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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2021-09-30

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-30

Wortprotokoll

Ihre Aussenpolitische Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 30. August 2021 mit der Botschaft des Bundesrates zur Anpassung der Bundesbeschlüsse betreffend die Rahmenkredite für einen zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten befasst. Dabei hatten wir bereits Kenntnis von der Fahne der ständerätlichen Vorberatung in der Kommission, der Entscheid des Ständeratsplenums erfolgte aber erst heute Morgen.

Mit dieser Freigabe möchte der Bundesrat einem konstruktiven Ansatz in der Europapolitik Raum geben. Nach Meinung des Bundesrates ist der Beitrag ein zentrales Element für die Gestaltung der zukünftigen Beziehungen zur Europäischen Union.

Dieser Grundeinschätzung folgte die Mehrheit der Kommission. Eine Minderheit der Kommission hingegen widersetzte sich dieser Logik und brachte ihre Argumente in der Form eines Nichteintretensantrages vor, der aber mit 19 zu 6 Stimmen abgelehnt wurde. Die gleiche Minderheit will das Geschäft auch an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, die Mittel dieses Bundesbeschlusses für die Sanierung der AHV zu verwenden. Auch dieser Antrag wurde mit dem gleichen Stimmenverhältnis abgelehnt.

In der Folge debattierte die Kommission den bekannten Antrag der Beschlussergänzung, wie er in der Ständeratskommission eingebracht worden war, nämlich den Bundesrat aufzufordern, zuerst die Finanzierungsbotschaft zur Beteiligung am Programm Erasmus plus an das Parlament zu überweisen, bevor er Zahlungen im Sinne des Erweiterungsbeitrages auslöse. Diese innenpolitische Aufforderung im Sinne der vom Bundesrat angeregten konstruktiven Europapolitik war in der Kommission aber umstritten, wohl nicht im Sinne des Anliegens, wohl aber in der festen Verknüpfung mit dem Bundesbeschluss zum Erweiterungsbeitrag.

Da sich Ihre Kommission und die Bundesversammlung bereits mehrmals für eine Vollassoziierung an das Programm Erasmus plus ab diesem Jahr ausgesprochen hatten und da die Finanzierungsbotschaft immer noch ausstehend war, wurde aus dem Kreise der APK-N auch eine Motion formuliert, die den Bundesrat beauftragt, diese Finanzierungsbotschaft bis zur nächsten Session zu überweisen. In der Folge wurden sowohl diese Motion, die Motion 21.3975, mit 19 zu 6 Stimmen wie auch die Beschlussergänzung mit 11 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.

Zur Kommissionsmotion konnten Sie sich bereits heute Morgen äussern. Somit konnte zu einem Anliegen der Kommission bereits eine parlamentarische Antwort gefunden werden.

Ein weiterer Konditionalitätsantrag verlangte, dass Verpflichtungen nur eingegangen werden können, wenn die Schweiz an Horizon Europe assoziiert sein wird und die Anerkennung der Schweizer Börse erfolgt ist. Diese neue Konditionalität wurde ebenfalls mit dem Stimmenverhältnis von 19 zu 6 Stimmen abgelehnt.

Nach all diesen Bereinigungen wurde der Beschlussentwurf mit 19 zu 6 Stimmen zur Annahme empfohlen. In der Kommission wurde auch ein Antrag gestellt, den Beschluss dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Der Antrag wurde mit 19 zu 5 Stimmen abgelehnt. Kollege Wehrli hat bereits ausgeführt, dass es sich um einen Finanzierungsbeschluss handelt, der parlamentsrechtlich nicht dem Referendum unterstellt werden kann.

Nun, die vom Bundesrat erwartete gleichzeitige Behandlung der Vorlage verlangt, dass über den Beschlussstand informiert wird. Der Ständerat hat heute Morgen mit 30 zu 9 Stimmen dem unveränderten Bundesbeschluss zugestimmt. Der Minderheitsantrag zu Artikel 1 Absatz 2bis, wie wir ihn gleichlautend als Mehrheitsantrag haben, wurde zurückgezogen. Unser Rat hat heute Morgen bereits die Motion über die Finanzierungsbereitschaft für die Schweizer Teilnahme an Erasmus plus mit grossem Mehr angenommen. Diese zwei Entscheide beeinflussen die jetzt stattfindende Detailberatung, lassen aber die APK-N-Entscheidung unberührt, auf den Beschluss zu dieser Botschaft einzutreten und den Bundesbeschluss anzunehmen.