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Herzog Eva · Ständerat · 2021-11-30

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-11-30

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit I (Knecht) stellt einen unverantwortlichen Kahlschlag beim Personal dar und ist ein eigentlicher Affront. Man kann ihn nicht anders verstehen denn als Aussage, dass in der Verwaltung viele ihren Job nicht machen würden und damit überflüssig wären. Der Antrag würde einen Abbau von einigen hundert bis zu zwei-, dreitausend Stellen nach sich ziehen, wie uns Bundesrat Ueli Maurer in der Finanzkommission sagte. Dafür bräuchte es eine politische Diskussion; Kollege Knecht müsste sagen, worauf er wirklich verzichten will. Ein moderater Vorschlag, wie er vorhin sagte, ist das sicher nicht. Die Argumente in der Kommission waren pauschal: zu viele Akademiker, zu hohe Löhne, die Digitalisierung, die zu Personalabbau führen soll usw.

Der Antrag Würth in der Finanzkommission, dem dort die Mehrheit zugestimmt hat, war moderater, das ist so; mit einer Streichung von 21 Millionen Franken ab Voranschlag 2022 würden auf Dauer etwa 120 Stellen wegfallen. In dieser Frist müssten es aber gemäss Ausführungen von Bundesrat Maurer mehr sein. Man müsste umgehend einen Personalstopp beschliessen, um überhaupt bis 2022 reagieren zu können. Aufgrund des geltenden Bundespersonalgesetzes würde es eigentlich sechs bis acht Monate Vorlauf brauchen, um reagieren zu können - wenn das überhaupt möglich wäre, da es ja bestehende Verträge und ein geltendes Gesetz gibt. Was also passieren würde, wäre eben ein Personalstopp. Man müsste mit natürlichen Fluktuationen reagieren. Die Umsetzung der Kürzungsvorgabe wäre folglich sehr willkürlich und nicht sachbezogen.

In der Kommission hat uns Kollege Würth gesagt, er wolle ja nicht abbauen, es gehe ja nur darum, das Korsett für den Aufbau etwas enger zu schnüren. Er verstehe nicht, wieso man für neue Aufgaben immer gleich mehr Personal wolle, ohne in einem anderen Bereich zu kompensieren. Auch Kollege Knecht, ich habe es schon gesagt, bemühte die Digitalisierung. Alle stören sich am Aufbau von Stellen für Social Media in verschiedenen Departementen, wie er uns von allen Departementen dargelegt wurde. Der Antrag von Kollege Knecht - es wurde schon gesagt - wurde in der Finanzkommission mit 10 zu 2 Stimmen sehr deutlich abgelehnt. Wir stimmten dort darüber ab, ob die Kürzung von Kollege Würth wegen der Vorlaufzeit erst ab 2023 gelten soll. Dies wurde aber abgelehnt.

Ich und mit mir die Minderheit II (Herzog Eva) unterstützen beide Anträge nicht. Ich habe auch keinerlei Verständnis für den Zeitpunkt, zu dem sie uns vorgelegt werden. Man könnte den Eindruck haben, dass die Bundesverwaltung während der Corona-Pandemie stillgestanden wäre oder noch stillsteht und alle Mitarbeitenden in den Ferien waren. Wir wissen, dass das nicht der Fall war und nicht der Fall ist. Die zusätzlichen Aufgaben für das Bundesamt für Gesundheit muss [PAGE 1122] ich wohl gar nicht erwähnen. Auch die staatlichen Hilfspakete mussten und müssen von jemandem ausgearbeitet werden. Die Mitglieder der Finanzdelegation erinnern sich auch an die bleichen Gesichter, die wir zu Beginn der Pandemie gesehen haben, als an allen Wochenenden durchgearbeitet wurde.

Wie hat sich das ausgewirkt? Im Rahmen der Rechnung 2020 befassten wir uns vor allem mit den Überstunden, die in der Bundesverwaltung in dieser Zeit angefallen sind. Weder im BAG noch in anderen Ämtern gab es weniger Arbeit, im Gegenteil.

Zudem - es wurde im Eintretensvotum von unserem Kommissionspräsidenten heute Morgen schon gesagt - geben wir mit unseren Vorstössen der Verwaltung auch dauernd noch mehr zu tun. Alle reden davon, dass es weniger Regulierung geben soll, aber jeder stellt einen Antrag, was man noch regulieren könnte. In der Finanzkommission legten sowohl der Bundeskanzler wie auch Bundesrat Ueli Maurer eindrücklich dar, wie sich die Anzahl der Vorstösse und die Mehrarbeit in der Verwaltung in den letzten Jahren verdoppelt und verdreifacht haben. Und was machen wir? Locker und aus dem Handgelenk soll es nun beim Personal Kürzungen geben. Dann geht es einfach noch länger, bis die Vorstösse bearbeitet sind, und das wird uns dann auch nicht gefallen.

Wir können auch die Augen vor den Social Media verschliessen, aber gewisse Leute sind nur so erreichbar. Der Bundesverwaltung wird ja oft vorgeworfen, sie sei behäbig. Es ist sicher nötig, dass sie sich in diesem Feld noch fitter macht. Kurze Erklärfilme vor Abstimmungen oder bei schwierigen Sachverhalten wirken; sie werden auch von Jugendlichen angeschaut und weiterverbreitet. Das kann man aber nicht einfach mit den bestehenden Ressourcen machen, es fällt ja nicht einfach alles andere weg.

Noch zur Digitalisierung: Heute sagen Sie, dass Sie endlich die Personaleinsparungen sehen wollen, welche die Digitalisierung bringt. Es gibt aber in der Umstellungsphase zur Digitalisierung nie Einsparungen, weil die Prozesse doppelt geführt werden müssen. Wir sind nach wie vor am Aufholen. Der Betrieb unserer Verwaltung ist ja nicht vollständig digitalisiert. Wir arbeiten noch daran. Das bringt immer zuerst Mehrkosten, und man kann keine Einsparungen machen. Auf Dauer ist es wahrscheinlich auch eine Illusion, hier Einsparungen machen zu können. Durch die Digitalisierung werden die Leistungen konstant ausgebaut, hoffentlich auch qualitativ verbessert. Es geht ja auch darum, Leistungen zu verbessern; das kostet, und das geht - zum Glück - auch nicht ganz ohne Menschen.

Die Argumentation für diesen Personalabbau war für die Minderheit II in der Kommission überhaupt nicht nachvollziehbar. Ich beantrage Ihnen im Namen dieser Minderheit, hier dem Bundesrat zu folgen.