Würth Benedikt · Ständerat · 2021-12-01
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-01
Wortprotokoll
Ich bitte Sie dringend, dem Einzelantrag Ettlin Erich zu folgen. Wir sind uns einig, wir [PAGE 1146] wollen nicht missbräuchlich handelnde Unternehmen schützen. Aber wir dürfen auch nicht die Illusion haben, dass jeder Schuldner beim Staat Missbrauch betreibt oder gar ein "Zombie-Unternehmen" ist - der Begriff "Zombie-Gesellschaft" ist vorhin gefallen. Es wurde zu Recht gesagt, dass der Staat in diesem Bereich bei der Bewirtschaftung seiner Forderungen ein Massengeschäft habe. Logischerweise ist bei einem Massengeschäft die Diversität unter diesen Schuldnerinnen und Schuldnern sehr hoch. Genau darum muss man dem Staat als Gläubiger auch ein adäquates Instrumentarium zur Verfügung stellen. Ein adäquates Instrumentarium heisst doch nichts anderes, als dass er beide Optionen - Schuldbetreibung auf Konkurs und Schuldbetreibung auf Pfändung - zur Verfügung hat. Das ist doch nur sachgerecht. Es ist ja nicht so, dass der Staat als Gläubiger bei Unternehmen, die offensichtlich - ich verwende jetzt diesen Begriff nochmals - "Zombie-Unternehmen" sind, nicht auf Konkurs betreiben würde.
Wir haben vorhin beim Antrag der Minderheit Bauer die Problematik auch von der praktischen Seite beleuchtet und sind aus meiner persönlichen Sicht zu einem vernünftigen Ergebnis gekommen. Wie sieht das in der Praxis wirklich aus? Ich habe das anhand meines Kantons nochmals angeschaut und mir die Zahlen beschafft. Stellen Sie sich vor, in meinem Kanton haben wir 22[NB]000 juristische Personen. Von diesen bezahlen 65 Prozent zwischen 0 und 1000 Franken. Das ist in anderen Kantonen auch so. Wollen Sie jetzt hier bei all diesen kleinen Unternehmen immer auf Konkurs betreiben? Unser Steueramt nimmt pro Jahr 1000 Betreibungen für Gewinn- und Kapitalsteuern vor - 1000 Betreibungen! Wollen Sie hier ernsthaft jedes Mal auf Konkurs betreiben? Von diesen 1000 Unternehmen ist doch nicht jedes ein "Zombie-Unternehmen"!
Oder nehmen Sie nur im Steuerbereich die Bussen bei Verstössen gegen Verfahrenspflichten. Das sind 2800 Verletzungen von Verfahrenspflichten, das ergibt 2800 Bussen im Betrag von etwa 300 Franken. Es macht keinen Sinn, wenn wir hier als Gesetzgeber das Instrumentarium dermassen eingrenzen, dass der Staat am Ende jedes Unternehmen auf Konkurs betreiben muss.
Der ursprüngliche Gedanke dieser Bestimmung war - Kollege Hefti hat das damals im Rat sehr gut ausgeführt -, dass eine Unternehmung eben gerade nicht wegen einer öffentlich-rechtlichen Forderung in den Konkurs getrieben werden muss. Eben gerade nicht! Jetzt hat der Bundesrat eine sehr kluge, sachgerechte und adäquate Lösung unterbreitet, womit sich dieses Massengeschäft, welches der Staat betreibt, sinnvoll abwickeln lässt.
Vor diesem Hintergrund sehe ich nicht ein - gerade wenn wir[NB]von einer Missbrauchsvorlage reden, macht das keinen Sinn -, dass wir den Staat als Gläubiger in seiner Bewirtschaftung der Forderungen schwächen und so letztlich immer den Schuldner stärken. Das macht im Ergebnis keinen Sinn. Vor diesem Hintergrund überzeugt der Einzelantrag Ettlin Erich. Wir sollten hier wirklich nochmals zurückkommen und dem Bundesrat folgen.
Ich bitte Sie, den Einzelantrag Ettlin Erich zu unterstützen.