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Munz Martina · Nationalrat · 2021-09-30

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-30

Wortprotokoll

Die Motion Hösli/Stark will das Gewässerschutzgesetz im Bereich Gewässerräume massiv abschwächen. Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.

Die Revision des Gewässerschutzgesetzes geht auf die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" von 2007 zurück. Aufgrund der Einführung der Gewässerräume wurde die Initiative zurückgezogen. Seither wurde das Gewässerschutzgesetz bereits zweimal abgeschwächt und flexibilisiert, um den Bedürfnissen der Landwirtschaft entgegenzukommen. Gemäss Aussage der Kantone ist das Gesetz jetzt gut anwendbar. Mit der fundamentalen Aufweichung des Gesetzes würde das Parlament gegenüber der Initiative "Lebendiges Wasser" wortbrüchig und würde gegen Treu und Glauben verstossen.

Die Motion Hösli/Stark ist im Übrigen so präzise formuliert, dass es für die Umsetzung keinen Spielraum gibt - mit allen nachteiligen Folgen für Umwelt, Kantone und Hochwasserschutz.

Die Hälfte der Gemeinden und Kantone hat die Gewässerräume bereits vor zwei Jahren ausgeschieden, die eigentümerverbindliche Festlegung eingeleitet oder beendet. Die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) und die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) empfehlen deshalb die Ablehnung der Motion. BPUK und LDK schreiben: "Die Spielregeln während dem Spiele zu ändern, lehnen wir ab. Das wäre gegenüber denjenigen Kantonen und Gemeinden unfair, die ihre Arbeit gemacht haben. Betroffene Grundeigentümer könnten bereits festgelegte Gewässerräume wieder infrage stellen." Sie schreiben weiter, dass es keinen Änderungsbedarf gibt und zudem erhebliche Rechtsunsicherheiten entstehen.

Auch der Versicherungsverband will aus Gründen des Hochwasserschutzes keine Abschwächung des Gewässerschutzgesetzes.

Die Argumente von Bund und Kantonen, aber auch das grosse öffentliche Interesse bezüglich Erhaltung und Schutz der Biodiversität sowie bezüglich Hochwasserschutz wurden von der Kommissionsmehrheit in den Wind geschlagen. Es ist doch erstaunlich, dass ein paar wenige, sich der Umsetzung widersetzende Landwirte mehr Gehör bekommen als die Kantone mit ihren Stellungnahmen durch die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren und die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz. Insgesamt hat der Bund der Landwirtschaft zudem bereits 200 Millionen Franken ausbezahlt, um Ertragsausfälle zu kompensieren. Damit entstehen keinem Betrieb nennenswerte Nachteile.

Ein Blick in die Zahlen verdeutlicht diese Aussage. Der Kommission liegen Zahlen der drei Kantone Glarus, Graubünden und Aargau bezüglich der Auswirkungen der Motion vor. In den drei Kantonen wären lediglich zwischen 0,1 und 1,4 Prozent der ertragreichen Futtermittelflächen betroffen. Dagegen würden zwischen einem Viertel und drei Viertel der Gewässerraumfläche verloren gehen. Das wäre also ein kleiner Gewinn für die Landwirtschaft, aber ein riesiger Verlust für die Biodiversität.

Ich bitte Sie, lehnen Sie diese Motion ab. Auf die Anliegen der Landwirtschaft wurde viel Rücksicht genommen, und es wurden Entschädigungen bezahlt. Kantone und Bund sind [PAGE 2063] sich einig: Der Vollzug läuft gut. Gewässerräume haben entscheidende Funktionen bezüglich der Biodiversität, der Erhaltung der Wasserqualität und des Hochwasserschutzes. Die Annahme der Motion würde die Glaubwürdigkeit des Parlamentes infrage stellen, welches die nachher zurückgezogene Volksinitiative "Lebendiges Wasser" wegen des Gegenvorschlages zur Ablehnung empfohlen hatte.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Minderheit.