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Widmer Céline · Nationalrat · 2021-11-29

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-11-29

Wortprotokoll

Ihre Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 18. Februar 2021 die Kommissionsinitiative zur Präzisierung der Unterlistenverbindungen beschlossen. Es geht hier um eine kleine Präzisierung, damit künftig klar ist, dass Unterlistenverbindungen nur zwischen Gruppen einer Partei und nicht parteiübergreifend möglich sind, damit es so ist, wie dies der Gesetzgeber eigentlich wollte.

Nein, Herr Pfister, es geht hier nicht um einen ersten Schritt. Es geht hier explizit nicht um die Abschaffung von Unterlistenverbindungen. Es geht nur um eine Präzisierung, und zwar soll Artikel 31 Absatz 1bis des Bundesgesetzes über die politischen Rechte in einem einzigen Wort angepasst werden. Gemäss bisherigem Artikel sind Unterlistenverbindungen nur gültig "zwischen Listen gleicher Bezeichnung, die sich einzig durch einen Zusatz zur Kennzeichnung des Geschlechts, der Flügel einer Gruppierung, der Region oder des Alters unterscheiden". Neu soll die Bezeichnung "Flügel einer Gruppierung" durch die Bezeichnung "Flügel einer Partei" ersetzt werden.

1993 hat der Rat die Möglichkeit für Unter-Unterlistenverbindungen aufgehoben. Das war damals ein Kompromiss. Der Bundesrat wollte die Unterlistenverbindungen nämlich ganz verbieten. Die Mehrheit im Rat wollte aber Unterlistenverbindungen nicht ganz verbieten, sondern führte eine Präzisierung der Möglichkeit für Unterlistenverbindungen im Interesse der Transparenz ein: Einerseits sind, wie erwähnt, Unter-Unterlistenverbindungen nicht mehr möglich. Andererseits wollte man mit dem zitierten Satz in Artikel 31 Absatz 1bis die weiterhin zulässigen Unterlistenverbindungen auf dieselbe politische Gruppierung beschränken. Dem Amtlichen Bulletin der damaligen Debatte ist ganz klar zu entnehmen, dass damit gemeint war, dass es Unterlistenverbindungen nur innerhalb einer Partei geben können soll. So führte der Kommissionsberichterstatter im Nationalrat zur Vorlage damals aus: "Innerhalb der Parteien lassen wir zu, dass Untergruppen nach Geschlecht, Parteiflügel, Region oder Alter sich gewissermassen zur Gesamtliste der Partei zusammenschliessen." Also wollte man Unterlistenverbindungen wie zwischen Mutter- und Jungpartei oder zwischen bestimmten Gruppen einer Partei nicht verbieten. In Zürich beispielsweise gibt es die Unterlistenverbindung der GLP mit der GLP Unternehmerinnen und Unternehmer, der GLP Senioren und den Jungen Grünliberalen; in Bern gibt es bekanntlich das Beispiel der Unterlistenverbindung der SP-Frauen mit den SP-Männern.

Was man damals aber sicher nicht meinte, sind Unterlistenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien. Zwischen verschiedenen Parteien dürften, wenn wir die Entstehungsgeschichte ernst nehmen, nur Listenverbindungen, aber keine Unterlistenverbindungen geschlossen werden, und das aus gutem Grund: Bei Unterlistenverbindungen ist es nämlich noch schwieriger als bei Listenverbindungen vorherzusehen, zugunsten welcher Liste sich eine Wählerstimme auswirken wird. Das Ziel von Unterlistenverbindungen ist es, dass die Stimmen der Wählenden zuerst der anderen Liste der gewählten Partei zugutekommen. Erst in einem zweiten Schritt kommen sie zu den Listen anderer, nahestehender Parteien. Wenn dies nicht der Fall ist, schmälert das die Transparenz und Wahlfreiheit.

Nun ist es aber so, dass es seit den Neunzigerjahren in der Praxis entgegen dem Willen des Gesetzgebers immer wieder zu parteiübergreifenden Unterlistenverbindungen gekommen ist. Ich erwähne hier das Beispiel, das auch in der Fachliteratur zitiert wird: Im Kanton Basel-Stadt schlossen GLP, Junge GLP, BDP und EVP eine Unterlistenverbindung mit der Bezeichnung "Mitte". Diese war wiederum Teil einer grösseren Listenverbindung, unter anderem mit FDP, LDP und CVP. Die Unterlistenverbindung hatte entscheidenden Einfluss auf die Sitzverteilung.

Die parlamentarische Initiative Ihrer SPK will im Bundesgesetz über die politischen Rechte Klarheit schaffen. Anstatt "Flügel einer Gruppierung" wollen wir neu "Flügel einer politischen Partei" ins Gesetz schreiben. Damit können wir den eigentlichen Zweck der Unterlistenverbindungen sicherstellen.

Der Grund, weshalb wir heute über die Unterstützung dieser parlamentarischen Initiative in der ersten Phase debattieren, ist, dass unsere Schwesterkommission der Meinung war, es brauche keine gesetzliche Klärung, es brauche nur eine Praxisänderung. In der SPK-S wurde klar gesagt, dass die Praxis der Unterlistenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien nicht dem Willen des Gesetzgebers entspreche und diese Praxis eigentlich korrigiert werden müsse.

Die Mehrheit Ihrer SPK ist nach wie vor der Ansicht, dass wir dies am besten über diese kleine Präzisierung im Gesetz erreichen können. Es wäre nämlich durchaus möglich, eine Wahlbeschwerde gegen solche parteiübergreifenden Unterlistenverbindungen einzureichen. Dies wäre aber nur im Vorfeld der Wahlen möglich, nicht im Nachhinein. Das ist aber nie passiert. Weil sich die rechtswidrige Praxis mittlerweile etabliert hat, ist auch nicht ohne Weiteres zu erwarten, dass eine kantonale Wahlbehörde in Zukunft strenger handeln wird. Es ist also nicht sehr realistisch, dass ohne eine gesetzliche Klärung eine Praxisänderung zu erwarten ist, wie das die SPK-S dachte.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung -, der Initiative Folge zu geben.

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