Hegglin Peter · Ständerat · 2021-11-30
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-11-30
Wortprotokoll
Mit dem ordentlichen Nachtrag II beantragt der Bundesrat insgesamt acht Nachtragskredite im Umfang von 79,4 Millionen Franken. Die Nachträge sind mit 78,2 Millionen Franken mehrheitlich finanzierungswirksam. Beim Restbetrag handelt es sich um einen bundesinternen Leistungsbezug beim BIT in der Höhe von 1,1 Millionen Franken.
Die Nachtragskredite betreffen schwergewichtig die folgenden Bereiche: Für den Bereich "Covid: Abgeltung Schienengüterverkehr" werden zusätzliche 25 Millionen Franken benötigt, für "Humanitäre Aktionen" sind 23 Millionen vorgesehen, für "Leistungen des Bundes an die Arbeitslosenversicherung" 16,7 Millionen, und für "Zulagen bei der Milchwirtschaft" sind 10 Millionen Franken notwendig. Keiner dieser Nachtragskredite musste bevorschusst werden. Die Nachtragskredite werden im Kapitel A 13 der Botschaft einzeln aufgeführt und begründet; ich verweise auf diese Ausführungen.
Weiter soll der Verpflichtungskredit für das Aufklärungsdrohnensystem 15 um zusätzliche 20 Millionen Franken aufgestockt werden, um Kursschwankungen zu decken. Bei den Sonderrechnungen soll mit separatem Bundesbeschluss der Voranschlagskredit für den Bahninfrastrukturfonds um 7 Millionen aufgestockt werden. Mit der Botschaft informiert uns der Bundesrat auch über vorgenommene Kreditübertragungen von 8,5 Millionen Franken aufgrund nicht ausgeschöpfter Voranschlagskredite vom Jahr 2020.
Mit Schreiben vom 13. Oktober 2021 beantragte der Bundesrat eine weitere Nachmeldung zum Nachtrag II zur Umsetzung einer nationalen Impfoffensive im Umfang von 96,2 Millionen Franken. Um unverzüglich mit der Kampagne beginnen zu können, beantragte der Bundesrat eine Bevorschussung von 50 Millionen Franken bei der Finanzdelegation, welche von dieser mit Beschluss vom 19. Oktober 2021 gewährt wurde.
Mit diesen Anträgen erhöhen sich die Ausgaben für das Jahr 2021 um 174 434 500 Franken.
Im Rahmen der Beratung des Voranschlages 2022 hat Ihre Finanzkommission die Botschaft und die Nachträge am 13.[NB]Oktober 2021 beraten und unterstützt die Anträge des Bundesrates einstimmig.
Ich möchte einfach noch erwähnen, dass vor allem das Engagement in Afghanistan zu intensiven Diskussionen in den Subkommissionen und in der Kommission führte. Der Bundesrat beantragt 23 Millionen Franken, insgesamt will er aber 33 Millionen Franken investieren; dies kann er mittels Kreditverschiebungen von der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und dem Globalbudget des EDA hin zu den humanitären Aktionen bewerkstelligen.
Der Kommission ist es wichtig, dass diese Gelder nicht in falsche Hände geraten. Es wurde uns zugesichert, dass die Verwaltung genügend Erfahrung damit habe und dass wir davon ausgehen können, dass kein Franken in die Taschen der De-facto-Regierung der Taliban geraten werde. Sobald ein solcher Verdacht bestünde, würde das den sofortigen Stopp der Auszahlung bewirken.
Der zweite Punkt betrifft die Impfkampagne. Weil die Schweiz mit 65 Prozent vollständig geimpften Personen ab 12 Jahren eine im Vergleich zu anderen Ländern tiefe Impfrate hat, wollte der Bundesrat mit einer Impfoffensive in der Woche vom 8.[NB]bis 14. November 2021 die Impfgeschwindigkeit steigern. Dafür beantragte er zusätzliche Mittel von 96,2 Millionen Franken. Das Konzept war aber nicht einfach ein Ausgabenbeschluss. Damit war es möglich, diese Mittel den Kantonen zur Verfügung zu stellen. Die Kantone waren für die Impfkampagne verantwortlich. Der Bund hat ihnen einfach die Finanzierung zugesichert.
Ich empfehle Ihnen namens der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Nachtrag II zum Voranschlag 2021 und zu den Bundesbeschlüssen III und IV.