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Fässler Daniel · Ständerat · 2021-12-01

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-01

Wortprotokoll

Ich bin mit Kollege Caroni der Auffassung, dass wir hier wirklich nicht den Staat Schweiz gefährden oder verbessern, wenn wir so oder anders beschliessen. Wir reden über eine sehr kleine Geschichte, aber es geht um ein Prinzip.

Man kann in guten Treuen beide Positionen einnehmen und daher sagen, der Zugang zu amtlichen Dokumenten solle im Grundsatz gebührenpflichtig sein und man könne die Gebühr erlassen, wenn der Aufwand klein sei, wie es heute im Gesetz geregelt ist. Wir wissen, dass das in 97 bis 98 Prozent der Fälle so ist: Die Gebühr wird erlassen. Es sind nur wenige Fälle, in denen effektiv eine Gebühr erhoben wird. Man kann das Prinzip auch umkehren und sagen: Es ist im Prinzip gebührenfrei, aber dort, wo ein ausserordentlicher Aufwand entsteht, soll eine Gebühr verlangt werden können.

Was ist die Konsequenz dieser Änderung? Die Konsequenz wird sein, dass erstens Gesuche um Einsichtnahme offener formuliert werden können, weil der Aufwand letztlich bei der Verwaltung anfällt. Das heisst, man muss beim Gesuch weniger genau spezifizieren, welche Unterlagen man effektiv einsehen möchte. Das wird zu einer Vergrösserung des Aufwands bei der Verwaltung führen. Zweitens: Wenn nur im Ausnahmefall eine Gebühr erhoben werden darf, dann wird diese Verfügung, um eine Gebühr zu erheben, begründungspflichtig, und auch diese Begründungspflicht wird zusätzliche Aufwände zur Folge haben.

Es lohnt sich, das Zahlenmaterial zu betrachten: 2018 wurde in 17 Fällen eine Gebühr mit einer Durchschnittshöhe von 785 Franken erhoben. Im Jahre 2019 waren es 31 Fälle mit Durchschnittskosten von 586 Franken. Und im Jahre 2020 waren es rund 2 Prozent der Fälle; das hat für diejenigen, die Einsicht nehmen wollten, im Einzelfall Kosten von durchschnittlich 600 Franken verursacht. Wenn ich die Post betrachte, die wir in den letzten Tagen und Wochen erhalten haben, so könnte man meinen, die Medien seien deswegen gefährdet. Wir reden hier aber über Kosten von 15[NB]000 Franken pro Jahr. Es gibt auch vor diesem Hintergrund keinen Anlass, die bestehende Gesetzgebung zu ändern.

Ich ersuche Sie in diesem Sinne, die Mehrheit mit Ihrem Nichteintreten zu unterstützen.

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