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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2021-09-30

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-30

Wortprotokoll

Mit meiner Motion beauftrage ich den Bundesrat, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass bei Straftaten eine Reduktion des Strafmasses mit der Begründung einer verminderten Zurechnungsfähigkeit nicht mehr zulässig ist, wenn die Straftat unter Drogeneinfluss, nach übermässigem Alkoholkonsum oder durch die Wirkung von bewusstseinsverändernden Psychopharmaka verübt wurde und es sich beim Täter um eine mündige Person handelt.

Jede mündige Person weiss, dass übermässiger Alkoholkonsum oder die Einnahme von Drogen wie Cannabis, Kokain, Heroin, Ecstasy usw. zu einer Veränderung des Bewusstseins und auch zu unberechenbaren Aktionen führen kann. Das erfahren wir auch immer wieder aus den Schlagzeilen von Zeitungen. Deshalb muss eine solche Aktion als vorsätzlich eingestuft werden. Denn mit dem Konsum nimmt die Person in Kauf, dass sie möglicherweise eine völlig unberechenbare und ausserhalb ihrer Kontrolle stehende Tat vollbringen könnte.

Eine nachträgliche Verminderung des Strafmasses für eine Tat, wie zum Beispiel schwere Körperverletzung oder gar Tötung, nur weil der Täter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, darf nicht stattfinden. Es gibt unzählige unbegreifliche Urteile wie zum Beispiel jenes zum Tötungsdelikt in Küsnacht. Dort stand der Täter unter Drogeneinfluss. Für dieses brutale Tötungsdelikt gab es nur eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren. Auch hat eine Person unter Alkoholeinfluss eine Frau vom Bahnsteig vor einen fahrenden Zug gestossen, was die Amputation eines Armes notwendig machte. Die Verteidigung forderte Reduktion des Strafmasses, da der Täter unter Alkoholeinfluss gestanden sei und damit die Tat mit verminderter Zurechnungsfähigkeit begangen habe.

Urteile in diesem Sinn sind keine Einzelfälle, sondern die Regel. Bei Verkehrsdelikten unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss sind die Täter im Normalfall voll schuldfähig. Aber wenn sie eine Gewalttat verüben, sind sie es nicht. Eine solche Praxis versteht niemand. Daher dürfen solche Argumentationen in einem klaren Rechtssystem nicht zugelassen werden.

Ich bitte Sie daher, meiner Motion zuzustimmen.