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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-30

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-30

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Service public ein Gesetz über die politische Steuerung - das ist ein wichtiger Punkt der Motion - und über die Oberaufsicht von Unternehmen mit einem Grundversorgungsauftrag vorzulegen.

Ich muss Ihnen sagen, der Bundesrat hat sehr viel Verständnis für ein gewisses Unbehagen des Parlamentes. In den Neunzigerjahren und den Nullerjahren wollte man im Rahmen des New Public Management die Politik möglichst draussen haben. Man sagte: Je weniger die Politik dreinredet, desto besser können die Unternehmen auch unternehmerisch handeln. Das hat in der Zwischenzeit vielleicht eine Distanz hergestellt, die Sie jetzt als Manko empfinden. Der Bundesrat versteht die vorliegende Motion so, dass sich das Parlament jetzt wieder stärker einbringen möchte, allenfalls auch mit Aufsichtsaufgaben. Ich denke, es ist in der Tat so, dass es bei den verschiedenen bundesnahen Betrieben mit einem Grundversorgungsauftrag zu Zielkonflikten zwischen dem Gemeinwohl und dem Gewinnstreben kommt und dass zum Teil auch entsprechende Entscheide gefällt werden.

Auch für den Wunsch nach einer direkteren Aufsicht kann der Bundesrat Verständnis aufbringen, denn es sind mittlerweile grosse, riesige Unternehmen mit sehr vielen Mitarbeitenden und enormen Bilanzen. Es ist verständlich, dass das Parlament sagt: Wir möchten bei diesen grossen Unternehmen besser mitreden und auch gewisse Aufsichtsaufgaben erfüllen können.

Warum empfiehlt Ihnen der Bundesrat diese Motion trotzdem zur Ablehnung?

1.[NB]Der Bundesrat ist skeptisch, ob er in einem einzigen Erlass, einem sogenannten Mantelerlass, der enormen Diversität dieser verschiedenen Unternehmen mit [PAGE 2065] Grundversorgungsauftrag gerecht werden kann. Zwischen der Luftraumkontrolle, der Briefbeförderung und dem Grundauftrag der publizistischen Vielfalt gibt es enorme Differenzen. Es gibt auch Differenzen in der Grösse der Unternehmen. Wenn wir den Mantelerlass so allgemein formulieren müssen, dass diese unterschiedlichsten Unternehmen mit den unterschiedlichsten Aufgaben alle irgendwie subsumiert sein können, dann werden Sie den Erlass wahrscheinlich doch auch als unbefriedigend empfinden.

2.[NB]Die Verantwortlichkeiten in der Aufsicht sind heute klar geregelt. Der Verwaltungsrat beaufsichtigt die Geschäftsleitung, der Bundesrat beaufsichtigt den Verwaltungsrat, und das Parlament beaufsichtigt den Bundesrat. Wenn Sie diese Kaskade durchbrechen, indem zum Beispiel das Parlament auch eine direkte Aufsicht über die Geschäftsleitung oder über den Verwaltungsrat ausübt, dann ist einfach das Risiko der Vermischung oder der Verwischung von Verantwortlichkeiten vorhanden. Ich habe es vorhin gesagt: Es geht um sehr, sehr grosse Beträge. Da könnten dann auch gewisse Schwierigkeiten entstehen, gerade auch für die verantwortlichen Mitglieder der entsprechenden Verwaltungsräte, auch mit ihren aktienrechtlichen Verantwortlichkeiten, die sie haben.

3.[NB]Die bestehenden Spezialgesetze sollen mit dieser Motion ja unangetastet bleiben. Da befürchtet der Bundesrat einfach, dass es gewisse Abgrenzungsprobleme geben könnte, denn Sie haben ja dann immer noch auf der einen Seite die erweiterte Aufsichtskompetenz des Parlamentes, aber gleichzeitig auf der anderen Seite die Eidgenössische Finanzkontrolle. Wir haben die Aufsichtskompetenzen des Bundesrates. Sie haben die Aufsichtsbehörden mit ihren eigenen Kompetenzen, zum Beispiel das Bundesamt für Verkehr, das Bundesamt für Zivilluftfahrt, das BAKOM, und Sie haben dann auch noch die unabhängigen Aufsichtsbehörden wie die Postcom, die Comcom, die Finma - Sie sehen einfach, da sind sehr viele verschiedene Aufsichtskompetenzen verteilt. Wenn das Parlament zusätzlich solche Kompetenzen übernimmt, müsste man sehr genau klären, wie sich das mit den unterschiedlichen bereits bestehenden Kompetenzen gut organisieren und abgrenzen lässt.

Last, but not least noch die Bemerkung, dass das Parlament natürlich heute schon sehr grosse Einflussmöglichkeiten hat. Meine Damen und Herren, Sie beschliessen das Postgesetz, Sie sagen, was der Grundauftrag der Post ist; Sie beschliessen im Rahmen der entsprechenden Ausbauarbeiten, was die SBB zu liefern haben; Sie beschliessen im Rahmen des Postorganisationsgesetzes, wie es mit Postfinance weitergeht.

Sie haben natürlich sehr direkte politische Einflussmöglichkeiten: Ihre Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen bekommen die strategischen Ziele zur Konsultation und können sich dazu äussern. Es gibt also verschiedene direkte Einflussmöglichkeiten des Parlamentes.

Noch einmal: Wir sollten hier keinen Krieg führen, aber ich wollte einfach darauf aufmerksam machen, dass mit dieser Motion doch auch beträchtliche, komplexe Fragestellungen verbunden sind.

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen, zusammen mit einer Minderheit der Kommission, die jetzt hier ihre Überlegungen nicht begründen konnte. Der Bundesrat hat aber Verständnis für das Bedürfnis des Parlamentes, wieder näher mitzubestimmen oder sich an der Grundversorgung, am Service public, beteiligen zu wollen. Das ist an sich sehr zu begrüssen, weil ich denke, dass der Service public für den Zusammenhalt unseres Landes, für die verschiedenen Regionen von allergrösster Bedeutung ist. Von daher: Wenn sich das Parlament vermehrt auch darum kümmern will und sich einbringen will, dann hat der Bundesrat nichts dagegen einzuwenden. Er ist aber der Meinung, die hier vorliegende Motion sei nicht die ideale Form, das zu tun.