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Dittli Josef · Ständerat · 2021-12-01

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-01

Wortprotokoll

Diese Motion wurde mitten in der ersten Phase von Covid eingereicht, nämlich am 4. Mai 2020. Der Motionär will den Bundesrat beauftragen, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit es Apotheken erlaubt ist, serologische Tests durchzuführen, mit denen nachgewiesen werden kann, ob eine Person mit dem Covid-19-Erreger infiziert wurde.

Der Motionär begründete seine Forderung damit, dass neben den diagnostischen Tests, bei denen mittels Nasenabstrich [PAGE 1162] festgestellt wird, ob bei einer Person das neue Coronavirus vorhanden ist, demnächst auch serologische Tests verwendet werden könnten. Mit diesen Tests sollen Antikörper im Blut nachgewiesen werden und damit die Personen identifiziert werden, die infiziert wurden, allenfalls sogar ohne dass sich Krankheitssymptome gezeigt hätten. Apotheken könnten einen sinnvollen Beitrag leisten im gemeinsamen Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus, wenn es ihnen erlaubt wäre, serologische Tests durchzuführen. Das war die Begründung im Mai letzten Jahres.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, dies aus verschiedenen Gründen. Der Nationalrat hat die Motion im März dieses Jahres einstimmig angenommen.

Nun hat sich in der Zwischenzeit aber auch etwas getan; die Situation hat sich entwickelt. Die Kommission hat festgestellt, dass serologische Analysen auf Sars-CoV-2-Antikörper, sogenannte Antikörpertests, seit geraumer Zeit in Schweizer Apotheken angeboten werden. Mithilfe von Antikörpertests lässt sich feststellen, ob Antikörper infolge einer Infektion mit Sars-CoV-2 oder auch infolge einer Impfung gebildet wurden. In spezifischen Fällen werden Antikörpertests vom Bund vergütet. Unter anderem ist dafür eine Anordnung durch die zuständige kantonale Stelle oder den Arzt respektive die Ärztin notwendig. Seit dem 16. November dieses Jahres können zudem Genesene ein schweizweites, für drei Monate gültiges Covid-Zertifikat erhalten, wenn sie mittels eines Antikörpertests nachweisen, dass sie über ausreichend Antikörper verfügen.

Sie stellen also fest, dass angesichts dieser Entwicklungen das Anliegen der Motion erfüllt, um nicht zu sagen überholt ist.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, diese Motion abzulehnen.