieft mit dem Thema auseinanderzusetzen und dabei technische, aber auch sicherheitspolitische und völkerrechtliche Aspekte zu verknüpfen. Die Antwort auf die Interpellation zeigt meines Erachtens gut, in welche Richtung die Überlegungen gehen und wo noch weitere Vertiefungen notwendig sind. Ich danke dem Bundesrat, wenn er diese nun gezielt vornimmt und das Thema nicht einfach auf die lange Bank schiebt. Denn es ist eben eine ganz neue Domäne im Bereich der Aussenpolitik, aber auch im überdepartementalen Bereich.

Deshalb bitte ich Sie, Herr Bundesrat, in Ihrem Departement eine Vorreiterrolle zu übernehmen, da diese Frage eben aussenpolitisch eine ganz brisante Relevanz haben wird.