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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2021-11-29

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-11-29

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion wird bei Artikel 139 Absatz 3 Buchstabe c der Kommissionsmehrheit folgen und am Beschluss des Nationalrates festhalten. Die Ergänzung des Artikels mit "zum Zweck des Diebstahls [...] eine Explosion verursacht" macht durchaus Sinn. Denn immer häufiger werden Bank- oder auch andere Automaten gesprengt, um an das Geld heranzukommen. Dementsprechend muss diesem neuen Phänomen auch Rechnung getragen werden, und es muss in eine Strafbestimmung aufgenommen werden.

Bei Artikel 174 Absatz 2 und den folgenden Artikeln - Artikel 226 Absätze 2 und 3, Artikel 234 Absatz 1, Artikel 235 Ziffer 1 zweiter Absatz, Artikel 282 Ziffer 2, Artikel 310 Ziffer 2 zweiter Absatz und Artikel 311 Ziffern 1 und 2 - werden wir der Kommissionsminderheit Bregy zustimmen und damit dem Ständerat folgen. Es soll eine minimale Freiheitsstrafe von 30 Tagen eingeführt werden. Die Erfahrung zeigt, dass bei Straftatbeständen des Strafgesetzbuches mehrheitlich Mindeststrafen ausgesprochen werden und dass damit der Strafrahmen gegen oben kaum genutzt wird. Bei allen entsprechenden Delikten muss entweder eine mindestens 30-tägige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen drohen. Die Richter haben nach wie vor einen grossen Handlungsspielraum; sie werden durch diese Änderung also kaum eingeschränkt.

Bei Artikel 285 Absätze 1 und 2, "Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte", werden wir der Kommissionsminderheit Tuena und dementsprechend dem Beschluss des Ständerates folgen. Gewalt gegen Behörden und Beamte, vor allem gegen die Polizei, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mit der Erhöhung des Strafmasses, einer Freiheitsstrafe, müssen wir zeigen, dass wir hinter unseren Gesetzeshütern stehen. Denn die Polizisten und Angehörigen anderer Blaulichtorganisationen sind im Auftrag von uns Gesetzgebern und zum Schutz und zur Sicherheit der Bevölkerung im Einsatz. Gewaltsame Angriffe gegen Behörden und Beamte sind eigentlich auch Angriffe gegen den Staat. Daher besteht hier dringender Handlungsbedarf. Eine Geldstrafe in leichten Fällen ist immer noch möglich.

Bei der letzten Differenz in Artikel 11 Absatz 3bis geht es um die Verfolgungsverjährung. Dort folgen wir der Kommissionsmehrheit und halten am Beschluss des Nationalrates fest. Die Verfolgungsverjährung darf nicht mehr eintreten, wenn vor Ablauf der Verjährungsfrist ein erstinstanzliches Urteil ergangen ist. Es ist unsinnig, dass ein Tatverdächtiger von einer Verjährung profitieren kann, auch wenn das Verfahren gegen ihn in vollem Gange ist. Dieses Verfahren muss beendet und ein Endurteil gefällt werden können, dies zum Schutz der Bevölkerung und auch um dem Gerechtigkeitssinn der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Die SVP-Fraktion wird die Vorlage in der Schlussabstimmung ablehnen, weil bei der Überarbeitung des Gesetzes die nötigen Anpassungen gegen den Täterschutz und für mehr Opferschutz kaum berücksichtigt wurden. Leider wurde die Vorlage verwässert und nicht, wie dringend nötig, der heutigen Situation angepasst, also verschärft.

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