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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-12-01

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-01

Wortprotokoll

Die Positionen zu diesem Punkt sind grundsätzlich nicht neu. Wir stimmen hier nicht über die Dauer der Pandemie ab, sondern über die Massnahmen für den Fall, dass es wirtschafts- und sozialpolitische Hilfen braucht. Das ist der Gegenstand des Gesetzes.

Wenn man jetzt, rein hypothetisch, dem Antrag von Kollege Stark folgen würde, ebenso wie einer entsprechenden Minderheit der nationalrätlichen Kommission, einer Minderheit Aeschi Thomas, würde das heissen, dass man die Massnahmen für drei Monate einführen würde. Bis Ende März 2022 dauern sie; April, Mai, Juni kämen dann dazu. Zumindest aus Sicht der Kommission wäre es schon etwas schildbürgerhaft, eine solche Gesetzgebung für eine Dauer von drei Monaten zu verabschieden. Wir wissen nicht, wie lange die Krise dauert. Wir hoffen ja, und hier verweise ich noch einmal auf das Eintreten, dass es sich um die letzte Verlängerung der Massnahmen handelt.

Niemand kann aber die Zukunft voraussehen. Das ist auch das Prinzip Hoffnung. Die vier Verlängerungen, die bisher notwendig waren, haben ja auch nicht von Beginn der Pandemie weg einem Wunsch entsprochen. Entsprechend meine ich, dass es Sinn dieses Gesetzes war und ist - so, wie es uns der Bundesrat vorgelegt hat, bzw. so, wie es uns nun die Kommission vorlegt -, die Massnahmen für das ganze Jahr 2022 zu treffen. So verabschieden wir auch ein Budget für das ganze Kalenderjahr 2022, nicht eines für ein halbes, sondern eines für ein ganzes Jahr. Ich nenne es das "Vorsichtsprinzip", d. h., dass wir diese Massnahme bis Ende 2022 vorsehen sollten, in der Hoffnung, dass dann eine weitere Verlängerung nicht mehr nötig sein wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommission und dem Bundesrat zu folgen und beim Termin Ende 2022 zu bleiben.