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Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2021-09-30

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-30

Wortprotokoll

Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen die Ablehnung der Motion.

Ich weiss, die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) kommt recht technisch daher, und es hilft nicht unbedingt, dass wir sie heute, am zweitletzten Tag der Session, behandeln müssen. Vielen von Ihnen ist die Tragweite unseres Entscheides möglicherweise gar nicht bewusst.

Der heute geltende Anhang 1.17 der ChemRRV regelt die besonders besorgniserregenden Stoffe. Man liest etwa auch von SVHC, das sind "substances of very high concern". Wie es der Titel schon sagt, geht es bei der ChemRRV darum, [PAGE 2060] das Risiko zu minimieren. Bei diesen besonders besorgniserregenden Stoffen handelt es sich um die gefährlichsten Chemikalien überhaupt, welche die Arbeits- und Konsumentenwelt und die Umwelt kennen. Das Ziel der aktuellen Regulierung ist es, diese gefährlichsten Stoffe durch weniger gefährliche zu ersetzen. Falls die Anwendung aus sozioökonomischen Gründen nicht verboten werden kann, so soll zumindest die sichere Anwendung dieser Stoffe über ein Zulassungsverfahren gewährleistet werden. Die erteilten Zulassungen sind dabei immer befristet.

Die mit der Motion angestrebte Neuregelung würde den weiteren Einsatz von sehr gefährlichen Stoffen ermöglichen. Es sind nicht einfach Chemikalien, sondern es sollen krebserregende, erbgutverändernde oder reproduktionstoxische, also fortpflanzungsgefährdende Stoffe weiterverwendet werden können. Das sind Stoffe wie sechswertiges Chrom, das in Elektro- oder Elektronikgeräten vorkommt, oder Trichlorethylen, das in Textilwaschmitteln oder Reinigungsmitteln, die mit Abwasser abgeleitet werden, verboten werden soll.

Vereinfacht gesagt: Gemäss der geltenden Regelung müssen diese Stoffe ersetzt werden. Wenn Sie der Motion zustimmen, können sie weiterverwendet werden.

Wir sind überzeugt, dass die heutigen Regelungen vollumfänglich genügen, da, wie erwähnt, schon heute Ausnahmen möglich sind. Wenn für einen Stoff ein Ersatz fehlt, können die Bundesbehörden auf Gesuch hin eine Ausnahmebewilligung für die weitere Verwendung dieses Stoffes erteilen. Bis heute haben sich in der Praxis keine Probleme ergeben. In der Kommissionssitzung wurde uns auch erklärt, dass sich die Substitutionspflicht, die Pflicht zum Ersatz dieser gefährlichen Stoffe, bewährt hat. Wieso also jetzt davon abweichen und damit erneut Gefahren für die Umwelt, die Arbeitnehmenden oder Konsumentinnen und Konsumenten schaffen?

Besteht ein grosses Bedürfnis? Nein! Auf meine Frage in der Kommission hin wurde bestätigt, dass in den letzten Jahren nur wenige Gesuche eingereicht worden waren. Insgesamt stehen auf der Liste 54 Produkte. Bislang gingen sechs Anträge für eine Ausnahmebewilligung ein; vier davon wurden bisher bewilligt. Das Problem der Einschränkung dieser Stoffe scheint also nicht so gross zu sein.

Zudem hätte die Umsetzung der Motion insbesondere im Vollzug einen grossen zusätzlichen Aufwand für die Kantone zur Folge. Diese müssten nämlich kontrollieren, ob die Bedingungen für die Ausnahmen, also die Verwendung des Stoffes in einem geschlossenen System und das Nichtvorhandensein des Produkts im Endprodukt, von den Firmen eingehalten werden.

Die Annahme der Motion hätte nebst diesem Zusatzaufwand für die Kantone und der potenziellen Umweltgefährdung auch zur Folge, dass die Schweiz keine Veranlassung mehr hätte, beim Ersatz von problematischen Rohstoffen mit der ausländischen Konkurrenz Schritt zu halten. Innovationen würden so gebremst, die langfristige Konkurrenzfähigkeit infrage gestellt.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen wirklich eindringlich, die Minderheit zu unterstützen und die Motion abzulehnen.