Tuena Mauro · Nationalrat · 2021-11-29
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-11-29
Wortprotokoll
Am 4. Dezember 2020 brachte der Bundesrat den Entwurf für dieses DNA-Profil-Gesetz ein. Ihre Sicherheitspolitische Kommission beriet dieses Gesetz als Kommission des Erstrates sehr intensiv mit verschiedenen Anhörungen und machte Vorschläge. Der Rat unterstützte diese Vorschläge am 4. Mai 2021 mehrheitlich. Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen wirbelte diese Vorschläge dann durcheinander - ich sage es einmal so. Der Ständerat fasste dann am 22. September Beschluss und schaffte grundsätzlich vier Differenzen zum Nationalrat. Heute sprechen wir allerdings nur noch über zwei Differenzen, weil aus Ihrer vorberatenden Sicherheitspolitischen Kommission bei zwei Differenzen keine Minderheitsanträge eingereicht wurden.
Ich möchte am Rande doch noch Folgendes erwähnen: Neben den vier Differenzen gibt es noch zwei redaktionelle Änderungen. Das wird dann vielleicht meine Kollegin in der französischen Sprache erwähnen; sie betreffen lediglich die französische Sprache. Sie sind redaktioneller Natur und daher nicht von Bedeutung.
Das heisst, wir befinden uns heute in der zweiten Runde, sprich in der ersten Runde der Differenzbereinigung; das wurde gesagt. Ich glaube, die grösste Differenz - auch das wurde gesagt - betrifft diesen Deliktskatalog, der im Ständerat tatsächlich einstimmig verabschiedet worden ist und in unserer Sicherheitspolitischen Kommission einiges an Diskussionen ausgelöst hat. Die Frage war, ob er vollständig ist, ob man einen eigenen Deliktskatalog kreieren will oder ob man auf die Variante einer Minderheit - es ist die Minderheit Jositsch im Ständerat - einschwenken will.
Wir beraten heute die Anträge zweier Minderheiten. Einen eigenen Deliktskatalog haben wir nicht geschaffen. Die Mehrheit will den jetzt vorliegenden ständerätlichen Deliktskatalog. Die Minderheit I (de Quattro), vertreten durch Frau Riniker, will einen erweiterten Deliktskatalog. Dieser entspricht der Variante der Minderheit Jositsch im Ständerat.
Erlauben Sie mir als Kommissionssprecher, noch kurz die Fahne durchzugehen. In Artikel 7a ist die Kommission auf die Fassung des Ständerates eingeschwenkt; hier besteht keine Differenz mehr, es gab keine Minderheitsanträge.
Bei Artikel 16 muss man unterscheiden: Bei Absatz 4 hält die Kommission an der Version des Nationalrates fest; es ist die erste Differenz, die geblieben ist. Bei Absatz 5 beschloss Ihre Kommission, auf die Fassung des Ständerates einzuschwenken. Auch hier gab es keine Minderheit.
Ich habe es vorhin gesagt: Die grössten Diskussionen fanden im Zusammenhang mit dem Deliktskatalog statt. Es gab unterschiedliche Meinungen, wie die ursprüngliche Motion Vitali zu erfüllen sei und welche Delikte in einen solchen Katalog gehören. Wir haben vorhin Beispiele genannt. Eine Mehrheit ist mit dem Katalog, so wie er jetzt aufgelistet ist, zufrieden. Eine Minderheit fragt sich tatsächlich, ob zum Beispiel eine Gefährdung des Lebens oder - ich habe hier noch weitere - die Förderung der Prostitution, Pornografie, Brandstiftung mit Vorsatz bzw. mit Gefährdung von Leib und Leben nicht auch in einen solchen Deliktskatalog gehören. Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission empfiehlt Ihnen, bei diesem Deliktskatalog, wie er ursprünglich vorlag und wie er nun auch im Gesetz drin ist, zu bleiben und den Antrag der Minderheit I (de Quattro) abzulehnen.
Ich möchte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit bitten, den Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung des Rates zuzustimmen und das DNA-Profil-Gesetz entsprechend zu verabschieden.