Stöckli Hans · Ständerat · 2021-12-01
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-01
Wortprotokoll
Ich hätte gerne eine Frage an Herrn Bundesrat Berset betreffend die Bedeutung von Artikel 1a Absatz 2 gestellt. Dort steht nämlich, dass Massnahmen ergriffen werden können, solange die Bevölkerung nicht ausreichend geimpft ist. Ich wäre froh, wenn Sie konkretisieren könnten, wie die damalige, von uns eingebrachte Bedingung vom Bundesrat interpretiert wird.
Denn, und das ist meine Antwort an Kollege Germann, wir geben dem Bundesrat eben keine Carte blanche. Die Bedingungen, gemäss welchen er die Massnahmen aufheben muss, sind hier im Gesetz definiert. Es geht nur darum, dass man die Definition nicht auf die Kapazitäten im Gesundheitsbereich einschränkt, sondern dass man sie generell hält und dass Schutzkonzepte möglich sind, sofern sie verhältnismässig sind. Meiner Meinung nach ist die Definition der Bedingungen, die wir bei der Erarbeitung des Gesetzes gemacht haben, nach wie vor ausreichend und muss nicht allein auf die Kapazitäten im Gesundheitsbereich eingeschränkt werden. Dementsprechend bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Ich wäre froh, wenn Bundesrat Berset noch Ausführungen machen würde, wie der Bundesrat Artikel 1a Absatz 1, aber insbesondere auch Absatz 2 auslegt und weshalb er die Carte blanche nicht in den Händen hält und sie eben nicht mehr gezogen werden kann.